Liquidität generieren, Sicherheit bieten
Gegen Zahlung eines Jahresbeitrags stellt Ihnen der Bürgschaftsanbieter einen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde können Sie Auftraggebern, Banken oder Geschäftspartnern die vertragsgemäße Leistungserbringung garantieren und so deren Sicherheitseinbehalte auslösen. Falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden Ihre Gläubiger vom Bürgen entschädigt. Nach Erfüllung der besicherten Ansprüche erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde vom Gläubiger zurück.
In Perioden mit angespannter Liquidität können mit spezialisierten Bürgschaften stille Reserven gehoben, zusätzliche Liquidität generiert und so die unternehmerische Flexibilität deutlich erweitert werden. Vor allem Unternehmen aus Handwerk und Bau bieten etwa mit Anzahlungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften oder Gewährleistungsbürgschaften ihren Auftraggebern so zusätzliche Sicherheit. Weitere Einsatzmöglichkeiten von Bürgschaften sind das Auslösen hinterlegter Mietkautionen oder die Kombination mit KfW-Fördermitteln.
Es gibt weit mehr als nur eine Bürgschaftsart und die wichtigsten und am häufigst genutzten sind unter anderem folgende:
Die Vorfinanzierung von Großaufträgen mit längerer Projektdauer stellt oftmals eine erhebliche Liquiditätsbelastung dar, welcher mit An- oder Abschlagszahlungen entgegengewirkt werden kann. Bevor Ihr Auftraggeber diese leistet, will er in der Regel abgesichert sein. Mit einer Anzahlungsbürgschaft können Sie diese zusätzliche Sicherheit bieten und so die benötigte Liquidität in Form von Abschlagszahlungen erhalten.
Auch innerhalb der Vertragsphase können Sie mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft Ihrem Auftraggeber die Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten garantieren; eine Hinterlegung von Barmitteln als Sicherheit entfällt – praktisch vor allem bei mehreren parallel laufenden Aufträgen in unterschiedlichen Stadien der Fertigstellung.
Lange Gewährleistungsfristen schränken oft den finanziellen Spielraum ein. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelbürgschaft genannt, können Sie den Sicherheitseinbehalt Ihrer Auftraggeber für eventuelle Mängel nach Vertragserfüllung ablösen und so ebenfalls zusätzliche Liquidität gewinnen.
Warenlieferungen werden oft nur gegen Vorkasse angeboten. Bei umfassenden Liefermengen kann eine Vorauszahlung für einige Unternehmen aber eine große Hürde sein. Hierbei könnte eine Warenlieferungsbürgschaft zum Einsatz kommen. Die Begleichung muss nicht sofort bzw. im Voraus erfolgen, sondern der Lieferant hat durch den Bürgen die Sicherheit in jedem Fall die vereinbarte Zahlung zu erhalten.
Gerne beraten wir Sie in einem individuellen Unternehmergespräch. Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder füllen Sie unser Antragsformular aus:
Zur FinanzierungBenedikt Matzinger
Für Ihre Bürgschaftsanfrage benötigen wir im ersten Schritt nur wenige Angaben zu Ihrem Unternehmen (darunter Name, Rechtsform, Gründungsdatum) und Ihnen als Kontaktperson. Im zweiten Schritt und nach dem Unternehmergespräch benötigen wir i.d.R. die folgenden Dokumente:
• Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
• Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste (SuSa)
• Banken- bzw. Verbindlichkeitenspiegel
• Einwilligung zur Schufa-Prüfung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.
Um eine Bürgschaft über die DFKP zu erhalten, sollte Ihr Unternehmen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
• Jahresumsatz: über 250.000 Euro
• Unternehmensalter: über 24 Monate
• Unternehmenssitz: Deutschland
• Bonitätsbewertung: Creditreform-Index unter 300
Die Bürgschaftssumme des Bürgschaftsrahmens deckt eventuelle Ansprüche auf Kosten, Zinsen und Schadensersatz bereits ab.
Grundsätzlich werden Bürgschaftsrahmen zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Die Laufzeit der daraus abgeleiteten jeweiligen Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Fristen des abzusichernden Vorhabens. So endet eine Mietkautionsbürgschaft mit der Beendigung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses, bei einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt der Anspruch nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist des Projekts.
Bei Bürgschaften fällt, ähnlich wie bei Versicherungsleistungen, in der Regel ein Jahresbeitrag an. Dieser orientiert sich an der Bürgschaftssumme, der Bürgschaftsart sowie an der Bonitätssituation Ihres Unternehmens.
In der Regel werden Bürgschaften ‚blanko‘ vergeben, sodass die Stellung von Sicherheiten nicht notwendig ist.
Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen die Risikoprüfung und die Gewährung der Bürgschaft durch den Anbieter üblicherweise zwischen 2-5 Werktagen.
Wir arbeiten mit den wichtigsten deutschen KMU-Finanzierern zusammen. Darunter befinden sich bundesweit aktive Universalbanken, Regionalbanken, Genossenschaftsbanken, Neofinanzierer, Schwarmfinanzierer, Online-Marktplätze, Einkaufsfinanzierer, Leasinggesellschaften und eben auch Bürgschaftsanbieter, wie etwa Bürgschaftsbanken und Versicherungen.
Unsere höchste Priorität ist der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Diese werden auf deutschen Servern gespeichert, SSL-verschlüsselt und nur mit den betreffenden Finanzierern geteilt. Diese wiederum entbinden Sie zugunsten der DFKP von etwaigen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere dem Bankgeheimnis. Darüber hinaus werden zu keinem Zeitpunkt Informationen zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen an Dritte übermittelt oder veröffentlicht. Unser Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist nach der international führenden und weltweit anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 27001:2017 vom TÜV Saarland zertifiziert.