AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der DFKP GmbH, Unter den Linden 26, 10117 Berlin („DFKP“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Sie gelten für die Vermittlung von Finanzprodukten ausgewählter Finanzdienstleister durch die DFKP an den Vertragspartner („Auftraggeber“).

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich durch die DFKP bestätigt werden.

1.4 Diese AGB gelten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung auch für alle künftigen Vertragsschlüsse zwischen der DFKP und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn diese AGB bei dem künftigen Vertragsschluss nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden.

2. Berechtigter Kundenkreis

2.1 Die Leistungen der DFKP richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2.2 Die Leistungen der DFKP dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von Ziffer 2.1 ist.

2.3 Mit ihrer auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung (Angebot oder Annahme) bestätigt die den Vertrag auf der Seite des Auftraggebers schließende Person: (i), wenn sie den Vertrag im eigenen Namen schließt, dass sie selbst als Auftraggeber gem. Ziffer 2.1 und 2.2 zur Inanspruchnahme der Leistungen der DFKP berechtigt ist; ODER (ii), wenn sie den Vertrag im Namen eines anderen schließt, dass dieser andere gem. Ziffer 2.1 und 2.2 zur Inanspruchnahme der Leistungen der DFKP berechtigt ist.

3. Rahmenvertrag; Einzelaufträge; Finanzierungsanfragen über die Website

3.1 Die öffentliche Darstellung der Leistungen der DFKP stellt kein Vertragsangebot der DFKP an den Auftraggeber dar.

3.2 Der Vertragsschluss unter Einbeziehung dieser AGB begründet einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte mit Finanzdienstleistern („Finanzierungsverträge“). Die von der DFKP nachzuweisenden Finanzierungsverträge vereinbaren die Parteien in Einzelaufträgen unter den Rahmenvertrag. Der Abschluss von Einzelaufträgen zwischen den Parteien ist ohne Einhaltung bestimmter Formerfordernisse möglich. Die DFKP nimmt Vertragsangebote des Auftraggebers spätestens mit Ausführung ihrer Nachweistätigkeit an. Der Auftraggeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärungen.

3.3 Für die Nutzung der Funktionalität zur Anfrage einer Finanzierung auf dem unter http://www.dfkp.de erreichbaren Webauftritt („Website“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen der Ziffern 3.3 bis 3.6.

3.4 Nach Durchlaufen des Vorganges zur Anfrage einer Finanzierung auf der Website unterbreitet der Auftraggeber gegenüber der DFKP durch Betätigen des Buttons „Unverbindlich anfragen“ ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit der DFKP.

3.5 Mit Betätigen des Buttons „Unverbindlich anfragen“ akzeptiert der Auftraggeber zugleich diese AGB und nimmt diese in sein Vertragsangebot auf. Der Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen der DFKP.

3.6 Bis zur Abgabe seines Angebotes kann der Auftraggeber über „Zurück“-Buttons die vorherigen Schritte des Anfragevorganges erreichen und dort jederzeit seine Angaben korrigieren.

3.7 Nach Betätigen des Buttons „Absenden“ bestätigt die DFKP den Zugang des Angebotes des Auftraggebers per E-Mail. Diese E-Mail ist zugleich die Annahme des Vertragsangebotes des Auftraggebers.

4. Leistungen der DFKP; Verhältnis zwischen Auftraggeber und Finanzdienstleister

4.1 Der Auftraggeber betraut die DFKP im jeweiligen Einzelauftrag mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Finanzierungsverträgen.   

4.2 Zwischen den Parteien im Einzelauftrag abgestimmte Einzelkonditionen des von dem Auftraggeber gewünschten Finanzierungsvertrags (z.B. Darlehensvolumen, Zinssatz, Auszahlungszeitpunkt, monatliche Rate, Sicherheiten) sind lediglich Annahmen. Das für den Auftraggeber tatsächlich erzielbare Finanzierungsangebot hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

4.3 Der Auftraggeber betraut die DFKP in jedem Fall auch mit dem Nachweis zum Abschluss von Finanzierungsverträgen, welche mit dem von ihm gem. Einzelauftrag gewünschten Finanzierungsvertrag wirtschaftlich identisch sind oder von diesem gewünschten Finanzierungsvertrag in ihrem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich abweichen.

4.4 Sollte sich ein Finanzierungsangebot nur zu nicht nur gem. Ziffer 4.3 unwesentlich von dem gem. Einzelauftrag gewünschten Finanzierungsvertrag abweichenden Konditionen erzielen lassen, so wird die DFKP dies dem Auftraggeber mitteilen. Entscheidet sich der Auftraggeber auf Basis der Mitteilung für eine Fortsetzung der Leistungen der DFKP, so betraut der Auftraggeber die DFKP auch mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Finanzierungsvertrags zu den geänderten Konditionen.  

4.5 Für die DFKP besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Verpflichtung zum Tätigwerden; ein Alleinauftrag besteht nicht.

4.6 Die DFKP fragt Produktvorschläge bei ausgewählten Finanzdienstleistern an. Die DFKP ist nicht verpflichtet, Produktvorschläge bei bestimmten Finanzdienstleistern einzuholen.

4.7 Die DFKP übernimmt keine Gewähr dafür, dass Finanzdienstleister tatsächlich Produktvorschläge erstellen. Die DFKP ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, etwaige Produktvorschläge von Finanzdienstleistern auf Aktualität, Geeignetheit oder Richtigkeit zu überprüfen. Die DFKP übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Abschluss eines Finanzierungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Finanzdienstleister erfolgt.

4.8 Der etwaige Abschluss eines Finanzierungsvertrags findet ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Finanzdienstleister statt. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten dieser Parteien ergeben sich ausschließlich aus diesem Finanzierungsvertrag. Die DFKP ist keine Partei dieses Finanzierungsvertrags und bietet selbst keine Finanzprodukte an.

4.9 Die DFKP ist berechtigt, auch für mit ihr kooperierende Vermittler und Finanzierungspartner entgeltlich als Tippgeber oder Makler tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die DFKP zur Unparteilichkeit verpflichtet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers; Vollmacht zur Einholung von Auskünften; Entbindung von dem Bankgeheimnis und anderen Verschwiegenheitspflichten; datenschutzrechtliche Einwilligungen

5.1 Der Auftraggeber wird der DFKP die zur Durchführung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen und Dokumente auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen und etwaige Rückfragen unverzüglich beantworten.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderung unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

5.3 Der Auftraggeber wird der DFKP unverzüglich den Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit einem Finanzdienstleister anzeigen.

5.4 Der Auftraggeber bevollmächtigt die DFKP hiermit, von den im Zusammenhang mit der Nachweistätigkeit der DFKP eingeschalteten Banken, anderen Finanzdienstleistern und sonstigen Dritten (z.B. weitere Vermittler) umfassend Auskunft und Einsicht in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten, welche mit der Nachweistätigkeit der DFKP für den Auftraggeber im Zusammenhang stehen, zu verlangen. Die Vollmacht zur Einholung von Auskünften und zur Einsichtnahme erstreckt sich insbesondere auf die Tatsache, ob und zu welchen Konditionen ein Finanzierungsvertrag zustande gekommen ist sowie ob, wann und in welcher Höhe auf dessen Grundlage eine Finanzierung tatsächlich bereitgestellt wurde. Der Auftraggeber entbindet insoweit die betreffenden Banken, anderen Finanzierungsdienstleister und sonstigen Dritten (z.B. weitere Vermittler) zugunsten der DFKP von sämtlichen etwaigen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere dem Bankgeheimnis. Die Vollmacht und Entbindung von Verschwiegenheitspflichten einschließlich des Bankgeheimnisses besteht bis zur Beendigung und vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der DFKP und ist bis dahin unwiderruflich.

5.5 Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit der DFKP ist die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers und unter Umständen seiner Vertreter und/ oder sonstiger auf seiner Seite handelnder oder in von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen genannter Personen erforderlich. Eine solche Datenverarbeitung erfolgt durch die DFKP und/ oder durch die im Zusammenhang mit der Nachweistätigkeit der DFKP eingeschalteten Banken, anderen Finanzdienstleistern und/ oder sonstigen Dritten (z.B. weitere Vermittler). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen herzustellen, dass eine solche Verarbeitung von Daten dritter Personen datenschutzrechtlich zulässig ist. Insbesondere wird er etwaig datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungserklärungen dieser dritten Personen einholen

6. Entgelt / Provision

6.1 Die DFKP erwirbt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Finanzierungsvertrags gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf eine Provision in Höhe des im Rahmenvertrag vereinbarten Prozentsatzes aus der Provisionsbasis. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Provisionsbasis im Falle von:

  • Kredit, Förderkredit und Immobilienfinanzierung: die vereinbarte Darlehenssumme unabhängig von der Auszahlung;
  • Einkaufsfinanzierung, Kontokorrent und Factoring: die vereinbarte Linie unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung;
  • Leasing/Mietkauf: das vereinbarte Finanzierungsvolumen; UND
  • Avalkredit/Bürgschaften: das vereinbarte Gesamtlimit.

6.2 Der Nachweis gilt mit Abschluss des Finanzierungsvertrags durch den Auftraggeber als erbracht, sofern er im Zeitraum bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit der DFKP unter dem betreffenden Einzelauftrag erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die DFKP für den Vertragsschluss nicht mitursächlich war.

6.3 Provisionsansprüche der DFKP sind mit Abschluss des Finanzierungsvertrags durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig.   

6.4 Provisionen und andere Entgelte der DFKP verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die DFKP ist unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Betrag der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, berechtigt, zur Umsatzsteuer optieren.

6.5 Die DFKP erwirbt für ihre Tätigkeit möglicherweise auch gegen den jeweiligen Finanzdienstleister einen Provisions- oder sonstigen Entgeltanspruch auf Grundlage von mit diesem geschlossenen Verträgen. Eine solche Provision oder ein solches sonstiges Entgelt entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Provisionsansprüchen gegenüber der DFKP. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass eine solche Provision oder ein solches Entgelt an ihn durchgereicht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die der Umgehung des Provisions- oder sonstigen Entgeltanspruchs der DFKP gegen den Auftraggeber oder den Finanzdienstleister dienen.

7. Laufzeit

7.1 Der Rahmenvertrag zwischen den Parteien wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Rahmenvertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7.2 Die auf Basis des Rahmenvertrages geschlossenen Einzelaufträge enden, soweit nicht anders vereinbart, mit Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des vereinbarten Finanzierungsvertrages oder mit endgültigem Scheitern des Nachweises.

7.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages oder der auf dessen Basis geschlossenen Einzelaufträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform.

7.5 Die Beendigung des Rahmenvertrages lässt auf dessen Basis geschlossene Einzelaufträge unberührt.   

8. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen

8.1 Die DFKP haftet unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz im Falle von (i) einem arglistigen Verschweigen von Mängeln; (ii) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen; (iii) zu vertretenden Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit; und (iv) in den Kosten der Rechtsverfolgung begründeten Verzugsschäden im Sinne des § 288 Abs. 6 BGB.

8.2 Auch darüber hinaus haftet die DFKP auf Schadensersatz bei einer zu vertretenden Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, ist der Höhe nach aber auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn kein Fall der Ziffer 8.1 vorliegt.

8.3 Eine über die Ziffern 8.1 und 8.2 hinausgehende Haftung der DFKP auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.

8.4 Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 gelten nicht für eine etwaige Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle einer zwischen den Parteien vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (z.B. Garantie) gilt abweichend von den der Ziffern 8.1 bis 8.3 die getroffene Vereinbarung.

8.5 Ziffer 8 gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DFKP, sollten diese gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar haften.

9. Rechtswahl

9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem materiellen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

9.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

10. Gerichtsstand

10.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist vorbehaltlich der Ziffern 10.2 und 10.3. ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien der Sitz der DFKP, derzeit Berlin, Deutschland.

10.2 Abweichend von der vorstehenden Regelung der Ziffer 10.1. sind die Parteien vorbehaltlich Ziffer 10.3 berechtigt, die jeweils andere Partei an deren allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

10.3 Aufgrund gesetzlicher Vorschriften begründete ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen der Ziffern 10.1 und 10.2. unberührt.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

12. Vertragssprache und Vertragstext

12.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien erfolgt in deutscher Sprache. Vertragssprache ist deutsch.

12.2 Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der DFKP gespeichert, ist dem Auftraggeber dort aber grundsätzlich nicht zugänglich. Etwaig bestehende Auskunftsansprüche des Auftraggebers gegen die DFKP bleiben unberührt. Die DFKP empfiehlt dem Auftraggeber daher, diese AGB vor Vertragsschluss herunterzuladen und zu speichern.

13. Plattform zur Online-Streitbeilegung / Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren

13.1 Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

13.2 Die DFKP ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

13.3 Die E-Mail-Adresse der DFKP findet sich in dem unter http://www.dfkp.de/impressum abrufbaren Impressum.

Stand: 10.05.2023

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