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Der KfW-Unternehmerkredit (037, 047) war Teil des KfW-Sonderprogramms 2020, das von der Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufgelegt wurde.
Nach Ende der Antragstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Unternehmerkredit nicht mehr abschließbar.
Die Konditionen im Überblick:
Volumen: bis 100 Mio. Euro
Laufzeit: bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
Reduzierter Zinssatz: von 2,00 bis 3,12% p.a.
Sicherheiten: bankübliche, bei bis zu 90% Haftungsfreistellung
Flexibilität: Sondertilgung jederzeit kostenfrei möglich
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Das beantragende Unternehmen/der beantragende Freiberufler muss seit mindestens 5 Jahren aktiv am Markt sein.
Beantragende Unternehmen dürfen vor dem 31.12.2019 – nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.
Es können maximal 100 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) beantragt werden.
Grundsätzlich ist der Kreditbetrag begrenzt auf
des Antragsstellers.
Bei Krediten über 25 Mio. Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 50% der Gesamtverschuldung oder 30% der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt. Maßgeblich ist dabei die höhere der beiden vorgenannten Grenzen.
Für Kredite bis 2,3 Mio. Euro beträgt die Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
Für Kredite über 2,3 Mio. Euro beträgt die Kreditlaufzeit bis zu 6 Jahre mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
Förderfähige Finanzierungsmaßnahmen sind:
Der KfW-Unternehmerkredit wird für folgende Finanzierungsanlässe nicht genehmigt:
Ferner dürfen während der Kreditlaufzeit keine Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden. Möglich sind aber marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Zur Beantragung des KfW-Unternehmerkredits werden folgende Dokumente benötigt:
• Jahresabschluss 2019 mit Vorjahresvergleich (bzw. Jahresabschluss 2018)
• Bankenspiegel
• Liquiditäts- und Rentabilitätsplan
• Schufa-Ermächtigung
• KfW-Fragebogen
• Bestätigung des Steuerberaters über die Zahl der Arbeitsplätze
• Personalausweiskopie von allen Geschäftsführern
• Gesellschaftervertrag
Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.