Jetzt KfW-Unternehmerkredit beantragen
Konditionen
Volumen: bis 100 Mio. Euro
Laufzeit: bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
Reduzierter Zinssatz: von 1,00 bis 2,12% p.a.
Sicherheiten: bankübliche, bei bis zu 90% Haftungsfreistellung
Flexibilität: Sondertilgung jederzeit kostenfrei möglich
Ihre Vorteile bei Beantragung über die DFKP
-
Unterlagenaufbereitung
Wir bereiten Ihr (bestehendes) Unterlagenset optimal auf, damit Sie möglichst wenig Aufwand haben. Gleichzeitig erhöhen wir dadurch die Zusage-Wahrscheinlichkeit Ihres Antrags.
-
Fester Ansprechpartner
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie durch den kompletten Antragsprozess führt.
-
Hausbankunabhängig
Es ist keine Hinzunahme Ihrer Hausbank notwendig. Wir reichen Ihren Antrag direkt über unser Netzwerk ein.
-
Beschleunigte Prüfung
Durch unseren direkten, exklusiven Zugang zu mehreren, von der KfW-akkreditierten Banken, wird Ihr Antrag beschleunigt geprüft.
FAQs zum KfW-Unternehmerkredit
Das beantragende Unternehmen/der beantragende Freiberufler muss seit mindestens 5 Jahren aktiv am Markt sein.
Beantragende Unternehmen dürfen vor der Coronakrise – also vor dem 31.12.2019 – nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.
Es können maximal 100 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) beantragt werden.
Grundsätzlich ist der Kreditbetrag begrenzt auf
- 25% des Jahresumsatzes 2019
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen
des Antragsstellers.
Bei Krediten über 25 Mio. Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 50% der Gesamtverschuldung oder 30% der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt. Maßgeblich ist dabei die höhere der beiden vorgenannten Grenzen.
Für Kredite bis 800.000 Euro beträgt die Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
Für Kredite über 800.000 Euro beträgt die Kreditlaufzeit bis zu 6 Jahre mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
Förderfähige Finanzierungsmaßnahmen sind:
- Betriebsmittel inklusive Warenlager, die in Deutschland verwendet werden
- Investitionen in Deutschland (z.B. Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung), die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland
- Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020
Der KfW-Unternehmerkredit wird für folgende Finanzierungsanlässe nicht genehmigt:
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen von Krediten aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ablösungen von Kreditlinieninanspruchnahmen
- Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen
- In-Sich-Geschäfte, z.B. der Erwerb eigener Unternehmensanteile
Ferner dürfen während der Kreditlaufzeit keine Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden. Möglich sind aber marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Zur Beantragung des KfW-Unternehmerkredits werden folgende Dokumente benötigt:
• Jahresabschluss 2018 oder 2019 mit Vorjahresvergleich (bzw. BWA 2019)
• Bankenspiegel
• Liquiditäts- und Rentabilitätsplan
• Schufa-Ermächtigung
• KfW-Fragebogen
• Bestätigung des Steuerberaters über die Zahl der Arbeitsplätze
• Personalausweiskopie von allen Geschäftsführern
• Gesellschaftervertrag
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.