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Abschreibungen einfach erklärt: So planen KMU Investitionen steuerlich clever

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Ob Sie Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien anschaffen, Abschreibungen haben einen wesentlichen Einfluss auf Ihre Bilanz, Ihre Steuerlast und Ihre Liquidität. Wenn Sie verstehen, wie Abschreibungen funktionieren und korrekt verbucht werden, können Investitionen gezielt über mehrere Jahre verteilt und besser geplant werden. Das eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch zusätzliche Spielräume bei der Finanzierung. In diesem Beitrag erläutern wir, was Abschreibungen sind, wie Sie die geeignete Methode auswählen und wie sich Abschreibungen auf Sachanlagen, im Anlagevermögen oder bei einer Photovoltaikanlage sinnvoll einsetzen lassen. Dabei legen wir Wert auf eine verständliche, praxisnahe Darstellung mit direktem Bezug zu Ihrer Unternehmenspraxis.

  • Abschreibungen optimieren Liquidität und Steuern: Durch planmäßige Abschreibungen lassen sich hohe Anschaffungskosten gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilen. Das senkt unmittelbar die Steuerlast, erhöht die Planungssicherheit und sichert die Liquidität, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenztem Kapital von großer Bedeutung ist.
  • Vielfältige Abschreibungsarten bieten Gestaltungsspielräume: Unabhängig davon, ob eine lineare, degressive, leistungsbezogene oder digitale Abschreibung in Betracht kommt, lassen sich je nach Nutzungsverhalten und Art des Wirtschaftsguts geeignete Modelle auswählen. Aktuelle gesetzliche Regelungen, etwa das Wachstumschancengesetz oder die Superabschreibung 2025, eröffnen dabei zusätzliche finanzielle Spielräume.
  • Strategische Abschreibungsplanung stärkt Finanzierung und Bonität: Eine abgestimmte AfA-Strategie verbessert Kennzahlen in Bilanz und BWA, erhöht die Transparenz gegenüber Finanzierern und erleichtert Investitionen durch bilanzpolitische Spielräume und stille Reserven.

Was sind Abschreibungen? Grundlagen und Bedeutung für Unternehmen

Wenn Sie größere Investitionen und kostspielige Anschaffungen tätigen, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie diese buchhalterisch korrekt erfasst werden. An dieser Stelle kommen Abschreibungen zum Einsatz. In der Buchhaltung dienen sie dazu, die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, beispielsweise einer Maschine oder eines Fahrzeugs, über mehrere Jahre auf die einzelnen Geschäftsjahre zu verteilen. Diese planmäßige Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird im Steuerrecht als AfA bezeichnet, was für „Absetzung für Abnutzung“ steht. Der Fokus liegt dabei auf dem abnutzbaren Anlagevermögen, während Wertminderungen im Umlaufvermögen gesondert erfasst werden, etwa durch Abschreibungen auf Vorräte oder Forderungen.

In der Praxis der Finanzbuchführung geht es darum, die Anschaffungskosten verursachungsgerecht auf die Jahre der Nutzung aufzuteilen. So spiegelt die Buchführung die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung besser wider und verhindert, dass hohe Investitionsausgaben in einem Jahr das Ergebnis übermäßig verzerren. Die erfasste Wertminderung wird als Aufwand verbucht und verringert den steuerpflichtigen Gewinn schrittweise. Dadurch sinkt die Steuerlast, und die Liquiditätsbelastung durch Steuerzahlungen wird über mehrere Jahre verteilt, was eine vorausschauende Steuerplanung unterstützt.

Abschreibungen erfüllen darüber hinaus eine weitere zentrale Funktion: Sie tragen dazu bei, den tatsächlichen Vermögensstand Ihres Unternehmens realistisch darzustellen. In der Bilanz sinkt der Buchwert des betroffenen Wirtschaftsguts, während in der Gewinn- und Verlustrechnung ein entsprechender Aufwand ausgewiesen wird. Dieses Zusammenspiel aus Vermögens- und Ergebniswirkung sorgt für eine transparente Bewertung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens. Damit schaffen Sie verlässliche Grundlagen für Entscheidungen rund um Investitionen, Finanzierung oder Preisgestaltung.

Abschreibungen tragen dazu bei, den tatsächlichen Vermögensstand Ihres Unternehmens realistisch darzustellen. In der Bilanz sinkt der Buchwert des betroffenen Wirtschaftsguts, während in der Gewinn- und Verlustrechnung ein entsprechender Aufwand ausgewiesen wird.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

Warum sind Abschreibungen für KMU besonders wichtig?

Für kleine und mittlere Unternehmen sind größere Investitionen ein zentraler Hebel für Wachstum, gleichzeitig wirken sie sich jedoch unmittelbar auf die Bilanz, die Ertragslage und die finanziellen Spielräume aus. Abschreibungen helfen dabei, die Anschaffungs- und Herstellungskosten planmäßig auf die Nutzungsjahre zu verteilen und die daraus entstehenden Aufwendungen gleichmäßig im Zeitverlauf zu erfassen. So lassen sich Ergebnisschwankungen glätten und die steuerliche Belastung besser planen.

Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude verändern die Bilanzstruktur und können Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Kapitaldienstfähigkeit deutlich beeinflussen. Durch planbare Abschreibungen wird die erfolgswirksame Belastung über die Nutzungsdauer verteilt. Das erleichtert eine verlässliche Finanzplanung und unterstützt eine nachvollziehbare Beurteilung der Kapitaldienstgrenze und des Debt-Service-Coverage-Ratio (DSCR). Auf dieser Grundlage lässt sich die eigene Position im Gespräch mit Banken und anderen Finanzierern stärken.

Darüber hinaus können Abschreibungen – je nach gewählter Nutzungsdauer und Bewertungsspielraum – zur Bildung von stillen Reserven beitragen, etwa wenn Vermögenswerte bilanziell vorsichtig bewertet werden. Solche stillen Reserven lassen sich im Bedarfsfall teilweise heben und schaffen zusätzliche bilanzielle Spielräume, um auf Marktveränderungen zu reagieren oder neue Finanzierungen zu strukturieren. Gerade für mittelständische Unternehmen ist der bewusste Umgang mit diesen bilanzpolitischen Möglichkeiten ein wichtiger Baustein einer vorausschauenden Finanzierungsstrategie.

Arten der Abschreibung: lineare, degressive und Sonderformen

Im Folgenden betrachten wir konkreten Verfahren, mit denen sich der Werteverzehr eines Wirtschaftsguts über die Jahre abbilden lässt. Die lineare Abschreibung ist hierbei die einfachste Methode. Sie teilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die festgelegte Nutzungsdauer auf. Ein Beispiel: Investieren Sie 10.000 Euro in eine Maschine und nutzen diese über fünf Jahre, ergibt sich ein jährlicher Aufwand von 2.000 Euro. Diese gleichmäßige Wertverteilung erleichtert die Planung und wird in vielen Unternehmen zur Standardlösung bei langlebigen Betriebsmitteln.

Bei der degressiven Abschreibung dagegen sinkt der Buchwert anfangs schneller. Hier gibt es zwei Methoden: Entweder wird immer ein fester Prozentsatz vom verbleibenden Restwert abgeschrieben (geometrisch-degressiv), oder – in der Praxis eher selten – der Abschreibungsbetrag verringert sich jährlich um den gleichen Betrag (arithmetisch-degressiv). Solche Verfahren lohnen sich vor allem dann, wenn ein Gut in den ersten Jahren stark an Wert verliert. Sie sichern höhere Abschreibungen gleich zu Beginn und senken dadurch den steuerpflichtigen Gewinn in den investitionsintensiven Anfangsjahren.

Aktuell ermöglicht das Wachstumschancengesetz erneut die Anwendung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für Anschaffungen oder Herstellungsfälle nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 kann ein degressiver Abschreibungssatz von bis zu 20 Prozent angewendet werden, sofern dieser höchstens das Doppelte der linearen Abschreibung beträgt. Auf diese Weise verschafft der Gesetzgeber Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren nach einer Investition zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Darüber hinaus gibt es Sonderformen, die sich stärker an der tatsächlichen Nutzung orientieren. Bei der leistungsbezogenen Abschreibung ist nicht der Zeitablauf maßgeblich, sondern der tatsächliche Verbrauch, beispielsweise die Anzahl der gefahrenen Kilometer eines Lkw. Ergänzend dazu werden bei bestimmten digitalen oder schnelllebigen Vermögenswerten teils verkürzte Nutzungsdauern angesetzt. Auch hier werden häufig degressive Abschreibungsmethoden angewendet, da sie eine stärkere Wertverteilung in den ersten Nutzungsjahren ermöglichen und damit der in der Regel schnelleren wirtschaftlichen Abnutzung moderner Technologien entsprechen.

DFKP-Tipp

Wählen Sie das Abschreibungsverfahren gezielt nach Nutzungsintensität und Investitionsstrategie aus. Nutzen Sie die degressive AfA, wenn ein Wirtschaftsgut in den ersten Jahren stark an Wert verliert oder Sie Ihre Steuerlast unmittelbar nach der Anschaffung reduzieren möchten. Prüfen Sie außerdem, ob leistungsbezogene oder verkürzte Nutzungsdauern Ihre tatsächliche Nutzung besser widerspiegeln. So optimieren Sie Steuerwirkung, Planungssicherheit und Liquidität zugleich.

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Gerade bei kleineren Investitionen lohnt sich ein Blick auf die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter). Liegt der Netto-Anschaffungspreis unter 800 Euro, dürfen Sie den gesamten Betrag sofort abschreiben. Diese sogenannte Sofortabschreibung vereinfacht die Buchhaltung deutlich. Ein Beispiel: Ein neuer Monitor für das Büro mit Anschaffungskosten von 740 Euro wird unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ohne dass eine längere Abschreibungsdauer berücksichtigt werden muss.

Liegt der Preis zwischen 800 und 1.000 Euro netto, können Sie das Wirtschaftsgut einem Sammelposten zuordnen. Dieser Sammelposten wird dann gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Das sorgt für weniger Verwaltungsaufwand und eine gut planbare steuerliche Wirkung. Alternativ können Sie für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto die Sofortabschreibung wählen, sofern dies zu Ihrer Abschreibungs- und Steuerstrategie passt. Besonders hilfreich ist die Sammelposten-Regelung zum Beispiel bei Software-Lizenzen, digitalen Tools oder ergonomischer Büroausstattung.

Für KMU bringt diese Regelung echte Vorteile. Wer die Gestaltungsspielräume aktiv nutzt, entlastet interne Prozesse und spart Zeit in der Finanzbuchhaltung. Je einfacher die Abschreibungsprozesse, desto mehr Kapazität steht für das operative Tagesgeschäft zur Verfügung.

Nutzungsdauer verstehen: AfA-Tabellen richtig anwenden

Für die richtige Abschreibung zählt vor allem eins: Wie lange Sie das Wirtschaftsgut voraussichtlich nutzen. Diese sogenannte Nutzungsdauer legt fest, auf wie viele Geschäftsjahre sich der Anschaffungswert verteilt. Sie ist damit die Grundlage für jede geplante Abschreibung und beeinflusst direkt das steuerliche Ergebnis und die Bilanz Ihres Unternehmens.

Eine zentrale Orientierung liefern die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Darin finden Sie anerkannte Nutzungsdauern, über die typische Anlagegüter in verschiedenen Branchen abgeschrieben werden. Die Werte sind zwar nicht unmittelbar gesetzlich normiert, gelten in der Praxis jedoch als maßgebliche Schätzungsgrundlage. Wer sich daran orientiert, bewegt sich in einem sicheren Rahmen, vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt und bringt Struktur in die eigene Buchhaltung.

Die AfA-Tabellen verdeutlichen die Bandbreite typischer Nutzungsdauern: Die Nutzungsdauer typischer Büroeinrichtung liegt häufig bei 13 Jahren. Ein Lkw wird in der Regel über neun Jahre abgeschrieben, ein Computer schon nach drei Jahren. Entscheidend ist, dass Sie das Investitionsgut der passenden Kategorie zuordnen. Passt keine Kategorie exakt, kann ein erfahrener Steuerberater oder steuerlich versierter Finanzierungsberater unterstützen.

Wenn es triftige Gründe gibt, dürfen Sie von den Tabellenwerten abweichen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie diese Entscheidung plausibel begründen und nachvollziehbar dokumentieren, etwa durch technische Gutachten, Herstellerangaben oder belastbare Erfahrungswerte zur tatsächlichen Nutzungsdauer. Wer an den vorgeschlagenen Werten festhält, schafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern sorgt auch für eine klare und belastbare Buchführung.

DFKP-Tipp

Nutzen Sie die AfA-Tabellen konsequent als Grundlage für Ihre Investitions- und Abschreibungsplanung. Prüfen Sie bei jeder neuen Anschaffung, welche Nutzungsdauer dort vorgesehen ist, und dokumentieren Sie Abweichungen sorgfältig, falls eine kürzere oder längere tatsächliche Nutzung plausibel begründet werden kann. So sichern Sie steuerliche Anerkennung, vermeiden Konflikte mit dem Finanzamt und schaffen eine belastbare Basis für Ihre Finanz- und Liquiditätsplanung.

Abschreibungen richtig buchen: Buchungssätze und Beispiele

Bei der buchhalterischen Erfassung von Abschreibungen gibt es grundsätzlich zwei Darstellungsweisen. Bei der direkten Abschreibung erfassen Sie den Wertverlust unmittelbar auf dem jeweiligen Anlagekonto, zum Beispiel mit dem Buchungssatz „Abschreibungen an Fahrzeuge“. Kostet das Fahrzeug 10.000 Euro und wird über fünf Jahre linear abgeschrieben, ergibt sich ein jährlicher Aufwand von 2.000 Euro.

Die indirekte Methode arbeitet mit einem zusätzlichen Konto für Wertberichtigungen bzw. kumulierte Abschreibungen. In diesem Fall bleibt der ursprüngliche Anschaffungswert auf dem Anlagekonto sichtbar. Der Buchungssatz lautet dann zum Beispiel „Abschreibungen an kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen“. Die Höhe des Aufwands ist auch hier identisch, nur die Darstellung in der Bilanz unterscheidet sich: Der Vermögenswert steht mit dem historischen Anschaffungswert in der Aktiva, die kumulierten Abschreibungen werden separat gegengebucht. Diese Variante wird häufig genutzt, wenn der ursprüngliche Anschaffungspreis in der Bilanz erkennbar bleiben soll.

Ermitteln Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), müssen alle Abschreibungen in der dafür vorgesehenen Anlage AVEÜR zum EÜR-Formular angegeben werden. Alle, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, kommen an dieser Pflicht nicht vorbei. Insbesondere bei mehrjährigen Abschreibungen und der Nutzung der indirekten Methode ist es entscheidend, dass die Werte aus der Finanzbuchhaltung vollständig und konsistent in die Anlage AVEÜR übernommen und nachvollziehbar dokumentiert werden. So bleiben die Abschreibungen steuerlich anerkennbar und schaffen eine transparente Datengrundlage für Steuerberatung, internes Controlling und Gespräche mit Banken oder anderen Finanzierungspartnern.

Abschreibungen und Steuer: So senken Sie Ihre Steuerlast

Wenn eine Investition ansteht, lohnt sich der Blick auf ihren steuerlichen Effekt. Abschreibungen sorgen nicht nur für realistische Buchwerte, sondern mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerbelastung. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: Die Liquidität wird durch geringere Steuerzahlungen entlastet, und finanzielle Spielräume lassen sich gezielter nutzen. Besonders im Jahr der Anschaffung wirkt sich eine bewusst gestaltete Abschreibung unmittelbar als Gewinnminderung aus und führt zu einer direkten Steuerersparnis.

Wenn eine Investition ansteht, lohnt sich der Blick auf ihren steuerlichen Effekt. Abschreibungen sorgen nicht nur für realistische Buchwerte, sondern mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerbelastung.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

Welchen Effekt das langfristig hat, hängt maßgeblich von der gewählten Abschreibungsart ab. Seit April 2024 erlaubt die degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erneut hohe Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren. Mit dieser Methode werden Abschreibungen zeitlich vorgezogen, ohne die Gesamthöhe der AfA zu verändern. Ihr Unternehmen wird damit insbesondere in der frühen, kapitalintensiven Investitionsphase steuerlich entlastet. Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung bleibt möglich, sofern gleichmäßige Jahresbeträge zur Glättung der Ergebnisse in Jahren mit stabilerer Ertragslage angestrebt werden.

Besonders bei Immobilienprojekten entfalten steuergestaltende Abschreibungsmodelle für Gebäude ihr volles Potenzial. Hier lassen sich lineare AfA, Sonderabschreibungen und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – degressive Modelle kombinieren. Je nach Regelung gilt dies teilweise auch ohne starre Baukostenobergrenzen. Maßgeblich sind immer die jeweils einschlägigen steuerlichen Vorschriften und etwaige Förderbedingungen. Entscheidend ist, die Abschreibungen frühzeitig steuerlich zu planen und in Ihre Gesamtstrategie einzubetten.

Wenn die Abschreibung auf Tilgungsprofil, Kapitaldienstfähigkeit, Cashflow-Planung und Finanzierungsstruktur abgestimmt ist, wird sie zu einem wirksamen Instrument der Steueroptimierung und der steuerlichen Belastungssteuerung. Auf diese Weise lassen sich Steuerentlastungen, Kapitaldienstgrenze und Investitionsplanung besser aufeinander abstimmen, was eine zentrale Voraussetzung für die langfristig tragfähige Strukturierung von Immobilien- und Großinvestitionen darstellt.

Abschreibungen auf Sachanlagen und im Anlagevermögen

Ob Lagerhalle oder Produktionsmaschine, Sachanlagen zählen zum betrieblichen Anlagevermögen, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen und körperlich vorhanden sind. Typische Beispiele sind Maschinen, Firmenfahrzeuge, Werkzeuge oder betriebliche Immobilien wie ein Lager- oder Bürogebäude. Sachanlagen bilden damit eine zentrale Kategorie innerhalb des Anlagevermögens.

Wichtig ist dabei: Nur abnutzbare Güter lassen sich abschreiben. Der Wert dieser Sachanlagen sinkt mit der Zeit, zum Beispiel durch Nutzung, Verschleiß oder technischen Fortschritt. Grundstücke sind hiervon ausgenommen, da sie sich üblicherweise nicht abnutzen und daher nicht planmäßig abgeschrieben werden.

Liegt der Anschaffungspreis über 1.000 Euro netto, muss der Wert über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Diese orientiert sich in der Praxis an den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die die voraussichtliche Lebensdauer branchenüblich als Schätzgrundlage festlegen.

Die Anlagenbuchhaltung übernimmt hier eine zentrale Rolle. Sie hält alle relevanten Daten rund um Anschaffung, Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode und Restbuchwerte fest und bildet so die Verbindung zwischen Unternehmenspraxis und steuerlichen Vorgaben. Gleichzeitig stellt sie konsistente Informationen für Jahresabschluss, internes Controlling und Gespräche mit Banken oder anderen Finanzierungspartnern bereit.

Sonderfälle: Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge

Bei nachhaltigen Investitionen zählen die Details der steuerlichen Behandlung. Ob es sich um eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder ein neues Elektrofahrzeug handelt, macht sowohl technisch als auch steuerlich einen Unterschied.

Bei PV-Anlagen ist insbesondere relevant, ob sie fest mit dem Gebäude verbunden oder eigenständig montiert ist. Eine fest in das Dach integrierte PV-Anlage gilt in der Regel als unbewegliches Wirtschaftsgut und wird wie ein Gebäude über einen längeren Zeitraum linear abgeschrieben. Aufständerbare oder freistehende Anlagen gelten dagegen meist als bewegliche Wirtschaftsgüter. Hier orientiert sich die Abschreibung an den Nutzungsdauern für bewegliche Anlagegüter mit entsprechend kürzeren AfA-Zeiträumen. Wird die Anlage betrieblich genutzt und erfüllt sie die Voraussetzungen des § 7g EStG, kann zusätzlich eine Sonderabschreibung in Betracht kommen. Das eröffnet – insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe – zusätzliche Spielräume in der Steuer- und Liquiditätsplanung.

Für betriebliche Elektrofahrzeuge bringt das Jahr 2025 nach aktueller Gesetzeslage eine wichtige Neuerung mit sich: Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue degressive Abschreibungsmöglichkeit für rein elektrische Fahrzeuge. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können für bestimmte vollelektrische Fahrzeuge im Jahr der Anschaffung bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die verbleibenden Abschreibungsbeträge werden über fünf weitere Jahre verteilt: 10 Prozent im ersten Folgejahr, 5 Prozent im zweiten und dritten Folgejahr, 3 Prozent im vierten und 2 Prozent im fünften Folgejahr.

Solche speziellen Regelungen lassen sich gezielt mit anderen steuerlichen Abschreibungsmodellen kombinieren. Die gängigen AfA-Varianten bieten eine verlässliche Grundlage, um Investitionen strukturiert zu planen und steuerlich zu optimieren. Zusätzlich bestehen steuerliche Förderanreize für ökologische Investitionen, etwa für energieeffiziente Neubauten.

Wer in energieeffiziente Immobilien investiert, kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen von der Wachstumschancen-AfA auf Immobilien profitieren. Dort sind degressive Abschreibungen von 5 Prozent pro Jahr möglich, ohne die bislang üblichen Baukostenobergrenzen. Für KMU ergeben sich daraus echte Chancen, Steuerlast, Kapitaldienstgrenze und Investitionsplanung besser aufeinander abzustimmen und gleichzeitig nachhaltig zu investieren.

DFKP-Tipp

Beziehen Sie Sonderabschreibungen für PV-Anlagen und Elektrofahrzeuge frühzeitig in Ihre Investitionsplanung ein. Prüfen Sie, welche Einstufung (beweglich vs. unbeweglich) bei Ihrer PV-Anlage gilt und ob § 7g EStG zusätzliche Abzugsmöglichkeiten eröffnet. Planen Sie bei Elektrofahrzeugen die zeitanteilige Superabschreibung genau durch. So optimieren Sie Steuerlast, Liquidität und Kapitaldienstfähigkeit und nutzen ökologische Investitionen maximal wirtschaftlich.

Abschreibungen strategisch nutzen: Liquidität und Finanzierung verbessern

Wenn Liquidität im Fokus steht, sollten Abschreibungen als Baustein Ihrer Finanzierungsstrategie verstanden werden. Richtig eingesetzt, mindern sie nicht nur Ihren steuerpflichtigen Gewinn, sondern schaffen spürbare Liquiditätsspielräume. Durch die planmäßige Verteilung Ihrer Investitionskosten stärken Sie Ihre Zahlungsfähigkeit und schaffen Freiräume, um Ihr Working Capital gezielt zu steuern.

Gerade bei größeren Anschaffungen bietet es sich an, Abschreibungsmodelle wie die lineare oder degressive AfA mit passenden Finanzierungsinstrumenten zu verbinden. Eine geplante Maschinenfinanzierung lässt sich auf die Laufzeit abstimmen und mit Leasing kombinieren. So bringen Sie Tilgungsprofil, Kostenaufwand und steuerliche Wirkung in Einklang und sichern eine stabile Kapitaldienstfähigkeit. Bei Immobilienfinanzierungen kann eine frühzeitig konzipierte Abschreibungsstrategie die Aufwände über die Jahre glätten und die Liquidität langfristig absichern.

Auch beim Umlaufvermögen lassen sich Vorteile realisieren. Eine Einkaufsfinanzierung unterstützt die Vorfinanzierung von Bestellungen, ohne den Eigenkapitalanteil unmittelbar zu belasten. Parallel dazu kann Factoring als schnelle Lösung zur Liquiditätsbeschaffung genutzt werden, wenn offene Rechnungen Kapital binden. In der Kombination stabilisieren solche Instrumente Ihre Kapitaldienstfähigkeit, weil sie Liquidität zeitlich vorziehen und Zahlungsspitzen abfedern. Achten Sie auf eine strukturierte Einbindung in Ihre Liquiditäts- und Kapitaldienstplanung.

Wer eine klare Planung verfolgt, sollte auch die passende Finanzierungsstruktur im Blick behalten. Die Verbindung von Abschreibungen mit einem ausgewogenen Konzept aus Eigenkapital und Fremdkapital stärkt Ihre Position in Bankgesprächen. Gleichzeitig verbessert sie Kapitaldienstfähigkeit und die Einschätzung Ihrer Kapitaldienstgrenze durch externe Geldgeber.

Nicht zuletzt wirkt sich eine nachvollziehbare AfA-Strategie direkt auf Ihre Kreditwürdigkeit aus. In der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) erhöht sie die Transparenz und macht Ihre Zahlen für Finanzierer plausibler. Abschreibungen werden damit zu einem verlässlichen Instrument, um Ihre Liquidität zu steuern, Kapitaldienstgrenzen im Blick zu behalten und Finanzierungschancen gezielt auszubauen.

Häufig gestellte Fragen zu Abschreibungen

Die gängigsten Abschreibungsarten sind lineare Abschreibung, degressive Abschreibung und leistungsbezogene Abschreibung:

  • Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
  • Die degressive Abschreibung ermöglicht in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge und damit eine zeitlich vorgezogene steuerliche Entlastung.
  • Die leistungsbezogene Abschreibung orientiert sich am tatsächlichen Gebrauch, zum Beispiel an gefahrenen Kilometern oder Betriebsstunden.

Abschreibungen werden im Soll gebucht, da sie einen Aufwand darstellen und den Gewinn mindern.

In der doppelten Buchführung lauten typische Buchungssätze:

  • bei direkter Abschreibung: „Abschreibungen an Sachanlagen“ (das Anlagekonto wird im Haben reduziert),
  • bei indirekter Abschreibung: „Abschreibungen an kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen (Wertberichtigung)“.

So bleibt je nach Methode entweder nur der aktuelle Buchwert sichtbar oder zusätzlich der ursprüngliche Anschaffungswert mit der dazugehörigen Wertberichtigung.


Bilanzielle Abschreibungen richten sich nach den Vorgaben des Handels- und Steuerrechts. Sie bestimmen, wie ein Wirtschaftsgut in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, und beeinflussen damit direkt das steuerliche Ergebnis.

Kalkulatorische Abschreibungen sind ein Instrument der internen Kostenrechnung. Sie orientieren sich am tatsächlichen wirtschaftlichen Werteverzehr, häufig an den Wiederbeschaffungskosten. Sie erscheinen nicht in der Bilanz, helfen aber insbesondere KMU bei:

  • Preis- und Angebotskalkulation,
  • Investitions- und Wirtschaftlichkeitsanalysen,
  • langfristiger Planung der Ertragskraft.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen betreffen langlebige, betriebsnotwendige Vermögenswerte, zum Beispiel:

  • Sachanlagen wie Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Gebäude,
  • bestimmte immaterielle Vermögenswerte wie Software oder entgeltlich erworbene Lizenzen.

Diese Vermögenswerte verlieren im Laufe der Zeit an wirtschaftlichem Nutzen, etwa durch Nutzung, Verschleiß oder technischen Fortschritt. Durch Abschreibungen wird der Buchwert in der Bilanz über die Nutzungsdauer verteilt reduziert – je nach Anlagentyp und steuerlicher Regelung linear, degressiv oder leistungsbezogen. So wird die Vermögenslage realistisch abgebildet und die steuerliche Belastung planbar gesteuert.

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