Zum Finanzblog

AfA erklärt: So nutzen Sie Abschreibungen für langfristige Planung

AfA Abschreibungen Unternehmen Deutsche Firmenkredit Partner DFKP

Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäudeteile gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Doch wie lassen sich diese Ausgaben steuerlich optimal darstellen, und welche Auswirkungen hat das auf Ihre Liquidität? An dieser Stelle gewinnt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, besondere Bedeutung. Sie ermöglicht es, größere Anschaffungen planbar über ihre gesamte Nutzungsdauer hinweg abzuschreiben. Mithilfe der AfA Tabelle ermitteln Sie die zutreffende Nutzungsdauer und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für die Abschreibung, ganz gleich, ob es sich um einen Firmenwagen, eine Maschine oder eine Immobilie handelt. Dieser Beitrag erläutert praxisnah die Funktionsweise der AfA, stellt Ihnen die verschiedenen Abschreibungsvarianten vor, einschließlich der degressiven AfA, und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Abschreibung berechnen. Auf diese Weise gewinnen Sie mehr Sicherheit in Ihrer Finanzplanung und können steuerliche Vorteile gezielt nutzen.

  • AfA als Steuerspar-Tool: Abschreibungen verteilen die Kosten langlebiger Investitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) über die Nutzungsdauer und senken so planbar Ihre Steuerlast und schonen die Liquidität.
  • AfA-Tabelle und Abschreibungsmethoden gezielt nutzen: Mit den AfA-Tabellen bestimmen Sie die anerkannte Nutzungsdauer, während die Wahl zwischen linearer, degressiver und Sonder-AfA (inkl. GWG-Regeln) Ihnen erlaubt, Steuerentlastung zeitlich strategisch zu steuern.
  • AfA als Baustein der Finanzierungsstrategie: Eine vorausschauende AfA-Planung verbessert Kennzahlen wie Kapitaldienstfähigkeit, stärkt Ihre Position bei Banken und macht Investitionen zu Hebeln für Wachstum und Finanzierungsspielräume.

Was ist AfA? Definition, Bedeutung und gesetzliche Grundlage

Wenn Sie in Maschinen, Fahrzeuge oder Technik investieren, belasten Sie kurzfristig Ihre Liquidität, bauen aber zugleich langfristige Vermögenswerte auf. Diese Anschaffungen nutzen sich über die Jahre ab. Genau diesen Wertverzehr können Sie steuerlich abbilden. Im Steuerrecht ist vorgesehen, dass bestimmte Wirtschaftsgüter mit absehbarer Nutzungsdauer nicht auf einmal, sondern schrittweise abgeschrieben werden. Diese sogenannte Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ermöglicht es, den Wertverlust verteilt über mehrere Jahre in Ihrer Gewinnermittlung zu berücksichtigen.

Für Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das eine praxisnahe Möglichkeit, Investitionen steuerlich abzusetzen und die Steuerlast planbar zu gestalten. Die Regelung betrifft Wirtschaftsgüter, die über längere Zeit genutzt werden, etwa Maschinen, Immobilien, technische Anlagen oder Computer, und im laufenden Einsatz einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Eine Buchhaltungssoftware mit automatischer Funktion zur Abschreibung unterstützt Sie bei Berechnung und Verbuchung der AfA.

Rechtlich geregelt ist die AfA in § 7 des Einkommensteuergesetzes. Dort sind die Grundsätze festgelegt, nach denen die Abschreibung über die Nutzungsdauer zu erfolgen hat und welche Voraussetzungen die jeweiligen Objekte erfüllen müssen. Wichtig ist, dass es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, die voraussichtlich länger als zwölf Monate im Unternehmen genutzt werden.

Die AfA-Tabelle: So bestimmen Sie die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer

Nach der Anschaffung stellt sich die Frage, über welchen Zeitraum ein Wirtschaftsgut im Unternehmen genutzt und wie der Aufwand steuerlich verteilt wird. Die AfA-Tabelle liefert dafür verbindliche Anhaltspunkte zur Nutzungsdauer und damit zur Abschreibungsdauer. Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren, also der Zeitraum, in dem das Anlagevermögen typischerweise im Betrieb eingesetzt wird.

Die AfA-Tabelle liefert verbindliche Anhaltspunkte zur Nutzungsdauer und damit zur Abschreibungsdauer. Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren, also der Zeitraum, in dem das Anlagevermögen typischerweise im Betrieb eingesetzt wird.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine allgemeine sowie branchenspezifische AfA-Tabelle. Gibt es für Ihre Branche spezielle Vorgaben, sind diese vorrangig zu nutzen. So werden realistische Nutzungsdauern angesetzt, die den Besonderheiten Ihrer betrieblichen Tätigkeit entsprechen.

Typische Beispiele aus der Praxis: Ein PC wird über 3 Jahre abgeschrieben, ein Pkw über 6 Jahre, ein Gabelstapler über 8 Jahre und Büromöbel über 12 Jahre. Kostet ein Gabelstapler 20.000 Euro, ergibt sich bei linearer Abschreibung ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 2.500 Euro, verteilt auf acht Jahre.

Ob Einzelunternehmen, Handwerksbetrieb oder mittelständisches Unternehmen: Die in der AfA-Tabelle ausgewiesenen Nutzungsdauern gelten branchenübergreifend. Gerade bei langlebigen Gütern wie Maschinen oder Fahrzeugen sorgen sie für klare steuerliche Leitplanken und reduzieren das Risiko falscher Annahmen.

Wer die Nutzungsdauer im Einklang mit den AfA-Vorgaben ansetzt, erzielt nicht nur steuerliche Sicherheit. Es entsteht zugleich eine verlässliche Grundlage für Investitionsplanung, Liquiditätssteuerung und den Jahresabschluss.

Methoden der Abschreibung im Vergleich: Lineare vs. degressive AfA

Welche Abschreibungsmethode geeignet ist, hängt auch davon ab, in welchen Jahren die steuerliche Entlastung besonders zum Tragen kommen soll. Bei der linearen Abschreibung setzen Sie jedes Jahr denselben Abschreibungsbetrag als Aufwand an. Das sorgt für Konstanz in der Planung, insbesondere wenn Ihre Kostenstruktur über längere Zeiträume stabil bleibt.

Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Verteilung des Aufwands anders. Hier starten Sie mit einem höheren Abschreibungsbetrag, der sich auf Basis eines festen prozentualen Satzes vom jeweiligen Restbuchwert berechnet und jährlich sinkt. Nach aktueller Gesetzeslage sind seit Juli 2025 wieder erhöhte AfA-Sätze für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Die degressive Abschreibung kann damit insbesondere bei größeren Investitionen zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung in den ersten Jahren führen. Auch wenn Sie das Wirtschaftsgut erst im Dezember anschaffen, ist grundsätzlich die volle Jahres-AfA möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für elektrische Fahrzeuge bestehen darüber hinaus spezielle steuerliche Vergünstigungen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können im ersten Jahr bis zu 75 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn hohe Anfangsaufwendungen anderweitig im Unternehmen kompensiert werden sollen.

Beide Abschreibungsmethoden beeinflussen die Liquidität und den finanziellen Spielraum Ihres Unternehmens, da sie den steuerpflichtigen Gewinn in unterschiedlichen Zeitverläufen mindern. Je nachdem, ob Sie eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungsbeträge oder eine stärkere Entlastung in den ersten Jahren bevorzugen, steuern Sie damit die wirtschaftliche Wirkung Ihrer Investition maßgeblich mit.

DFKP-Tipp

Nutzen Sie die Wahl der Abschreibungsmethode gezielt als Teil Ihrer Investitions- und Liquiditätsplanung: Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben eine lineare AfA mit planbarer, gleichmäßiger Entlastung oder eine degressive AfA mit höherem steuerlichem Effekt in den ersten Jahren vorteilhafter ist. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Sonderregelungen, etwa für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter oder elektrische Fahrzeuge, um Ihren finanziellen Spielraum optimal zu steuern.

AfA berechnen: Beispiele aus der Unternehmenspraxis

In der Praxis lassen sich die Auswirkungen der AfA am besten mit Zahlen verdeutlichen. Eine Fahrzeuginvestition, etwa ein neuer Firmenwagen wird nach den Vorgaben der AfA-Tabelle in der Regel über sechs Jahre linear abgeschrieben. Bei gebrauchten Modellen aus der Unternehmensflotte oder bei Leasingrückläufern ist die verbleibende Restnutzungsdauer entscheidend. Die realistische Einschätzung wirkt sich direkt auf Ihre Mobilitätskosten aus und beeinflusst die Entscheidung, wann sich eine Anschaffung wirklich rechnet.

Bei Maschinen ist der Ansatz ähnlich, die Beträge sind oft deutlich höher. Ein Maschinenwert von 200.000 Euro lässt sich linear über zehn Jahre mit 20.000 Euro jährlich abschreiben. Wählen Sie die degressive Methode, kann der Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren deutlich höher ausfallen. Je nach zulässigem Satz werden zunächst höhere Beträge berücksichtigt, die im Zeitverlauf sinken. Diese Form der Abschreibung verschiebt die Steuerentlastung in die Anfangsjahre und erleichtert die Liquiditätsplanung.

Auch beim Immobilienkauf spielt die AfA eine zentrale Rolle. Für Betriebsgebäude, die vor Ende 2022 fertiggestellt wurden, gilt ein jährlicher Satz von 2 Prozent. Neue Gebäude ab 2023 lassen sich mit 3 Prozent pro Jahr abschreiben. Daraus ergeben sich Zeiträume von 50 beziehungsweise rund 33 Jahren. Maßgeblich ist der auf das Gebäude entfallende Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Grundstück bleibt bei der AfA unberücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es, die Steuerstrategie zu optimieren und zugleich die Eigenkapitalquote zu stärken.

AfA bei Fahrzeugen (PKW)

Bei höheren Mobilitätskosten lohnt eine genaue Betrachtung der Abschreibung. Wenn Sie einen neuen Firmenwagen für 100.000 Euro anschaffen und ihn entsprechend der AfA-Tabelle über sechs Jahre nutzen, verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Das ergibt rund 16.667 Euro pro Jahr, die als Aufwand in Buchhaltung und Steuer ansetzbar sind. Für Ihre Unternehmensflotte entsteht so eine klar planbare Kostenverteilung.

Bei gebrauchten Fahrzeugen unterscheidet sich die Berechnung. Wenn Sie etwa einen Leasingrückläufer oder ein Fahrzeug aus dem Gebrauchtmarkt übernehmen, richtet sich die Abschreibung nach der verbleibenden Nutzungsdauer. Diese wird individuell eingeschätzt, abhängig vom Zustand, der bisherigen Laufleistung und der voraussichtlichen Nutzung im Unternehmen. Ein drei Jahre alter Pkw kann so beispielsweise über weitere drei Jahre abgeschrieben werden. Für eine belastbare Planung ist eine realistische Einschätzung der Restnutzungsdauer entscheidend.

Die rechtliche Grundlage für die AfA bei Fahrzeugen findet sich in § 7 EStG. Unabhängig davon, ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug angeschafft wird, unterstützt die korrekte Anwendung der AfA die Steuerplanung und verbessert die Liquidität des Unternehmens im Bereich Fuhrpark.

AfA bei Maschinen und Anlagen

Bei Investitionen in Maschinen geht es in der Regel um sehr hohe Beträge. Ein Maschinenwert lässt sich linear über zehn Jahre abschreiben. Entscheiden Sie sich für die degressive Variante, kann der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr je nach gesetzlich zulässigem Prozentsatz deutlich höher liegen und in den Folgejahren sinken die Beträge entsprechend dem Restbuchwert. Gerade bei technischen Anlagen mit kürzerer wirtschaftlicher Lebensdauer verschiebt die degressive Abschreibung den Aufwand verstärkt in die Anfangsphase und verbessert die Liquidität des Unternehmens zu Beginn der Nutzung. So werden Maschineninvestitionen nicht nur zu einem Produktivitätstreiber, sondern auch zu einem gezielt eingesetzten Instrument der Steuer- und Liquiditätssteuerung.

Abschreibung von Immobilien

Wenn Sie in Immobilien investieren, steht der langfristige Nutzen im Vordergrund. Für Betriebsgebäude, die vor Ende 2022 fertiggestellt wurden, gilt ein Abschreibungssatz von 2 Prozent pro Jahr, verteilt auf 50 Jahre. Bei Neubauten ab 2023 liegt der Satz bei 3 Prozent, was einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren entspricht. Abgeschrieben wird stets der Gebäudewert, das Grundstück bleibt bei der AfA außen vor. Die lineare Methode sorgt für stabile Aufwandsbeträge und damit für verlässliche Planungsgrößen.

Entscheidend sind die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie bestimmen, in welcher Höhe Sie die Steuerlast jährlich reduzieren können. Ergänzend kann unter den Voraussetzungen des § 7b EStG eine Sonderabschreibung geprüft werden. Diese Option ist insbesondere dann relevant, wenn die Immobilie als Baustein einer übergeordneten Steuer- und Eigenkapitalstrategie genutzt werden soll, etwa um die Eigenkapitalquote zu erhöhen und den Zugang zu Fremdfinanzierung zu verbessern.

Sonderabschreibungen und Ausnahmen bei der AfA

Bei kleineren Anschaffungen können Unternehmen auf unkomplizierte steuerliche Lösungen zurückgreifen. Geringwertige, abnutzbare und selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis von bis zu 800 Euro können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Dieser Sofortabzug reduziert den Verwaltungsaufwand in der Buchhaltung erheblich und wirkt sich unmittelbar positiv auf die Liquidität aus. Liegt der Nettopreis zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro, besteht alternativ das Wahlrecht, einen Sammelposten zu bilden. Dieser wird über einen Zeitraum von fünf Jahren pauschal mit jeweils 20 % aufgelöst, was die steuerliche Belastung gleichmäßig verteilt und die Einzelinventarisierung erspart.

Für größere Investitionen bietet der Gesetzgeber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besonders attraktive Anreize. Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Anlagegütern können nach § 7g EStG Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent (für Anschaffungen ab dem Jahr 2024) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der steuerliche Gewinn im Vorjahr der Investition die Grenze von 200.000 Euro nicht überschritten hat.

In Kombination mit der regulären linearen Abschreibung – oder der für 2024 befristet wiedereingeführten degressiven Abschreibung – lässt sich so ein Großteil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Die Sonder-AfA nach § 7g EStG dient somit als kraftvoller Investitionsmotor, der die Steuerlast massiv senkt und Unternehmen den nötigen finanziellen Spielraum für weiteres Wachstum verschafft.

DFKP-Tipp

Nutzen Sie vorhandene Sofortabschreibungs-, Sammelposten- und Sonder-AfA-Regelungen gezielt, um Investitionen steuerlich effizient zu gestalten und Ihre Liquidität zu stärken. Prüfen Sie insbesondere bei größeren Anschaffungen frühzeitig, ob die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erfüllt sind, damit Sie steuerliche Vorteile optimal mit der regulären AfA kombinieren können.

AfA als Steuerungsinstrument für Liquidität und strategische Finanzierung

Nach der Anschaffung zeigt sich, welche Wirkung eine passende AfA-Strategie auf Gewinnermittlung und Steuerlast haben kann. Gerade in Jahren mit hohen Investitionen mindert eine gezielte Verteilung der Abschreibungsbeträge den steuerpflichtigen Gewinn und reduziert die Steuerbelastung. Dadurch entsteht kurzfristig mehr Spielraum für andere betriebliche Ausgaben und eine besser planbare Liquiditätsentwicklung.

Auch die Außenwirkung gegenüber Banken und Finanzierungspartnern verbessert sich. Die AfA beeinflusst die Ertragslage Ihrer BWA und führt dort zu einer periodengerechten Abbildung der Wirtschaftlichkeit. Eine nachvollziehbare betriebswirtschaftliche Auswertung stärkt Ihre Position im Finanzierungsgespräch, verbessert Kennzahlen wie Kapitaldienstfähigkeit und Eigenkapitalrentabilität und kann Ihre Kreditwürdigkeit erhöhen.

Zusätzlich lassen sich durch den gezielten Umgang mit AfA und dem Anlagenvermögen stille Reserven nutzbar machen. Nutzen Sie zum Beispiel den Verkauf abgeschriebener Anlagen oder vereinbaren Sie ein Sale-and-Lease-Back, werden stille Reserven realisiert und in liquide Mittel umgewandelt. So entstehen zusätzliche Spielräume für Ihre Liquiditätsplanung und für die Finanzierung weiterer Investitionen. Wer diese Möglichkeiten vorausschauend einsetzt, kann AfA als unterstützendes Instrument der Finanzierungsstrategie und des Unternehmenswachstums nutzen.

Durch den gezielten Umgang mit AfA und dem Anlagenvermögen lassen sich stille Reserven nutzbar machen. Nutzen Sie zum Beispiel den Verkauf abgeschriebener Anlagen oder vereinbaren Sie ein Sale-and-Lease-Back, werden stille Reserven realisiert und in liquide Mittel umgewandelt. So entstehen zusätzliche Spielräume für Ihre Liquiditätsplanung.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

AfA im größeren Kontext: Finanzierung, Kapitaldienstfähigkeit und Unternehmensstruktur

Nutzen Sie Abschreibungen gezielt, entlastet das nicht nur Ihre Steuerlast, sondern verbessert über eine stärkere Ertragskraft auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Der steuerlich wirksame Aufwand lässt sich über Jahre im Voraus einplanen. Das unterstützt eine verlässliche Ergebnisplanung und kann Ihre Kreditwürdigkeit über Kennzahlen wie Kapitaldienstgrenze, Kapitaldienstauslastungsquote und DSCR (Debt Service Coverage Ratio) positiv beeinflussen. Das ist besonders relevant, wenn Sie Finanzierungsbedarf für Wachstum oder größere Investitionen haben.

Ob neue Maschinen, Immobilienkäufe oder die Erweiterung Ihres Fuhrparks: AfA-Werte sollten früh in Ihre integrierte Finanz- und Investitionsplanung einfließen. Bilanzwirksame Investitionen schaffen belastbare Sicherheiten und strukturieren Ihr Anlagevermögen nachvollziehbar. Das zahlt sich aus, wenn Kreditgeber über eine Finanzierung trotz schlechter Bonität entscheiden. Der Wert des Objekts kann dann als zusätzliche Sicherheit überzeugen und Schwächen im Bonitätsscore zumindest teilweise kompensieren.

Auch bei der Wahl Ihrer Finanzierungsform macht sich eine planvolle Abschreibungsstrategie bemerkbar. Mit gut planbaren AfA-Aufwendungen und den daraus resultierenden Ergebnissen verbessert sich in der Regel Ihre Kapitaldienstquote. Das erhöht die Tragfähigkeit einer Finanzierung und schafft Spielräume, um Zins- und Tilgungsprofile an Ihre Ertragskraft anzupassen. Gleichzeitig gewinnen Sie Handlungsspielraum, um nicht nur steuerlich, sondern auch strategisch schneller auf Markt- und Finanzierungschancen reagieren zu können.

Häufig gestellte Fragen zu AfA und Abschreibung

Ein Abschreibungssatz von 5 % ergibt sich dort, wo die AfA-Tabelle eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren vorsieht. Das betrifft vor allem spezielle Anlagegüter in bestimmten Branchen. Für Wohngebäude oder übliche bewegliche Anlagegüter ist dieser Satz nicht der Regelfall. Prüfen Sie die für Ihr Unternehmen relevante AfA-Tabelle oder halten Sie Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung, um den passenden AfA-Satz rechtssicher festzulegen.


Bei Immobilien wird die AfA immer auf Basis des Gebäudewerts ermittelt, das Grundstück bleibt außer Ansatz. Für Gebäude, die vor Ende 2022 fertiggestellt wurden, beträgt die jährliche lineare AfA in der Regel 2 %. Bei Neubauten ab 2023 gilt für bestimmte Wohngebäude ein Satz von 3 %. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Gebäudewert × AfA-Satz = jährlicher Abschreibungsbetrag. Unter den Voraussetzungen des § 7b EStG können zusätzliche Sonderabschreibungen möglich sein, beispielsweise bei Wohngebäuden zu Vermietungszwecken.


Bei der linearen AfA teilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Das Ergebnis ist der jährliche Abschreibungsbetrag. Beispiel: Ein PC mit Anschaffungskosten von 3.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 3 Jahren führt zu einer jährlichen AfA von 1.000 Euro. Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz auf den jeweils verbleibenden Restbuchwert angewendet, wodurch die Abschreibungsbeträge zu Beginn höher und später niedriger ausfallen.


§ 7 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die lineare AfA für Gebäude. Die Vorschrift legt je nach Baujahr und Nutzung des Gebäudes feste prozentuale Abschreibungssätze pro Jahr fest. Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare AfA grundsätzlich 2 % pro Jahr. Für bestimmte Wohngebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, gilt ein Satz von 3 % pro Jahr. Die konkrete Einstufung hängt vom Baujahr und der Nutzung des Gebäudes ab.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben

Besteht bei Ihnen derzeit Finanzierungsbedarf? Über die DFKP-Plattform erhalten Sie Zugang zu mehr als 200 Banken und Finanzierern. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Finanzierungskonzept. Stellen Sie Ihre Anfrage über unser Onlineformular und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich umgehend bei Ihnen.

Zur Finanzierung