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Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfach erklärt: Voraussetzungen und Vorteile

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Einfach, verständlich und rechtssicher: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, ist ideal für Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die den Überblick behalten möchten. Ohne Pflicht zur Bilanzierung und bei klar definierten Regeln bietet sie eine praxistaugliche Methode zur Gewinnermittlung. In diesem Beitrag erläutern wir, wie die Einnahmen Überschuss Rechnung funktioniert, wer sie anwenden darf und welche Anforderungen das Finanzamt stellt. Zudem erklären wir, wie die Umsatzsteuer erfasst wird und welche Besonderheiten Freiberufler beachten sollten.

  • EÜR als einfache Gewinnermittlung: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung basiert allein auf tatsächlichen Zahlungsflüssen (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und erspart kleineren Unternehmen Bilanz, Inventur und doppelte Buchführung.
  • Klare Grenzen und digitale Pflicht: Wer unter den Umsatz- und Gewinngrenzen bleibt oder freiberuflich tätig ist, darf die EÜR nutzen, muss sie aber zwingend elektronisch über ELSTER mit belegbaren Nachweisen einreichen.
  • Steuerformular und Steuerungsinstrument in einem: Richtig aufbereitet liefert die EÜR nicht nur die Basis für die Steuer, sondern auch ein starkes Werkzeug für Liquiditätsplanung, Bankgespräche, Ratings und die Auswahl passender Finanzierungen.

Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Absatz 3 EStG wird auch als 4/3-Rechnung bezeichnet und ist besonders bei kleineren Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern ohne Buchführungspflicht verbreitet. Die Gewinnermittlung folgt einer klaren Logik: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben ergeben den steuerlichen Gewinn. Für Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ist die EÜR eine praxistaugliche und vergleichsweise schlanke Alternative.

Im Unterschied zur kaufmännischen Buchführung sind weder Bilanz noch Inventur erforderlich, entscheidend sind die tatsächlichen Zahlungsflüsse und es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Ein formales Kassenbuch ist gesetzlich nicht in jedem Fall vorgeschrieben, bei Barumsätzen sind jedoch geordnete und vollständige Kassenaufzeichnungen notwendig. In der Praxis genügt daher eine einfache, aber lückenlose Einnahmen- und Ausgabenaufzeichnung auf Basis der realen Zahlungsvorgänge. Das ist insbesondere für Selbstständige, Kleingewerbetreibende und Start-ups attraktiv, die ihren administrativen Aufwand begrenzen möchten.

Wer darf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?

Ob Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen dürfen, hängt von klar definierten Grenzen ab. Nach § 141 Abgabenordnung gelten bestimmte Schwellenwerte für die gesetzliche Buchführungspflicht. Solange Ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt und Ihr Gewinn 80.000 Euro nicht übersteigt, können Sie statt der doppelten Buchführung die EÜR als vereinfachte Form der Gewinnermittlung verwenden. Umsatz- und Gewinngrenze markieren hier die entscheidenden Grenzen für den Einsatz der EÜR.

Für Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ist die EÜR eine praxistaugliche und vergleichsweise schlanke Alternative.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Unabhängig davon erlaubt die Freiberuflerregelung vielen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Ärzten oder IT-Dienstleistern in der Regel die dauerhafte Nutzung der EÜR. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Höhe von Umsatz und Gewinn. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist deshalb besonders bei Selbstständigen verbreitet. Sie setzt auf schlanke Abläufe und verlangt keine umfassenden buchhalterischen Fachkenntnisse.

Auch für Kleingewerbetreibende bringt die EÜR Vorteile. In der Regel ist kein kaufmännisches Bestandsverzeichnis erforderlich und Geschäftsvorfälle müssen nicht nach kaufmännischen Grundsätzen periodisch abgegrenzt werden. Gerade in Verbindung mit den gesetzlich definierten Umsatz- und Gewinngrenzen ermöglicht die EÜR eine rechtssichere und gleichzeitig zeitsparende Gewinnermittlung. Das ist ideal für kleine Betriebe mit überschaubarem Verwaltungsaufwand.

Voraussetzungen für die Anwendung der EÜR

Wenn keine gesetzliche Buchführungspflicht nach § 141 Abgabenordnung besteht, kann der Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden. Dies betrifft insbesondere kleinere Gewerbebetriebe, Freiberufler sowie Land und Forstwirte, die unterhalb der maßgeblichen Umsatz und Gewinngrenzen bleiben. Freiberuflich Tätige können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung regelmäßig dauerhaft anwenden, in der Regel unabhängig von der Höhe von Umsatz und Gewinn.

Ein wesentlicher Vorteil für diese Unternehmen besteht darin, dass keine Bilanz aufgestellt werden muss und keine Inventur nach handelsrechtlichen Grundsätzen erforderlich ist. Eine aufwendige doppelte Buchführung entfällt vollständig. Die EÜR fungiert als vereinfachter Jahresabschluss, reduziert den administrativen Aufwand spürbar und eignet sich insbesondere für Betriebe mit klar strukturierten, gut nachvollziehbaren Geschäftsabläufen.

Anforderungen der Finanzbehörden

Wer die EÜR nutzt, muss die Angaben elektronisch über das ELSTER-Portal übermitteln. Die sogenannte Anlage EÜR akzeptiert das Finanzamt nicht mehr in Papierform. Diese Verpflichtung gilt auch für Kleinbetriebe und Freiberufler ohne Buchführungspflicht. Ein praktischer Vorteil der elektronischen Abgabe liegt in der automatischen Prüfung auf formale Vollständigkeit, die viele Eingabefehler bereits vor dem Absenden erkennt.

Bei der Abgabe der EÜR sind Fristen zu beachten. Ohne Steuerberater endet die Frist nach aktueller Rechtslage in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wenn eine Steuerberatungskanzlei beauftragt ist, verlängert sich der Zeitraum meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Alle Angaben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt reichen Sie elektronisch über das ELSTER-Portal ein und ordnen diese sauber nach Einnahmen, Ausgaben und etwaigen Besonderheiten.

Trotz der vergleichsweise einfachen Struktur der EÜR müssen sämtliche Angaben belegbar sein. Jede Betriebsausgabe und jede Betriebseinnahme braucht einen nachvollziehbaren Nachweis wie Rechnung, Quittung oder Vertrag. Diese Pflicht zur Dokumentation umfasst alle steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle und gilt auch dann, wenn keine doppelte Buchführung besteht.

DFKP-Tipp

Stellen Sie frühzeitig auf eine vollständig digitale Arbeitsweise um. Erfassen Sie alle Einnahmen und Ausgaben laufend beleggestützt und nutzen Sie eine Buchhaltungssoftware, die ELSTER-kompatibel ist. So vermeiden Sie Fristprobleme, reduzieren formale Fehler bei der elektronischen EÜR-Abgabe und sind bei Rückfragen des Finanzamts jederzeit auskunftsfähig.

Die Rolle der elektronischen Übermittlung mit ELSTER

Die elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreicht, muss diese online übermitteln, eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig. Auf diese Weise stellt die Finanzverwaltung sicher, dass alle Formulare einheitlich strukturiert und vollständig übermittelt werden.

Zu den verpflichtenden elektronischen Steuerformularen gehören nicht nur die EÜR selbst, sondern auch ergänzende Anlagen wie das Anlageverzeichnis (AVEÜR) und Angaben zu Sonderausgaben (SE). Nutzt Ihr Betrieb abnutzbares Anlagevermögen, verlangt das Finanzamt zusätzlich eine detaillierte Abschreibungsliste. Auch diese wird in digitaler Form über ELSTER übermittelt.

Das System bietet zudem eine integrierte Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung. Diese Datenvalidierung unterstützt Sie dabei, Eingabefehler frühzeitig zu erkennen und vermeidet unnötige Rückfragen durch das Finanzamt. Die strukturierte EÜR-Anleitung hilft, das ELSTER-Portal korrekt zu nutzen und besondere Sachverhalte wie die 1-Prozent-Regelung beim Dienstwagen oder Entfernungspauschalen zutreffend zu erfassen.

Das zentrale Prinzip: Zufluss-Abfluss-Verfahren

Im Zentrum der Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Maßgeblich ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern der Tag des tatsächlichen Zahlungsflusses. Einnahmen gelten erst dann als Betriebseinnahmen, wenn der Betrag auf einem Ihrer betrieblich genutzten Konten oder in der Kasse eingeht. Umgekehrt werden Ausgaben erst dann erfasst, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden.

Maßgeblich ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern der Tag des tatsächlichen Zahlungsflusses. Einnahmen gelten erst dann als Betriebseinnahmen, wenn der Betrag auf einem Ihrer betrieblich genutzten Konten oder in der Kasse eingeht. Umgekehrt werden Ausgaben erst dann erfasst, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Ein praktisches Beispiel: Sie schreiben im Dezember eine Rechnung, das Geld geht jedoch erst im Januar ein, dann zählt der Januar als Zuflussmonat. Oder Sie erhalten eine Ware im Februar, zahlen die Rechnung aber erst im März, dann wird die Ausgabe im März als Abfluss berücksichtigt. Rückstellungen und zeitliche Abgrenzungen, wie sie in der Bilanzierung mit doppelter Buchführung üblich sind, entfallen bei der EÜR.

Gerade für kleine Betriebe mit unregelmäßigen Einnahmen bietet dieses liquiditätsorientierte Verfahren einen realistischen Blick auf die aktuelle Finanzlage. Entscheidungen im Tagesgeschäft lassen sich dadurch besser an den tatsächlich verfügbaren finanziellen Mitteln ausrichten.

Besonderheiten bei Freiberuflern und Kleingewerbe

Sonderregelungen

Freiberufler und Kleingewerbetreibende profitieren von vereinfachten Regelungen bei der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Freiberufler sind in der Regel nicht buchführungspflichtig und können die EÜR dauerhaft nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip nutzen, solange keine handelsrechtliche Pflicht durch die Rechtsform entsteht. Auch Kleingewerbetreibende müssen ohne Buchführungspflicht weder bilanzieren noch Inventuren erstellen; Rückstellungen entfallen, und Abschreibungen sind nur bei vorhandenem Anlagevermögen relevant.

Neben den allgemeinen Umsatz- und Gewinngrenzen gelten für Freiberufler und Kleingewerbetreibende zusätzliche Erleichterungen bei der Nutzung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wer in der Selbstständigkeit als Freiberufler arbeitet, etwa als Arzt, Texter oder IT-Berater, profitiert von einem klaren Vorteil. Freiberufler unterliegen in der Regel keiner gesetzlichen Buchführungspflicht und dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dauerhaft nutzen, sofern nicht durch die gewählte Rechtsform eine handelsrechtliche Buchführungspflicht entsteht. Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und lässt sich dadurch gut in den laufenden Praxis oder Projektalltag integrieren, auch wenn die Umsätze wachsen.

Bei Kleingewerbetreibenden ergeben sich ähnliche Vereinfachungen. Solange keine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht, verlangt das Finanzamt weder eine Bilanz noch eine Inventur nach kaufmännischen Grundsätzen. Rückstellungen sind im Rahmen der EÜR grundsätzlich nicht zu bilden. Abschreibungen fallen nur an, wenn tatsächlich abnutzbares Anlagevermögen vorhanden ist und werden dann gesondert erfasst. Gerade bei überschaubaren Geschäftsabläufen bietet die EÜR eine praktische und rechtssichere Lösung für eine vereinfachte Gewinnermittlung.

Freiberufler wie auch Kleingewerbetreibende erhalten damit ein übersichtliches Instrument zur Gewinnermittlung, das von aufwendigen Bilanzregeln entlastet. Die reduzierte Komplexität erleichtert den Fokus auf das Tagesgeschäft und sorgt gleichzeitig für eine spürbare Entlastung im administrativen Bereich.

Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Umsatzsteuer wird in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zwar mit erfasst, sie ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen jedoch in der Regel ein durchlaufender Posten und beeinflusst den steuerlichen Gewinn nicht unmittelbar. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden zunächst brutto, also inklusive Umsatzsteuer, aufgezeichnet. Die eigentliche Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer erfolgt in der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die sich daraus ergebende Zahllast an das Finanzamt ist als Betriebsausgabe, eine Erstattung als Betriebseinnahme in der EÜR zu erfassen.

Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bedeutet das: Steuerzahlungen und Erstattungen wirken sich kurzfristig auf die Liquidität aus, verändern aber bei vollständigem Vorsteuerabzug nicht die Ertragslage. Wichtig ist, bereits bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle sauber zwischen verschiedenen Umsatzsteuerkategorien zu unterscheiden, etwa zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent und dem regulären Steuersatz von 19 Prozent. Wer hier strukturiert vorgeht, behält die Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Blick und reduziert das Risiko fehlerhafter Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung vs. Bilanzierung

Mit wachsendem Unternehmen reicht die reine Betrachtung von Zahlungsströmen häufig nicht mehr aus. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet nur ab, was tatsächlich gezahlt wurde. Rückstellungen, Lagerveränderungen oder offene Forderungen erscheinen darin nicht. Die Bilanzierung geht deutlich weiter. Sie stellt Vermögen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital gegenüber und schafft eine breitere Grundlage für die finanzielle Analyse.

Sobald Ihr Jahresumsatz 800.000 Euro überschreitet oder der Gewinn über 80.000 Euro liegt, greift nach § 141 Abgabenordnung die gesetzliche Bilanzpflicht. Dann ist auf die doppelte Buchführung mit Inventur, Bestandskonten und einem strukturierten Jahresabschluss umzustellen. Diese Form der Bilanzierung vermittelt ein klareres Bild der Vermögenslage und der Ertragskraft und wird in der Praxis häufig auch von Banken und anderen Finanzierungspartnern als Standard vorausgesetzt.

Sobald Ihr Jahresumsatz 800.000 Euro überschreitet oder der Gewinn über 80.000 Euro liegt, greift nach § 141 Abgabenordnung die gesetzliche Bilanzpflicht. Dann ist auf die doppelte Buchführung mit Inventur, Bestandskonten und einem strukturierten Jahresabschluss umzustellen.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Gerade bei Rückstellungen für personelle Verpflichtungen wie variable Vergütungen oder bei finanziellen Risiken aus laufenden Gerichtsverfahren ist die Bilanz unerlässlich. Sie schafft Transparenz über bestehende Verpflichtungen und verbessert die vorausschauende Steuerung. Auch die kurzfristige Zahlungsfähigkeit lässt sich durch die Analyse von Liquiditätsgraden besser beurteilen, ein zentraler Aspekt bei Investitionsplänen oder Gesprächen mit Finanzierungspartnern. Auf Basis einer fundierten betriebswirtschaftlichen Auswertung wird die Bilanz damit zu einer tragenden Säule der Unternehmenssteuerung.

Zusammenhang von EÜR und finanzieller Unternehmenssteuerung

Für den laufenden Überblick über Ihre Finanzen zählt nicht nur, welcher Gewinn am Jahresende in der Steuererklärung steht. Auch ohne Bilanz können Sie mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und einer strukturierten Auswertung Ihrer laufenden Zahlen eine belastbare Kosten- und Liquiditätskontrolle aufbauen. Die regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung, zum Beispiel in Form einer BWA, hilft Ihnen dabei, Umsätze, Kostenstrukturen und Margen im Blick zu behalten. So erkennen Sie frühzeitig, wenn sich Kosten verschieben, die Ertragssituation unter Druck gerät oder Ihre Kapitaldienstfähigkeit sinkt.

Gerade bei Gesprächen mit Banken oder Förderstellen verschafft Ihnen dieses aussagekräftige Zahlenmaterial eine deutlich bessere Ausgangsposition in der Rating- und Bonitätsprüfung. Eine nachvollziehbare Auswertung Ihrer Finanzlage unterstützt die Einschätzung von Kapitaldienstgrenze und Kapitaldienstauslastung und erleichtert die Auswahl passender Finanzierungsinstrumente. Auf dieser Basis können Sie Angebote strukturierter vergleichen und Konditionen gezielter verhandeln.

Auch Ihre vorhandenen Betriebsmittel spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie bestimmen nicht nur Ausstattung und tägliche Abläufe, sondern binden Kapital und beeinflussen Ihre kurzfristige Zahlungsfähigkeit. Wenn Sie die Ergebnisse aus EÜR und BWA gemeinsam auswerten, sehen Sie, wie stark Betriebsmittel Ihr Working Capital und Ihre Liquiditätsreserven belasten. So lassen sich Finanzierungslücken oder drohende Engpässe frühzeitig erkennen und Investitionsentscheidungen besser auf die tatsächliche Ertragskraft und Liquidität Ihres Unternehmens abstimmen.

Wichtige Tools und Ressourcen zur Umsetzung der EÜR

Wer digital arbeitet, profitiert bei der Umsetzung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) von mehr Effizienz und Übersicht. Über das ELSTER-Portal reichen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch und kostenfrei ein; die Papierabgabe der Anlage EÜR ist nicht mehr zulässig. In Verbindung mit einer Buchhaltungs- oder Steuersoftware lassen sich Einnahmen und Ausgaben strukturiert erfassen und direkt in die vorbereiteten Steuerformulare überführen oder per CSV-Datei importieren. Das reduziert manuellen Aufwand, senkt das Fehlerrisiko und schafft Transparenz, gerade bei komplexeren Geschäftsmodellen.

Falls Sie bei der formalen Ausgestaltung Unterstützung benötigen, helfen die offiziellen Formulare für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Industrie- und Handelskammern. Sie orientieren sich an den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und am amtlichen Vordruck „Anlage EÜR“ und bieten eine verlässliche Arbeitshilfe für die Struktur Ihrer EÜR. Die eigentliche Abgabe erfolgt jedoch immer elektronisch über ELSTER, auch wenn keine eigene Buchhaltungssoftware im Einsatz ist.

Die EÜR ist nicht nur ein Pflichtelement gegenüber dem Finanzamt, sondern auch ein zentrales Instrument für Ihr internes Reporting. Eine sauber dokumentierte Finanzlage zeigt, wie sich Umsatz, Kostenstrukturen und Ertragskraft Ihres Unternehmens entwickeln. Auf dieser Basis können Sie bei Kapitalbedarf fundierter entscheiden, ob Eigenkapital oder Fremdkapital der passende Weg ist. Gleichzeitig liefert eine aussagekräftige EÜR Finanzierungspartnern eine solide Datengrundlage für Rating, Bonitätseinschätzung und die Beurteilung Ihrer Kapitaldienstfähigkeit.

Auch bei grundsätzlich stabiler Ertragslage können temporäre Liquiditätsengpässe auftreten, zum Beispiel durch saisonale Schwankungen oder verzögerte Zahlungseingänge. Eine gut aufbereitete EÜR unterstützt Sie dabei, solche Engpässe früh zu erkennen und passende Überbrückungslösungen wie Kontokorrentkredite oder Betriebsmittelkredite zu identifizieren und vorzubereiten.

DFKP-Tipp

Setzen Sie konsequent auf eine digitale Buchhaltungs- und Steuersoftware, die mit ELSTER kompatibel ist, und nutzen Sie die EÜR nicht nur zur Pflichterfüllung, sondern als laufendes Steuerungsinstrument. So behalten Sie Einnahmen, Kosten und Liquidität im Blick und schaffen gleichzeitig eine belastbare Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und Gespräche mit Banken oder Steuerberatern.

Fazit: EÜR als Basis für Finanzkommunikation und Finanzierung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe gegenüber dem Finanzamt. Für kleine und mittlere Unternehmen bildet sie die zentrale Grundlage, um Finanzlage, Ertragskraft und Liquidität strukturiert zu erfassen. Wenn Sie Ihre EÜR konsequent auswerten, schaffen Sie Transparenz über Umsatzentwicklung, Kostenstruktur und Kapitaldienstfähigkeit. Auf dieser Basis lassen sich Investitionen, Wachstumspläne und der laufende Kapitaldienst deutlich fundierter beurteilen.

Gerade in Bank- und Fördermittelgesprächen verbessert eine aussagekräftig aufbereitete EÜR Ihre Verhandlungsposition. Sie unterstützt die Einschätzung von Kapitaldienstgrenze sowie Kapitaldienstauslastung und erleichtert es Finanzierungspartnern, das Risiko Ihres Unternehmens einzuschätzen. In Verbindung mit ergänzenden Auswertungen wie einer BWA entsteht ein belastbares Zahlenbild, das Ratingprozesse und Bonitätsprüfungen beschleunigt und Transparenz über Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schafft.

Die EÜR ist damit zugleich rechtliche Gewinnermittlungs-Form und operatives Steuerungsinstrument. Wenn Sie Ihre Zahlen regelmäßig analysieren, frühzeitig Liquiditätsentwicklungen beobachten und diese mit Ihrem Investitions- und Finanzierungsbedarf abgleichen, lassen sich Finanzierungslücken und Engpässe vorausschauend erkennen. So können Sie gezielt entscheiden, ob Eigenkapital, klassische Bankkredite, Betriebsmittel-Finanzierungen oder alternative Finanzierungsinstrumente der passende Weg für Ihr Unternehmen sind und Konditionen in Gesprächen mit Finanzierungspartnern strukturiert und datengestützt verhandeln.

Häufig gestellte Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Sie berechnen Ihren Gewinn, indem Sie Ihre tatsächlichen Betriebseinnahmen den tatsächlichen Betriebsausgaben gegenüberstellen. Es zählen nur Zahlungsflüsse, also alle Beträge, die tatsächlich auf einem betrieblichen Konto eingehen oder von dort ausgezahlt werden. Die Grundformel lautet: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn. Rechnungsdatum oder Lieferzeitpunkt sind nicht entscheidend, maßgeblich ist immer der Tag, an dem Geld geflossen ist.


Kleine Gewerbebetriebe, Freiberufler und Selbstständige ohne Buchführungspflicht ermitteln ihren Gewinn regelmäßig mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sofern sie keine Bilanzierung vornehmen. Die Verpflichtung besteht darin, einen steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Wenn keine Pflicht zur doppelten Buchführung nach Handelsgesetzbuch besteht und keine Bilanz erstellt wird, ist die EÜR die gesetzlich vorgesehene und in der Praxis anerkannte Form der Gewinnermittlung.


Sie dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, wenn Ihr Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig ist. In der Regel bedeutet dies: Ihr Jahresumsatz liegt unter 800.000 Euro und Ihr Jahresgewinn unter 80.000 Euro (laut § 141 AO). Freiberufler wie Ärzte, Berater oder Designer dürfen die EÜR häufig unabhängig von diesen Grenzen einsetzen, solange nicht aus der gewählten Rechtsform (zum Beispiel GmbH) eine handelsrechtliche Buchführungspflicht mit Bilanzierung resultiert.


Die Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt ausschließlich digital über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Sie übermitteln die Anlage EÜR gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung. Papierformulare werden vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Die allgemeine Frist endet ohne steuerliche Beratung in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie eine Steuerberatungskanzlei beauftragen, verlängert sich die Frist meist bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Auch kleine Gewerbebetriebe und freiberuflich Tätige sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.


In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird die Umsatzsteuer zusammen mit den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst, in der Regel brutto. Der eigentliche Vorsteuerabzug erfolgt jedoch separat über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die sich daraus ergebende Zahllast an das Finanzamt ist als Betriebsausgabe zu erfassen, eine Erstattung als Betriebseinnahme. Für eine korrekte Erfassung sollten Sie zwischen verschiedenen Umsatzsteuersätzen unterscheiden, zum Beispiel 7 Prozent und 19 Prozent. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und führen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. In diesem Fall ist insbesondere die richtige Einordnung als Kleinunternehmer und die konsistente Behandlung Ihrer Umsätze in der EÜR entscheidend.

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