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Firmenfahrzeug finanzieren: Optionen, Vorteile und steuerliche Effekte im Vergleich

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Neue Fahrzeuge sind für viele Betriebe unverzichtbar, allerdings stehen KMU häufig vor der Frage, wie lässt sich ein Firmenfahrzeug finanzieren, ohne die Liquidität zu belasten? Kaufen, leasen oder finanzieren? Jede Option bringt eigene Vor- und Nachteile. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Finanzierungsmodelle sich für Ihre betriebliche Mobilität eignen, worauf Sie steuerlich achten müssen und wie Sie die Abschreibung beim Firmenfahrzeug gezielt nutzen. Mit dem richtigen Ansatz schaffen Sie Investitionsspielräume, ohne Ihre Bilanz aus dem Gleichgewicht zu bringen.

  • Finanzierungsform gezielt wählen: Kauf, Investitionskredit, Leasing und Mietkauf haben jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf Liquidität, Bilanz und Eigentumsverhältnisse. Eine bewusste Auswahl des passenden Modells erhöht die Planbarkeit und reduziert kostspielige Kompromisse.
  • Steuervorteile nur mit Eigentum: Abschreibung und geplante Sonderabschreibungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug in Ihr Betriebsvermögen übergeht. Dies ist bei Kauf, Investitionskredit oder Mietkauf der Fall, nicht jedoch beim klassischen Leasing.
  • Elektrofahrzeuge als Hebel für KMU: Rein elektrische Firmenwagen kombinieren niedrige Privatnutzungsbesteuerung, Kfz-Steuerbefreiung und Sonderabschreibung und werden so zum strategischen Instrument, um Steuerlast, Kapitaldienstfähigkeit und Fuhrparkmodernisierung optimal aufeinander abzustimmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Firmenfahrzeug zu finanzieren?

Je nach Kapitalspielraum und Planungsbedarf kommen im Kern vier Varianten infrage, um ein Firmenfahrzeug zu finanzieren: direkter Kauf, Investitionskredit, Leasing oder Mietkauf. Beim Kauf erwerben Sie sofort das Eigentum, müssen jedoch den gesamten Kaufpreis auf einmal aufbringen. Ein klassischer Investitionskredit ermöglicht die Finanzierung über einen längeren Zeitraum und schont kurzfristig Ihre Liquidität, wirkt sich aber vollständig auf Ihre Bilanz und Kennzahlen wie Eigenkapitalquote und Kapitaldienstfähigkeit aus.

Leasing eignet sich, wenn Sie flexibel bleiben möchten und kein Eigentum benötigen. Das Fahrzeug verbleibt im Eigentum der Leasinggesellschaft. In der Regel entlastet das Ihre Bilanz und schont vorhandene Kreditlinien. Der Mietkauf ähnelt dem Leasing, endet aber automatisch mit dem Eigentumserwerb. Diese Form der gewerblichen Fahrzeugfinanzierung kombiniert planbare Raten mit der Möglichkeit, das Objekt nach Übergang in Ihr Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben.

Gerade für wachstumsorientierte Unternehmen oder Betriebe mit saisonalem Geschäft ist die passende Finanzierung mehr als nur eine Rechenaufgabe. Individuell strukturierte Finanzierungsmodelle für Firmenfahrzeuge helfen, Budget, Laufzeit und bilanzielle Wirkung auf Ihren Bedarf abzustimmen. So sichern Sie sich Flexibilität, ohne die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren.

Gerade für wachstumsorientierte Unternehmen oder Betriebe mit saisonalem Geschäft ist die passende Finanzierung mehr als nur eine Rechenaufgabe. Individuell strukturierte Finanzierungsmodelle für Firmenfahrzeuge helfen, Budget, Laufzeit und bilanzielle Wirkung auf Ihren Bedarf abzustimmen.

Martin Junker Leiter Leasing

Investitionskredit für Firmenfahrzeuge

Wenn Sie ein Fahrzeug nicht nur nutzen, sondern auch dauerhaft Eigentum aufbauen möchten, bietet ein Investitionskredit für Firmenfahrzeuge eine verlässliche Lösung. Sie erwerben das Fahrzeug direkt und binden es langfristig an Ihr Unternehmen.

Feste Zinssätze und eine klar definierte Kreditlaufzeit sorgen für Planungssicherheit. Die monatliche Belastung bleibt kalkulierbar und in Ihre Kapitaldienstgrenze integrierbar.

Mit dem rechtlichen Eigentum am Fahrzeug sichern Sie sich von Beginn an die vollen Abschreibungsmöglichkeiten. Das Fahrzeug geht in Ihr Betriebsvermögen über und kann über die AfA steuerlich geltend gemacht werden.

Nach aktueller Gesetzeslage ist ab Mitte 2025 eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent für rein elektrische Firmenwagen vorgesehen. Das verbessert die steuerliche Wirkung deutlich und kann Investitionen spürbar entlasten.

Ein praxisnahes Beispiel für eine PKW-Finanzierung in einem Unternehmen zeigt, wie sich ein Fahrzeug im Wert von 30.000 Euro mit Eigenanteil und fester Laufzeit strukturiert finanzieren lässt.

Für Betriebe, die strategisch planen und bewusst auf Eigentum setzen, bietet dieser Weg klare finanzielle Steuerbarkeit und langfristige Sicherheit.

Leasing – flexibel, aber ohne Eigentum

Wenn Sie Investitionen mit möglichst geringer Kapitalbindung planen möchten, kann das Leasing eines Firmenfahrzeugs eine passende Option sein. Sie bleiben flexibel und profitieren gleichzeitig von festen Monatsraten. Ihr Vorteil: In der Regel erscheinen die Fahrzeuge nicht in Ihrer Bilanz. Bilanzneutrale Leasingverträge verbessern damit Ihre Eigenkapitalquote und entlasten bestehende Kreditlinien.

Gerade bei unsicheren Marktbedingungen schafft das Planungssicherheit ohne Restwertrisiko. Der Nachteil liegt in der steuerlichen Behandlung: Da das Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum steht, verbleibt die Abschreibung beim Leasinggeber. Besonders bei E-Fahrzeugen kann dies relevant werden, denn ein Großteil der elektrisch betriebenen Firmenwagen in Deutschland ist geleast.

Wenn Sie branchenspezifische Fahrzeuge benötigen, etwa Transporter oder Fahrzeuge mit Kühlaufbau, bieten spezielle Nutzfahrzeug-Leasing Modelle attraktive Optionen.

Mietkauf – die Brücke zwischen Finanzierung und Leasing

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, aber die Investition nicht vollständig auf einmal tätigen kann, findet im Mietkauf eines Firmenfahrzeugs eine verlässliche Zwischenlösung. Die monatlichen Raten verschaffen Planungssicherheit, während das Fahrzeug bilanziell aktiviert wird und in Ihr Betriebsvermögen übergeht. Der Vorteil: Bei rein elektrischen Fahrzeugen können Sie bereits im ersten Jahr von der geplanten Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent profitieren.

Im Unterschied zum Leasing erwerben Sie mit der letzten Rate automatisch das Eigentum. Der Vergleich zwischen Leasing und Mietkauf zeigt, dass Sie beim Mietkauf steuerlich eigenständiger agieren und zugleich einen Vermögenswert im Unternehmen aufbauen. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel bei der Gestaltung von Ratenhöhe und Laufzeit im Rahmen Ihrer Kapitaldienstgrenze.

Als Alternative oder Ergänzung zum Mietkauf nutzen viele Betriebe beim Leasing den Vorteil, dass keine hohen Anfangsinvestitionen nötig sind und Fahrzeuge schnell einsatzbereit zur Verfügung stehen. Wenn temporär niedrigere Monatsraten erforderlich sind, kann das Modell mit einer Ballonfinanzierung kombiniert werden. Dadurch reduziert sich die laufende Belastung, während am Laufzeitende eine höhere Schlussrate fällig wird.

Die Fahrzeugübernahme nach Mietkauf erfolgt automatisch und ohne zusätzliche Formalitäten. Das schafft Planungssicherheit, insbesondere für Unternehmen, die konsequent auf Eigentum setzen, aber dennoch finanziell beweglich bleiben möchten.

Voraussetzungen für eine gewerbliche Fahrzeugfinanzierung

Finanzierer stellen klare Anforderungen, bevor sie eine gewerbliche Fahrzeugfinanzierung begleiten. Dazu zählen bei den meisten Anbietern ein Jahresumsatz ab etwa 100.000 Euro, mindestens zwölf Monate Geschäftstätigkeit sowie eine positive Bonitätsprüfung. Je nach Fahrzeugtyp und Objektwert können die Hürden steigen. Bei branchenspezifischen Spezialfahrzeugen wie Traktoren, Erntemaschinen oder Baustellenmaschinen sind Umsatzgrenzen von bis zu rund 250.000 Euro üblich. Wichtig ist: Die konkreten Finanzierungsvoraussetzungen variieren je nach Anbieter, Branche und Objekt.

Bei der KMU-Fahrzeugfinanzierung spielt nicht nur das Investitionsobjekt eine Rolle, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens. Kennzahlen zur Kapitaldienstfähigkeit, aktuelle BWA und Jahresabschlüsse sind meist zentrale Entscheidungsgrundlagen. Typische Bedingungen gelten auch beim Firmenleasing, zum Beispiel ein Mindestumsatz von rund 100.000 Euro und eine nachvollziehbare Bonität.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und weitere Unterlagen vollständig bereithält, vermeidet Verzögerungen in der Kredit- oder Leasingprüfung. Das ist ein wichtiger Vorteil, wenn Sie eine gewerbliche Fahrzeugfinanzierung planen und gegenüber Finanzierungspartnern souverän auftreten möchten.

DFKP-Tipp

Bereiten Sie eine gewerbliche Fahrzeugfinanzierung frühzeitig vor, indem Sie aktuelle BWA, Jahresabschlüsse und Bonitätsdaten vollständig und strukturiert bereithalten. So erfüllen Sie die typischen Mindestanforderungen der Anbieter, beschleunigen die Prüfung und verbessern Ihre Chancen auf passende Konditionen.

Typische Stolperfallen bei der Finanzierung vermeiden

Viele Finanzierungsmodelle wirken auf den ersten Blick attraktiv, führen in der Praxis aber zu unnötigen Belastungen. Zu kurze Laufzeiten treiben die monatliche Rate nach oben, belasten die Liquidität und schränken Spielräume für andere Investitionen ein. Eine zu optimistische Investitionsplanung ohne ausreichende Rücklagen für Nebenkosten kann zudem schnell zu Engpässen führen. Häufig werden steuerliche Aspekte wie Abschreibung, Sonderabschreibungen oder Förderungen erst spät berücksichtigt.

Besonders anspruchsvoll ist die Finanzierung von Nutzfahrzeugen. Risiken entstehen zum Beispiel, wenn Leasingverträge Restwertvereinbarungen enthalten, die später nicht nachvollziehbar sind, oder wenn bei einer Ballonfinanzierung die hohe Schlussrate unterschätzt wird. In beiden Fällen drohen zum Laufzeitende Liquiditätsprobleme oder belastende Nachverhandlungen mit dem Finanzierer.

Ein weiterer typischer Fehler bei der Fahrzeugfinanzierung liegt in intransparenten Vertragsklauseln. Wer Vertragsbedingungen nicht gründlich prüft, übersieht leicht entscheidende Details zu Laufzeit, Sonderzahlungen, Kilometerbegrenzungen oder Rückgabebedingungen. Deshalb sind eine sorgfältige Vertragsprüfung und eine individuelle, unabhängige Beratung für KMU entscheidend, um finanzielle Fehlentscheidungen von Anfang an zu vermeiden.

Abschreibung beim Firmenfahrzeug richtig nutzen

Für die steuerliche Behandlung eines Firmenfahrzeugs ist entscheidend, ob das Fahrzeug in das Betriebsvermögen Ihres Unternehmens aufgenommen wird. Nur dann lässt sich die Investition bilanziell aktivieren und über die Abschreibung steuerlich nutzen. Wer ein Firmenfahrzeug finanzieren möchte, sollte den Effekt der Abschreibung von Beginn an in die Planung einbeziehen, um Liquiditätsspielräume gezielt zu steuern.

Die Abschreibung eines Firmenfahrzeugs ist nur möglich, wenn Sie zivilrechtliches Eigentum erlangen. Das kann durch einen sofortigen oder kreditfinanzierten Kauf oder über einen Mietkauf erfolgen. Beim Leasing bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Leasinggesellschaft. Dadurch stehen Ihnen insbesondere die Abschreibungs- und Sonderabschreibungsvorteile nicht zur Verfügung. Die Leasingraten sind zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig, ersetzen aber nicht die Abschreibung im Betriebsvermögen.

Mit der linearen AfA wird der Anschaffungspreis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt. Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung im ersten Jahr den steuerlichen Entlastungseffekt deutlich verstärken, insbesondere bei reinen Elektrofahrzeugen. Ab dem Jahr 2025 wird dieser Effekt nach aktueller Gesetzeslage noch relevanter.

Wer Investitionen frühzeitig plant und die geeignete Finanzierungsform wählt, macht das Fahrzeug nicht nur zu einem Betriebsmittel, sondern nutzt es gleichzeitig als Instrument der steuerlichen Gestaltung und Liquiditätssteuerung.

Mit der linearen AfA wird der Anschaffungspreis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt. Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung im ersten Jahr den steuerlichen Entlastungseffekt deutlich verstärken, insbesondere bei reinen Elektrofahrzeugen.

Martin Junker Leiter Leasing

Sonderabschreibung nach Wachstumschancengesetz ab Mitte 2025

Ab dem 1. Juli 2025 ergibt sich nach aktueller Gesetzeslage durch das Wachstumschancengesetz eine zusätzliche Möglichkeit, den Kauf oder Mietkauf eines rein elektrischen Firmenwagens steuerlich zu entlasten. Für förderfähige E-Fahrzeuge kann im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent der Nettoanschaffungskosten in Anspruch genommen werden. In den Folgejahren erfolgt die weitere Abschreibung gestaffelt, bis die Anschaffungskosten vollständig berücksichtigt sind.

Wichtig ist, dass der Vorteil ausschließlich bei Fahrzeugen im Eigentum greift. Wer seinen Firmenwagen nach den neuen Regeln abschreiben möchte, muss sich für einen Kauf, gegebenenfalls mit Investitionskredit, oder für einen Mietkauf entscheiden. Klassische Leasingverträge erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht.

Die Fördergrenze liegt bei einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen entsteht dadurch ein direkter Investitionsanreiz. Die Regelung bietet die Chance, die Steuerlast zu senken und die Liquidität zu stärken, vorausgesetzt, die Anschaffung und Finanzierungsstruktur werden strategisch geplant. Anpassungen des Gesetzes oder der Verwaltungspraxis sind möglich und sollten bei der Detailplanung berücksichtigt werden.

Abschreibung: Elektrofahrzeuge vs. Verbrenner

Für die Abschreibung von Firmenfahrzeugen ist die Antriebsart ein zentraler Faktor. Voraussetzung bleibt in allen Fällen, dass das Fahrzeug gekauft oder über Mietkauf erworben wird und damit in das Betriebsvermögen Ihres Unternehmens übergeht.

Elektrofahrzeuge profitieren ab Mitte 2025 von der geplanten Sonderabschreibung. Zusätzlich zu der regulären AfA können im ersten Jahr bis zu 75 Prozent der Nettoanschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus sind reine E-Fahrzeuge nach aktueller Rechtslage bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Damit ergeben sich gegenüber klassischen Verbrennern deutliche laufende Entlastungen.

Wird ein Elektrofahrzeug auch privat genutzt, können sich weitere Vorteile ergeben. Beim geldwerten Vorteil liegt die Bemessungsgrundlage für rein elektrische Firmenwagen bei 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern dieser nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Ein Elektroauto als Firmenwagen ist damit häufig deutlich günstiger als ein vergleichbarer Verbrenner, der in der Regel mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt wird.

Plug-in Hybride erfüllen ab 2025 die Voraussetzungen für viele Steuervergünstigungen voraussichtlich nicht mehr oder nur eingeschränkt. Reine Verbrenner bieten weder eine vergleichbare Sonderabschreibung noch spezifische Fördervorteile. Wer sich für ein Elektrofahrzeug entscheidet und Eigentum aufbaut, kombiniert deshalb in vielen Fällen steuerliche Förderung mit langfristigen finanziellen Vorteilen für den Betrieb.

Fazit: Firmenfahrzeug finanzieren, lohnenswerte Planung für KMU

Ein passendes Finanzierungsmodell für das Firmenfahrzeug wirkt direkt auf Liquidität, Bilanz und Steuerlast. Ob Leasing, Investitionskredit oder Mietkauf, jede Option hat eigene Folgen für Kapitalbindung, Kapitaldienstgrenze und steuerliche Behandlung. Leasing bietet Flexibilität und planbare Raten, das Fahrzeug wird in vielen Fällen nicht in Ihrer Bilanz aktiviert, die Abschreibung verbleibt beim Leasinggeber. Wer das Firmenfahrzeug kauft oder per Mietkauf erwirbt, kann es im Betriebsvermögen aktivieren und regulär abschreiben. Die geplante Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent für rein elektrische Firmenwagen ab Mitte 2025 nach aktuellem Entwurf des Wachstumschancengesetzes macht diesen Weg für viele E-Fahrzeuge zusätzlich attraktiv, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie als KMU die Finanzierung eines Firmenfahrzeugs strategisch betrachten, ist eine enge Abstimmung auf Ihre wirtschaftliche Situation entscheidend. Standardlösungen sind selten passgenau, wichtiger ist eine Struktur, die zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Kapitaldienstfähigkeit und Ihren steuerlichen Zielen passt und die verfügbaren Vergünstigungen gezielt nutzt.

Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung von Firmenfahrzeugen

Wenn Sie ein Firmenfahrzeug finanzieren möchten, stehen Ihnen im Kern vier Optionen zur Verfügung: Kauf, Investitionskredit, Leasing und Mietkauf. Ein sofortiger Barkauf bringt direktes Eigentum, bindet jedoch auf einen Schlag Kapital. Ein Investitionskredit ermöglicht den Erwerb des Fahrzeugs mit planbaren Raten und verteilt die Zahlung über die Laufzeit. Leasing bietet in vielen Fällen Flexibilität mit geringerer Bilanzbelastung, geht jedoch nicht mit Eigentum einher. Der Mietkauf verbindet feste Raten und planbare Laufzeit mit dem späteren Eigentumserwerb und eröffnet dadurch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Betriebsvermögen.


Eine Abschreibung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug in das Betriebsvermögen übergeht, zum Beispiel durch Kauf, kreditfinanzierten Kauf oder Mietkauf. Beim Leasing bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Anbieters und kann beim nutzenden Unternehmen nicht abgeschrieben werden. In diesem Fall sind lediglich die Leasingraten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wählen Sie eine geeignete Finanzierungsform, lässt sich das Firmenfahrzeug steuerlich nutzen, etwa über die lineare AfA und nach aktueller Gesetzeslage ab Mitte 2025 über eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent für förderfähige Elektrofahrzeuge.


In vielen Fällen ja. Beim Leasing verbleibt das Fahrzeug im Eigentum der Leasinggesellschaft und erscheint nach gängiger Praxis in der Regel nicht in Ihrer Bilanz. Eine bilanzschonende Leasinglösung kann Ihre Eigenkapitalquote verbessern und bestehende Kreditlinien entlasten. Leasing eignet sich besonders, wenn planbare Raten, schnelle Einsatzbereitschaft und kein Eigentumswunsch im Vordergrund stehen, etwa bei Nutz- oder Spezialfahrzeugen. Die konkrete bilanzielle Behandlung hängt jedoch vom Vertragsmodell und den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards ab und sollte im Einzelfall mit Steuerberatung und Rechnungswesen abgestimmt werden.

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