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Förderung der Weiterbildung von Mitarbeitern: Welche Programme KMU nutzen sollten

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Der Wandel am Arbeitsmarkt trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart: Fachkräfte sind knapp, Anforderungen steigen, Ressourcen bleiben allerdings begrenzt. Genau deshalb lohnt sich eine gezielte Förderung der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Denn wer Wissen aufbaut, sichert Leistungsfähigkeit, Mitarbeiterbindung und Zukunftsperspektiven. Mit den passenden Förderprogrammen, Zuschüssen und Prämien wird Weiterbildung planbar und finanziell umsetzbar. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter effizient fördern und welche Mittel KMU zur Verfügung stehen.

  • Weiterbildung als strategische Investition: Qualifizierte Mitarbeitende sichern nicht nur Wissen und Innovationskraft, sondern stärken Loyalität und Produktivität im Unternehmen – besonders im Mittelstand ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
  • Attraktive Förderprogramme gezielt nutzen: Ob überregionale Zuschüsse, Lohnkostenerstattungen oder Bildungsprämien: Staatliche Förderungen können eine finanzielle Entlastung von bis zu 100 Prozent ermöglichen und tragen dazu bei, dass selbst langfristige Qualifizierungsmaßnahmen wirtschaftlich realisierbar bleiben.
  • Digitale Kompetenzen fördern und Förderung effizient planen: Zukunftsthemen wie KI oder IT-Sicherheit sind heute Grundlagen erfolgreicher Unternehmen. Wer Weiterbildungen rechtzeitig plant, Fördervoraussetzungen erfüllt und ergänzende Finanzierungen einsetzt, sichert Know-how nachhaltig.

Warum Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden eine Investition ist

Gut qualifizierte Mitarbeitende sind kein Zufall, sondern das Ergebnis gezielter Förderung. Wer in Weiterbildung investiert, baut nicht nur fachliches Know-how auf, sondern stärkt auch die Mitarbeiterbindung. Für kleine und mittlere Betriebe ist das ein klarer Vorteil, um Schlüsselwissen im Unternehmen zu halten und Fluktuation zu vermeiden.

Fachkräftemangel, technologische Veränderungen und der zunehmende Wettbewerbsdruck machen es wichtiger denn je, das Potenzial im eigenen Team zu erkennen und sinnvoll zu entwickeln. Mit einer vorausschauenden Personalstrategie bleiben Sie handlungsfähig und sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig ab.

Eine gezielte Weiterbildung wirkt sich direkt auf Motivation, Leistung und Engagement aus. Wer sich fachlich weiterentwickeln darf, bleibt dem Unternehmen treu und trägt messbar zur Produktivität bei. Das stärkt nicht nur Ihre Teams, sondern auch die Beziehung zu Ihren Kunden.

Fachkräftemangel, technologische Veränderungen und der zunehmende Wettbewerbsdruck machen es wichtiger denn je, das Potenzial im eigenen Team zu erkennen und sinnvoll zu entwickeln.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Möglichkeiten der Förderung beruflicher Weiterbildung

Wer Mitarbeitende qualifizieren will, sieht sich oft mit hohen Bildungskosten konfrontiert. Genau hier setzen staatliche Förderprogramme an. Je nach Unternehmensgröße, Maßnahme und Zielgruppe liegt die Förderquote zwischen 15 und 100 Prozent. Das schafft auch für kleine und mittlere Betriebe reale Spielräume zur Umsetzung.

Dauert eine Qualifizierung länger, spielt auch der Arbeitsausfall eine Rolle. Ein Lohnkostenzuschuss kann hier wirksam entlasten. Bei Maßnahmen ab 120 Stunden sind bis zu 75 Prozent des Nettoentgelts förderfähig. Das reduziert den wirtschaftlichen Druck auf das laufende Geschäft deutlich.

Förderprogramme richten sich dabei gezielt an Gruppen mit besonderem Bedarf. Zu den wichtigsten Auswahlkriterien gehören ein niedriger Bildungsabschluss, das Lebensalter oder eine bestehende Schwerbehinderung. Die Programme fördern so nicht nur Qualifikation, sondern auch Teilhabe im Arbeitsleben.

Richtig geplant, wird die Weiterbildung von Mitarbeitern zu einem messbaren Vorteil für Unternehmen und Beschäftigte.

Förderung nach Unternehmensgröße

Wenn Ihr Unternehmen weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt, können Sie derzeit von besonders hohen Zuschüssen profitieren. Für kleine Betriebe übernimmt der Staat bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Zusätzlich entlastet ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent bei längeren Weiterbildungen deutlich. Gerade für Betriebe mit begrenzten Ressourcen ist das eine echte Hilfe, um Mitarbeitende gezielt zu qualifizieren, ohne die laufenden Prozesse zu belasten.

Auch im Mittelstand lassen sich Weiterbildungsprojekte solide planen. Je nach Maßnahme und Qualifizierungsziel können bis zu 75 Prozent der Lohnkosten gefördert werden. Das gilt insbesondere in Branchen, die sich aktuell stark verändern, oder wenn Beschäftigte zusätzlichen Qualifizierungsbedarf haben. Diese Förderquote macht Weiterbildung auch für mittlere Unternehmen wirtschaftlich tragbar.

Auch im Mittelstand lassen sich Weiterbildungsprojekte solide planen. Je nach Maßnahme und Qualifizierungsziel können bis zu 75 Prozent der Lohnkosten gefördert werden. Das gilt insbesondere in Branchen, die sich aktuell stark verändern, oder wenn Beschäftigte zusätzlichen Qualifizierungsbedarf haben.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Neu eingeführt wurden außerdem Mobilitätszuschüsse sowie eine Ausbildungsgarantie. Beide sollen Hürden bei längeren Schulungen oder nötigen Arbeitsortwechseln abbauen. Durch die Reform der Weiterbildungsförderung wurde der gesamte Zugang zur Förderung deutlich unkomplizierter. Klare Regelungen zur Unternehmensgröße und ein pauschalisiertes Verfahren erleichtern die Integration in den Arbeitsalltag und machen gezielte Qualifizierung planbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Beratung, Entscheidung und Finanzierung von Fördermitteln zur beruflichen Weiterbildung bei den Agenturen für Arbeit. Damit übernehmen sie die zentrale Rolle bei Bildungsgutscheinen und ähnlichen Förderinstrumenten, auch für Personen, die zuvor über ein Jobcenter betreut wurden. Jobcenter bleiben weiterhin wichtige Ansprechpartner im Rahmen der Bedarfsermittlung und weiterführenden Betreuung, leiten aber Anfragen zur Weiterbildung direkt an die zuständige Agentur für Arbeit weiter. Für Sie bedeutet dies klarere Zuständigkeiten, neue Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit und einen stärker fokussierten Ablauf im Förderprozess.

Rechtsgrundlage bleibt das SGB III, ergänzt durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Damit Ihre Maßnahme förderfähig ist, müssen der Anbieter zertifiziert, das Weiterbildungsziel nachvollziehbar und ein konkreter Qualifizierungsbedarf gegeben sein. Entscheidend ist, dass Sie die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllen.

Unabhängig davon können Ihre Mitarbeitenden zusätzlich Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Je nach Bundesland sind bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren möglich – auch in kleinen Betrieben. Die Freistellung ist gesetzlich geregelt und kann mit bestehenden Förderprogrammen kombiniert werden.

Bundesweite Förderprogramme im Überblick

Mit dem reformierten Aufstiegs-BAföG können Sie ab 2025 bis zu 18.000 Euro für Qualifizierungen Ihrer Mitarbeitenden geltend machen. Bei bestandener Prüfung werden dabei 60 Prozent des Darlehens erlassen. Das entlastet nicht nur finanziell, sondern verringert auch das Risiko, in Weiterbildung zu investieren. Gerade für kleine und mittlere Betriebe bietet das neue Weiterbildungsgesetz 2025 eine pragmatische Möglichkeit, Fachkräfte gezielt zu fördern.

Auch das neue Qualifizierungsgeld bringt deutliche Vorteile für die Unternehmenspraxis. Wenn eine Weiterbildung mindestens 120 Stunden umfasst, übernimmt der Staat bis zu 67 Prozent des Nettogehalts – und das für ganze 3,5 Jahre. Damit lassen sich Qualifizierungspläne endlich langfristig und solide kalkulieren, ohne den Personalkörper zu stark zu belasten.

Regionale Förderprogramme nutzen

Neben Bundesmitteln lohnt sich auch der Blick in die eigene Region. Denn viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung über ihre eigene Regionalförderung an. In Sachsen etwa gibt es den Weiterbildungsscheck, bei dem bis zu 4.500 Euro pro Maßnahme als Zuschuss möglich sind. Wer hohe Kosten scheut, findet hier einen direkten Anreiz zur Qualifizierung.

Auch andere Bundesländer unterstützen gezielt: Rheinland-Pfalz mit dem Qualischeck, Hamburg mit dem Weiterbildungsbonus oder Hessen mit seinem Qualifizierungsscheck, der bis zu 500 Euro fördern kann. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und hängen oft von der Betriebsgröße oder dem Weiterbildungsziel ab. Einige Landesprogramme binden zusätzlich EU-Mittel ein. Das erhöht nicht nur den Förderrahmen, sondern führt auch zu besseren Erstattungsquoten.

Digitale Kompetenz und Zukunftstechnologien fördern

Der digitale Wandel verändert nicht nur Märkte, sondern auch Erwartungen an Qualifikationen. Weiterbildung in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Data Science oder IT-Sicherheit gehört heute zur Grundausstattung erfolgreicher Unternehmen. Auch Themen wie Digital Leadership bieten einen klaren Mehrwert, um moderne Prozesse aktiv zu steuern.

Digitalkompetenz Zukunftstechnologie Deutsche Firmenkredit Partner

Gerade in kleinen und mittleren Betrieben bringt es Vorteile, wenn Beschäftigte neue Technologien nicht nur anwenden, sondern deren Nutzen einschätzen können. Wer Mitarbeitende gezielt für digitale Rollen aufstellt, sichert Know-how im Unternehmen und stärkt die Wettbewerbsposition. Gefördert werden außerdem Umschulungen, zum Beispiel für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss. Das eröffnet neue Laufbahnen und schafft Perspektiven für alle Seiten. Eine praxisnahe IT-Weiterbildung erleichtert den Umstieg und erhöht die Attraktivität als moderner Arbeitgeber mit Zukunftsblick.

Lohnkostenzuschüsse, Prämien und Lehrgangskosten richtig nutzen

Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz entsteht, wenn Mitarbeitende in ihrer Weiterbildung messbare Fortschritte machen. Für bestandene Zwischenergebnisse erhalten sie eine Bildungsprämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung sind es sogar 1.500 Euro. Wer Bürgergeld bezieht, kann zudem mit 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat rechnen. Das senkt nicht nur persönliche Hürden, sondern hilft auch Ihnen als Arbeitgeber, Weiterbildungen wirtschaftlich einzuplanen.

Gerade bei längeren Maßnahmen federt ein Lohnzuschuss die Personalkosten spürbar ab. Je nach Umfang übernimmt der Staat bis zu 75 Prozent des Gehalts. Das schafft Planungssicherheit, etwa wenn Sie Beschäftigte in digitalen Schlüsselbereichen qualifizieren möchten. Voraussetzung ist ein dokumentierter Umfang von mindestens 120 Stunden.

Die Voraussetzungen für diese Förderungen, die Fristen und auch die Dokumentationspflichten sind im Weiterbildungsgesetz geregelt. Für kleine und mittlere Unternehmen eröffnet das konkrete Spielräume, um ohne zusätzliche Personalrisiken in Fachwissen zu investieren.

DFKP-Tipp

Nutzen Sie staatliche Weiterbildungsförderungen gezielt, um digitale Schlüsselkompetenzen im Unternehmen aufzubauen. Prüfen Sie frühzeitig Förderfähigkeit, Lohnzuschüsse und Prämien, damit Qualifizierungsmaßnahmen wirtschaftlich planbar bleiben und Ihre Mitarbeitenden fit für Zukunftstechnologien werden.

So stellen Sie einen Förderantrag: Voraussetzungen und Zertifizierung

Bevor Sie aktiv werden und den Antrag stellen, führt kein Weg an einem verpflichtenden Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit vorbei. Dabei wird geklärt, ob Ihre geplante Weiterbildung förderfähig ist, welche Inhalte sinnvoll erscheinen und wie hoch die mögliche Zuschussquote ausfällt. Diese Beratungspflicht ist nicht nur notwendig, sondern auch entscheidend für die Antragsfreigabe.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn es sich um eine zertifizierte Maßnahme handelt. Der Anbieter muss nach AZAV zugelassen sein. Ohne diesen Nachweis kommt es zu keiner Freigabe durch die Agentur. Wichtig: Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Start eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, kann die Maßnahme nicht mehr gefördert werden.

In der abschließenden Prüfung der Förderbedingungen betrachtet die Agentur sowohl den inhaltlichen Aufbau der Weiterbildung als auch aktuelle Unternehmenskennzahlen. Eine vollständige und gut dokumentierte Vorbereitung macht hier oft den Unterschied und erhöht die Chance auf eine schnelle Zusage.

Bei Antrag auf Förderung macht eine vollständige und gut dokumentierte Vorbereitung oft den Unterschied und erhöht die Chance auf eine schnelle Zusage.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Fazit: Weiterbildung strategisch denken

Wer Weiterbildung strategisch etabliert, kann Fachkräfte sichern und gleichzeitig die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine frühzeitige Planung, kombiniert mit passenden Förderprogrammen und intelligenter Finanzierung, erhöht den Weiterbildungserfolg deutlich. Wenn Sie strategische Förderung nicht nur als Pflicht, sondern als unternehmerische Möglichkeit sehen, investieren Sie gezielt in Stabilität und Wachstum. Weiterbildung wird so zu einer Investition in Bildung, die sich auf mehreren Ebenen rechnet: für Ihr Team, Ihre Aufstellung am Markt und die Zukunft Ihres Unternehmens. Die DFKP steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zu Förderung Weiterbildung Mitarbeiter

Seit 2025 profitieren Unternehmen von einer vereinfachten Förderstruktur: Die Agentur für Arbeit ist bundesweit der zentrale Ansprechpartner. Zu den wichtigsten Programmen zählen das reformierte Aufstiegs-BAföG, das bis zu 18.000 Euro Förderung bietet, sowie das neue Qualifizierungsgeld. Letzteres übernimmt bei längeren Weiterbildungen bis zu 67 Prozent des Nettogehalts – für bis zu 3,5 Jahre. Diese Instrumente machen Weiterbildung auch für kleine und mittlere Betriebe planbar und finanzierbar.


Die Förderquoten für Weiterbildung von Mitarbeitern richten sich nach Unternehmensgröße und Maßnahme. Kleinstbetriebe mit unter zehn Mitarbeitenden können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten ersetzt bekommen. Im Mittelstand sind bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss möglich. Zusätzlich gibt es Prämien für bestandene Prüfungen sowie Mobilitätszuschüsse bei längeren Maßnahmen.


Eine Weiterbildung ist nur dann förderfähig, wenn sie bei einem zugelassenen Träger (zertifiziert nach AZAV) durchgeführt wird und ein konkreter Qualifizierungsbedarf vorliegt. Zudem ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit erforderlich. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn eingereicht werden. Bildungsziel, Dauer (mindestens 120 Stunden bei Lohnzuschuss) und die wirtschaftliche Ausgangslage des Unternehmens spielen ebenfalls eine Rolle.


Gefragt sind vor allem Weiterbildungen in zukunftsrelevanten Feldern wie IT-Sicherheit, Data Science, Künstliche Intelligenz und Digital Leadership. Auch Umschulungen für Geringqualifizierte oder Maßnahmen zur Integration von Mitarbeitenden mit besonderem Förderbedarf werden gezielt unterstützt. In diesen Bereichen profitieren Unternehmen in zweifacher Hinsicht, nämlich durch finanzielle Förderung und durch den gezielten Aufbau strategischer Kompetenzen im Team.

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