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Forderungsabtretung richtig nutzen – Liquidität gezielt stärken

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Zahlen Kunden erst Wochen nach Rechnungsstellung, kann das Unternehmen schnell unter Druck geraten, insbesondere wenn laufende Kosten gedeckt oder neue Investitionen getätigt werden müssen. An diesem Punkt entfaltet die Forderungsabtretung ihren besonderen Nutzen: Offene Forderungen werden zügig in liquide Mittel umgewandelt, ohne dass lange Wartezeiten entstehen. Ob zur Absicherung eines Kredits oder im Rahmen von Factoring eingesetzt, lässt sich diese rechtlich fundierte Möglichkeit gemäß § 398 BGB gezielt zur Verbesserung der Liquidität nutzen. In diesem Beitrag erläutern wir, wie die Forderungsabtretung funktioniert, in welchen Situationen sie sinnvoll ist und welche möglichen Fallstricke zu beachten sind, anschaulich, nachvollziehbar und anhand konkreter Beispiele aus dem Mittelstand.

  • Rechtlich klar geregelt, flexibel einsetzbar: Eine Forderungsabtretung überträgt Ansprüche per Vertrag (§ 398 BGB) auf einen neuen Gläubiger, meist ohne Zustimmung des Schuldners. Entscheidend sind die eindeutige Bestimmbarkeit der Forderung und das Fehlen von Abtretungsverboten.
  • Liquidität aktiv steuern statt Kredit aufnehmen: Sowohl die Sicherungsabtretung als auch das Factoring ermöglichen es Unternehmen, offene oder sogar zukünftige Forderungen zu nutzen, um kurzfristig Liquidität zu schaffen, Risiken zu übertragen und ihre Kapitaldienstfähigkeit zu stärken.
  • Chancen nutzen, Risiken prüfen: Neben Liquiditätsvorteilen sind rechtliche, vertragliche und steuerliche Aspekte – insbesondere zur Umsatzsteuer und Schuldnerinformation – sorgfältig zu beachten, damit die Finanzierungslösung langfristig sicher und planbar bleibt.

Was ist eine Forderungsabtretung?

Eine Forderungsabtretung liegt vor, wenn ein Gläubiger seine bestehende Forderung auf einen Dritten überträgt. Im Unternehmenskontext geschieht dies häufig zur Liquiditätssicherung oder zur Kreditsicherung. Der bisherige Gläubiger wird als Zedent bezeichnet, der neue Gläubiger als Zessionar. Die Übertragung selbst heißt Zession. Eine Zustimmung des Schuldners ist grundsätzlich nicht erforderlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Rechtsgrundlage ist § 398 BGB im Schuldrecht. Für eine wirksame Abtretung genügt eine eindeutige Vereinbarung zwischen Zedent und Zessionar. Diese wird in der Praxis meist schriftlich in einem Abtretungsvertrag festgehalten. Rechtlich handelt es sich um einen Verfügungsvertrag.

Für Unternehmen ist die Forderungsabtretung vor allem im Rahmen der Finanzierung relevant. Sie dient beispielsweise als Sicherheit für Bankkredite oder als Grundlage für Factoring-Lösungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Abtretung von Forderungen, um gebundenes Umlaufvermögen in Liquidität umzuwandeln und ihre Zahlungsfähigkeit planbar zu sichern.

Für Unternehmen ist die Forderungsabtretung vor allem im Rahmen der Finanzierung relevant. Sie dient beispielsweise als Sicherheit für Bankkredite oder als Grundlage für Factoring-Lösungen.

Fabian Alber Team Lead Sales

Voraussetzungen und Ablauf der Forderungsabtretung

Ob eine Forderungsabtretung wirksam ist, hängt maßgeblich von der Bestimmbarkeit der Forderung ab. Die Forderung muss eindeutig identifizierbar oder zumindest hinreichend konkretisierbar sein. Auch zukünftige Forderungen können abgetreten werden, sofern sie im Abtretungsvertrag klar beschrieben sind. Das betrifft etwa Forderungen aus laufenden Liefer- oder Rahmenverträgen.

Rechtsgrundlage ist § 398 BGB. Danach geht eine Forderung durch Vertrag vom bisherigen Gläubiger, dem Zedenten, auf den neuen Gläubiger, den Zessionar, über. Juristisch handelt es sich um einen Verfügungsvertrag.

Für die Abtretung ist keine besondere Form vorgeschrieben. Sie kann grundsätzlich formfrei erfolgen, selbst wenn der zugrunde liegende Vertrag einer bestimmten Form unterliegt. Entscheidend ist allein die Einigung zwischen Zedent und Zessionar.

Eine Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich. Er kann jedoch weiterhin alle Einwendungen geltend machen, die ihm gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger zustanden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich eine Information des Schuldners, um eine ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung sicherzustellen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Forderungsabtretung (§ 398 BGB)

Zentrale Voraussetzung bleibt die ausreichende Bestimmbarkeit der Forderung. Sie muss so konkret bezeichnet sein, dass für Dritte nachvollziehbar ist, welche Ansprüche übergehen. Bei zukünftigen Forderungen reicht es aus, wenn sich Art, Rechtsgrund und Schuldner eindeutig aus dem Vertrag ergeben.

Mit Abschluss der Abtretungsvereinbarung geht die Forderung unmittelbar auf den Zessionar über. Dieser tritt rechtlich in die Gläubigerstellung ein. Inhalt und Umfang der Forderung bleiben unverändert bestehen.

Abtretungsverbote: Wann ist eine Forderungsabtretung ausgeschlossen?

Nicht jede Forderung ist abtretbar. Ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot kann die Übertragung ausschließen. Solche Klauseln finden sich häufig in Arbeits-, Miet- oder langfristigen Dienstleistungsverträgen. Vor einer geplanten Abtretung sollten bestehende Vertragsbedingungen daher sorgfältig geprüft werden.

Auch gesetzliche Grenzen sind zu beachten. Nach § 400 BGB sind Forderungen nicht abtretbar, wenn sie unpfändbar sind. Dazu zählen insbesondere Sozialleistungen, Unterhaltsansprüche oder andere Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums.

Darüber hinaus sind höchstpersönliche Ansprüche von der Abtretung ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Forderungen, die untrennbar mit einer bestimmten Person verbunden sind, etwa bei Pflege- oder bestimmten Beratungsverträgen.

Für Unternehmen bedeutet das: Vor Einsatz einer Forderungsabtretung zur Kreditsicherung oder Liquiditätssteuerung sollte stets geprüft werden, ob die jeweilige Forderung rechtlich übertragbar ist. Nur abtretbare und eindeutig bestimmbare Forderungen eignen sich als belastbare Finanzierungssicherheit.

DFKP-Tipp

Prüfen Sie vor einer Forderungsabtretung sorgfältig, ob die betroffenen Forderungen eindeutig bestimmbar und rechtlich übertragbar sind. Achten Sie insbesondere auf vertragliche Abtretungsverbote und gesetzliche Einschränkungen. Eine klare vertragliche Ausgestaltung sowie die transparente Information des Schuldners sichern eine reibungslose Abwicklung und erhöhen die Verlässlichkeit der Forderungsabtretung als Finanzierungssicherheit.

Typische Anwendungsbeispiele für die Forderungsabtretung

Forderungsabtretung Beispiel: Sicherungsabtretung und Verkauf

In der Unternehmenspraxis sind vor allem zwei Formen relevant: die Sicherungsabtretung und der Forderungsverkauf.

Bei der Sicherungsabtretung dienen bestehende oder künftige Forderungen als Kreditsicherheit. Ein Unternehmen überträgt ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an seine Bank, um einen Betriebsmittel- oder Investitionskredit abzusichern. Die Forderungen verbleiben wirtschaftlich im Unternehmen, bis ein Sicherungsfall eintritt. Diese Form eignet sich insbesondere, wenn keine klassischen Sicherheiten wie Immobilien oder Maschinen zur Verfügung stehen. Zukünftige Zahlungseingänge stärken so die Kapitaldienstfähigkeit.

Beim Forderungsverkauf, etwa im Rahmen von Factoring, werden offene Rechnungen vollständig an einen Factor übertragen. Das Unternehmen erhält den Großteil des Rechnungsbetrags in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Dadurch verbessert sich die Liquidität unmittelbar. Je nach Vertragsart übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko, sofern ein echtes Factoring vereinbart ist. Zusätzlich kann das Debitorenmanagement ausgelagert werden, was interne Ressourcen schont. Factoring wird häufig von Unternehmen mit regelmäßigem Rechnungsvolumen genutzt, die planbare Zahlungseingänge benötigen.

Beide Varianten unterstützen mittelständische Unternehmen dabei, Finanzierungsspielräume zu erweitern und Wachstumsphasen oder Auftragsspitzen abzusichern.

Branchenspezifische Praxisbeispiele im Factoring

Im Bau- und Handwerksbereich sind lange Zahlungsziele und projektbezogene Abrechnungen üblich. Viele Betriebe nutzen daher Factoring, um die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang zu verkürzen. Gerade bei mehreren parallel laufenden Projekten stabilisiert der Forderungsverkauf die laufende Liquidität und erleichtert die Finanzierung von Material- und Personalkosten.

Auch im Gesundheitswesen spielt die Forderungsabtretung eine wichtige Rolle. Eine Factoringlösung kann Honorarforderungen an einen spezialisierten Anbieter übertragen. Die Praxis erhält zeitnah verfügbare Mittel und reduziert den administrativen Aufwand im Mahnwesen. Das schafft Planungssicherheit und entlastet das Team im Tagesgeschäft.

Die Beispiele zeigen: Forderungen sind nicht nur bilanzielle Positionen, sondern ein aktiv steuerbares Finanzierungsinstrument. Richtig eingesetzt verbessern sie die Liquiditätsplanung und erhöhen die unternehmerische Handlungsfähigkeit.

Chancen und Risiken der Forderungsabtretung für Unternehmen

Die Forderungsabtretung kann Ihre Liquidität kurzfristig und planbar verbessern. Beim Factoring erhalten Sie den Rechnungsbetrag in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ausgezahlt. Das stärkt Ihre Zahlungsfähigkeit und reduziert die Kapitalbindung im Umlaufvermögen. Gleichzeitig kann das Debitorenmanagement an den Factor übertragen werden, was interne Ressourcen schont.

Beim echten Factoring übernimmt der Factor zusätzlich das Ausfallrisiko. Damit erhöhen Sie die Planungssicherheit Ihrer Zahlungsströme, insbesondere bei langen Zahlungszielen Ihrer Kunden. Eine stabile Liquiditätsbasis wirkt sich positiv auf Ihre Kapitaldienstfähigkeit aus und erweitert Ihren finanziellen Handlungsspielraum.

Neben diesen Vorteilen sollten auch rechtliche und steuerliche Risiken berücksichtigt werden. Ein kritischer Aspekt ist die umsatzsteuerliche Behandlung, insbesondere bei einer möglichen Insolvenz des Finanzierungspartners. Es ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich beim leistenden Unternehmer verbleibt. Der reine Verkauf der Forderung entbindet Sie steuerlich nicht von der Pflicht, die Umsatzsteuer zum korrekten Zeitpunkt abzuführen – auch dann, wenn der erwartete Zahlungseingang aus der abgetretenen Forderung ausbleibt.

Für die Praxis bedeutet das: Prüfen Sie neben Liquiditätseffekten und Risikotransfer stets auch die vertragliche Ausgestaltung sowie die Bonität Ihres Finanzierungspartners. Eine sorgfältige Strukturierung der Forderungsabtretung stellt sicher, dass die Vorteile die potenziellen Risiken nachhaltig überwiegen.

Prüfen Sie neben Liquiditätseffekten und Risikotransfer stets auch die vertragliche Ausgestaltung sowie die Bonität Ihres Finanzierungspartners. Eine sorgfältige Strukturierung der Forderungsabtretung stellt sicher, dass die Vorteile die potenziellen Risiken nachhaltig überwiegen.

Fabian Alber Team Lead Sales

Factoring als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung

Wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird, kann echtes Factoring eine direkte Lösung darstellen. Sie verkaufen Ihre offenen Forderungen an einen Finanzierer, der einen Großteil des Rechnungsbetrags zeitnah auszahlt und den Forderungseinzug übernimmt. Beim echten Factoring ist ein Delkredereschutz enthalten. Der Factor trägt somit das Ausfallrisiko der angekauften Forderungen.

Im Unterschied zur klassischen Kreditfinanzierung entsteht kein zusätzlicher Kredit mit festen Tilgungsraten. Ihre bestehenden Kreditlinien bleiben unberührt. Die Liquidität wächst im Gleichlauf mit Ihrem Umsatz, da jede neue Rechnung grundsätzlich finanzierbar ist. Das stärkt Ihre Zahlungsfähigkeit und kann betriebliche Kennzahlen wie die Kapitaldienstfähigkeit stabilisieren.

Für viele Unternehmen ist Factoring daher eine flexible Ergänzung zur Hausbankfinanzierung. Neben dem Liquiditätseffekt übernimmt der Factor häufig das Mahnwesen und Teile des Debitorenmanagements. Das reduziert internen Verwaltungsaufwand und schafft Planungssicherheit bei den Zahlungseingängen.

Besonders kleinere Betriebe mit schwankenden Zahlungszielen profitieren von dieser Struktur. Beim Factoring steht beispielsweise die Bonität der Debitoren im Vordergrund. Die eigene Unternehmensbonität spielt ebenfalls eine Rolle, ist jedoch nicht das alleinige Entscheidungskriterium wie bei einem klassischen Bankkredit. So lassen sich Auftragsspitzen und Wachstumsphasen finanzieren, ohne zusätzliche Kreditverpflichtungen einzugehen.

Finanzierungsalternativen zur Forderungsabtretung

Wenn Sie kurzfristig Liquidität benötigen, jedoch keine Forderungen abtreten möchten, kommen klassische Kreditlösungen in Betracht. Im Unterschied zur Forderungsabtretung bleibt die Forderungsstruktur unverändert, stattdessen wird eine zusätzliche Kreditlinie aufgebaut.

Zwei etablierte Instrumente sind der Betriebsmittelkredit und der Kontokorrentkredit. Ein Betriebsmittelkredit ist in der Regel mit einer festen Laufzeit, klar definierten Tilgungsraten und bonitätsabhängigen Zinssätzen ausgestattet. Er eignet sich, um laufende Ausgaben wie Material, Warenbestand oder Personalkosten planbar zu finanzieren. Durch die festen Rückzahlungsstrukturen lässt sich die Kapitaldienstfähigkeit gezielt steuern.

Mehr Flexibilität bietet der Kontokorrentkredit. Er stellt einen Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto dar, der bei Bedarf in Anspruch genommen wird. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an. Kontokorrentlinien sind jedoch meist variabel verzinst und kostenintensiver als klassische Betriebsmittelkredite. Sie eignen sich vor allem zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsspitzen oder saisonaler Schwankungen.

Im Unterschied zur Forderungsabtretung behalten Sie bei beiden Varianten die vollständige Kontrolle über Ihr Debitorenmanagement. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die bilanzielle Verschuldung, was Auswirkungen auf Kennzahlen wie Eigenkapitalquote und Kapitaldienstauslastung haben kann. Welche Finanzierungsform sinnvoll ist, hängt daher von Ihrer Liquiditätsplanung, Ihrer Bonität und Ihrer strategischen Wachstumsplanung ab.

DFKP-Tipp

Prüfen Sie Finanzierungsalternativen zur Forderungsabtretung gezielt anhand Ihrer Liquiditätsplanung und Bonität. Nutzen Sie Betriebsmittelkredite für planbare Finanzierungsbedarfe und Kontokorrentlinien für kurzfristige Engpässe, behalten Sie dabei jedoch die Auswirkungen auf Verschuldung und Kennzahlen im Blick, um Ihre finanzielle Stabilität langfristig zu sichern.

Rechtliche und steuerliche Aspekte der Forderungsabtretung

Auch beim Forderungsverkauf gelten klare zivilrechtliche Vorgaben. Der Schuldner kann mit schuldbefreiender Wirkung weiterhin an den bisherigen Gläubiger leisten, solange ihm die Abtretung nicht angezeigt wurde (§ 407 BGB). Erst nach Zugang einer nachweisbaren Abtretungsanzeige ist er verpflichtet, an den neuen Gläubiger zu zahlen.

Unabhängig davon bleiben bestehende Einwendungen erhalten. Der Schuldner kann beispielsweise Mängelrechte oder Gegenforderungen geltend machen und mit eigenen Ansprüchen aufrechnen. Der Zessionar tritt rechtlich in die bestehende Forderungsposition ein. Inhalt und Durchsetzbarkeit der Forderung verändern sich nicht.

Steuerlich ist insbesondere die Umsatzsteuer zu beachten. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 30. April 2025 kann die Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer fortbestehen, selbst wenn aus der abgetretenen Forderung kein Zahlungseingang erfolgt. Maßgeblich sind die umsatzsteuerliche Leistungserbringung sowie die vertragliche Ausgestaltung und Risikozuordnung im Factoringvertrag. Unternehmen sollten daher prüfen, wie Zahlungsfluss, Ausfallrisiko und Steuerpflicht vertraglich geregelt sind.

Gleichzeitig verändern sich die administrativen Rahmenbedingungen. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz gelten seit 2025 unter anderem verkürzte Aufbewahrungsfristen und vereinfachte Nachweispflichten. Das reduziert Dokumentationsaufwand und vereinfacht Prozesse rund um Abtretungsverträge und Forderungsmanagement.

Für die Praxis bedeutet das: Neben Liquiditätswirkung und Risikotransfer sollten Sie die rechtliche Durchsetzbarkeit der Forderung, die vertragliche Struktur sowie die steuerlichen Folgen sorgfältig prüfen. Eine sauber strukturierte Forderungsabtretung stärkt die Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Haftungsrisiken.

Häufig gestellte Fragen zur Forderungsabtretung

Eine Forderungsabtretung „Zug um Zug“ bedeutet, dass die Übertragung der Forderung unmittelbar mit einer Gegenleistung verknüpft ist. Typischerweise erfolgt die Abtretung gleichzeitig mit der Auszahlung eines Kreditbetrags oder mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Zessionar. Beide Parteien erfüllen ihre Verpflichtungen zeitgleich. In der Finanzierungspraxis ist dieses Prinzip vor allem bei Sicherungsabtretungen und beim Factoring relevant, wenn Liquidität unmittelbar im Austausch gegen die Forderung bereitgestellt wird.


Nein. Nach § 398 BGB ist für die Wirksamkeit der Abtretung allein die Einigung zwischen Zedent und Zessionar erforderlich. Die Zustimmung des Schuldners ist grundsätzlich nicht notwendig. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Schuldner jedoch informiert werden. Erst nach Zugang einer Abtretungsanzeige muss er mit schuldbefreiender Wirkung an den neuen Gläubiger leisten. Bestehende Einwendungen gegen die Forderung kann er weiterhin geltend machen.


Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 398 BGB. Danach kann eine Forderung durch vertragliche Einigung auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Auch eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Forderung eindeutig bestimmt oder zumindest bestimmbar ist und keine gesetzlichen oder vertraglichen Abtretungsverbote entgegenstehen.


Ja. Auch künftige Forderungen sind abtretbar, sofern sie im Abtretungsvertrag klar beschrieben und hinreichend bestimmbar sind. Das betrifft beispielsweise Ansprüche aus laufenden Lieferbeziehungen oder Rahmenverträgen. In der Unternehmensfinanzierung wird diese Möglichkeit häufig genutzt, um zukünftige Zahlungseingänge als Sicherheit für Kredite einzusetzen und die Kapitaldienstfähigkeit zu stärken.


Nicht jede Forderung ist übertragbar. Gesetzliche Grenzen bestehen insbesondere bei unpfändbaren Forderungen gemäß § 400 BGB, etwa bei Sozialleistungen oder bestimmten Unterhaltsansprüchen. Auch höchstpersönliche Ansprüche sind regelmäßig ausgeschlossen. Darüber hinaus können vertragliche Abtretungsverbote die Übertragung wirksam einschränken. Vor einer geplanten Forderungsabtretung sollten daher bestehende Vertragsklauseln sorgfältig geprüft werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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