Zum Finanzblog

Investitionsbooster 2025: Steuerliche Vorteile clever nutzen

Investitionsbooster Deutschland Steuerliche Vorteile Förderung Deutsche Firmenkredit Partner

Investitionen in digitale Infrastruktur, klimafreundliche Technik oder moderne Firmenfahrzeuge sind kostspielig und können die Liquidität belasten. Genau hier setzt der Investitionsbooster 2025 an: Als neue steuerliche Maßnahme der Bundesregierung eröffnet er kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen und Kapitalgesellschaften attraktive Spielräume. Mit vereinfachten Abschreibungen, reduzierten Steuersätzen und klar definierten Voraussetzungen unterstützt der Investitionsbooster Unternehmen dabei, schneller zu wachsen und ihr Kapital gezielt einzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche steuerlichen Vorteile möglich sind, wie der Investitionsbooster funktioniert und worauf Sie beim Förderzeitraum sowie den Voraussetzungen achten sollten.

  • Gezielte Steueranreize für Investitionen: Der Investitionsbooster bietet Unternehmen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent, eine Sonderabschreibung von 75 Prozent für E-Fahrzeuge, erhöhte Forschungszulagen sowie eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer – alles mit dem Ziel, Investitionen planbarer, liquider und attraktiver zu gestalten.
  • Breite Zielgruppenförderung: Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Kapitalgesellschaften profitieren gleichermaßen von den Maßnahmen. Der Investitionsbooster reduziert bürokratische Hürden, erweitert finanzielle Spielräume und stärkt die strategische Investitionsfähigkeit durch vereinfachte Förderverfahren und steuerliche Entlastungen.
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: Als Teil des Konjunkturpakets 2025 fördert der Investitionsbooster die Transformation zu mehr Digitalisierung und Klimaneutralität. Er schafft nicht nur kurzfristige Impulse, sondern stärkt langfristig Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität.

Was ist der Investitionsbooster? Hintergrund und Zielsetzung

Mit dem Start des Investitionssofortprogramm der Bundesregierung am 19. Juli 2025 hat die Bundesregierung ein klares Signal gesetzt. Ziel ist es, Investitionen zu beschleunigen – vor allem in digitale Infrastruktur, klimafreundliche Technologien und moderne Geschäftsmodelle. Das Maßnahmenpaket wurde am 26. Juni 2025 vom Bundestag verabschiedet und am 11. Juli 2025 durch den Bundesrat bestätigt.

Im Mittelpunkt steht die Entlastung für Unternehmen, um Investitionen planbarer und attraktiver zu machen. Der Investitionsbooster baut auf vier zentralen steuerlichen Maßnahmen auf:

  • 1. Degressive Abschreibung von 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter für schnellen steuerlichen Ausgleich.
  • 2. Sonderabschreibung von 75 Prozent für rein elektrische Firmenfahrzeuge.
  • 3. Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung auf maximal 12 Millionen Euro.
  • 4. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer bis 2032 auf 10 Prozent.

Alle Maßnahmen setzen auf gezielte Wachstums- und Investitionsanreize. Unternehmen erhalten mehr Spielraum, um in Zukunftstechnologien zu investieren, ohne ihre Liquidität übermäßig zu belasten. Der Investitionsbooster ist Teil des umfassenden Konjunkturpakets 2025 und ergänzt die wirtschaftspolitische Linie des Bundeshaushalts. Damit steigt die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland auch im internationalen Vergleich dank konkreter Impulse für nachhaltiges Wachstum.

Wer profitiert vom Investitionsbooster? Zielgruppen im Überblick

Für viele kleine und mittlere Betriebe bringt der Investitionsbooster genau das, was in der Praxis zählt: schnellere Abschreibungen, weniger Bürokratie und direkte steuerliche Entlastungen bei Investitionen in Ausstattung oder Technologie. Damit steht der Investitionsbooster insbesondere KMU offen – also Unternehmen, die Stabilität suchen und gleichzeitig neue Impulse setzen wollen.

Auch für Selbstständige lohnt sich ein genauer Blick. Das Programm ermöglicht flexiblere Abschreibungen und begünstigt die Reinvestition von Gewinnen, etwa in moderne Betriebsmittel oder digitale Arbeitsprozesse. So lassen sich Investitionen passgenau und steuerlich optimiert umsetzen.

Kapitalgesellschaften profitieren ebenfalls, etwa durch die geplante Reduzierung der Körperschaftsteuer bis 2032. Das schafft zusätzlichen Spielraum für Rücklagen und stärkt die Eigenkapitalbasis, wodurch Planungssicherheit und strategische Entwicklung weiter ausgebaut werden.

Auch dort, wo Unternehmen sich transformieren oder gerade erst gegründet haben, zeigt der Investitionsbooster Wirkung. Die steuerlichen Vorteile schaffen unmittelbar verfügbare Mittel und erhöhen damit die Investitionsmotivation deutlich.

Wenn Sie in neue Anlagen, Maschinen oder digitale Ausstattung investieren, können Sie ab sofort schneller abschreiben. Die modernisierten AfA 2025-Regelungen schaffen so greifbare steuerliche Vorteile und Liquidität.

Paul Weber Vorsitzender der Geschäftsführung

Diese steuerlichen Vorteile bietet der Investitionsbooster

Wenn Sie in neue Anlagen, Maschinen oder digitale Ausstattung investieren, können Sie ab sofort schneller abschreiben. Die modernisierten AfA 2025-Regelungen schaffen so spürbare steuerliche Vorteile und erhöhen die Liquidität.

1. Degressive Abschreibung (AfA)

  • Vorteil: Für bewegliche Wirtschaftsgüter erlaubt der Investitionsbooster eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent im ersten Jahr.
  • Wirkung: Diese Form der Abschreibung verschafft Unternehmen spürbaren steuerlichen Spielraum und senkt die Kapitalbindung im laufenden Betrieb, was sich direkt positiv auf die Liquidität auswirkt.
Info

Die degressive Abschreibung ist eine Methode, bei der der Abschreibungsbetrag anfangs hoch ist und jährlich abnimmt. Grundlage ist ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. So spiegelt sie den tatsächlichen Wertverlust – etwa bei Maschinen oder Fahrzeugen – realistischer wider. Sie kann zudem steuerliche Vorteile bieten, da in den ersten Jahren höhere Abschreibungen möglich sind. In Deutschland ist sie nur zeitweise steuerlich zugelassen.

2. Sonderabschreibung von 75 Prozent für E-Fahrzeuge

  • Vorteil: Wer sich für vollelektrische Firmenfahrzeuge entscheidet, kann im Jahr der Anschaffung 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich geltend machen.
  • Voraussetzung: Der Nettoanschaffungspreis muss unter 100.000 Euro liegen.
  • Zusatznutzen: Die sogenannte Viertelregelung für die private Nutzung wurde vereinfacht. Dies unterstützt die Umstellung auf einen nachhaltigeren Fuhrpark und bietet eine wirksame Steuerentlastung, insbesondere für Unternehmen mit Außendienst.

Die Kombination dieser Maßnahmen macht Investitionen in Zukunftstechnologien jetzt deutlich attraktiver.

Forschungszulage und Körperschaftsteuer im Überblick

Neben den sofort wirksamen Abschreibungen bietet der Investitionsbooster zwei strategische Vorteile, die Entwicklung und langfristiges Wachstum fördern.

1. Erweiterte steuerliche Forschungsförderung (Ab 2026):

Gerade in forschungsnahen Bereichen stellt die staatliche Unterstützung künftig deutlich mehr Mittel bereit.

  • Umfang: Ab 2026 können förderfähige Projekte mit einer Forschungsfinanzierung von bis zu 12 Millionen Euro rechnen (verteilt auf fünf Jahre).
  • Erleichterung für KMU: Der Zugang wird erleichtert durch Pauschalen für Gemeinkosten und einen verschlankten Antragsprozess.

Damit wird die steuerliche Innovationsförderung greifbarer und besser planbar.

2. Geplante Senkung der Körperschaftsteuer (bis 2032):

Zugleich soll die Unternehmensbesteuerung schrittweise entlastet werden.

  • Ziel: Der Körperschaftsteuersatz soll bis 2032 schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken.
  • Effekt: Für Kapitalgesellschaften bedeutet das spürbare Einsparungen und zusätzliche Investitionsfreiheit. Besonders technologieorientierte Unternehmen erhalten dadurch stärkere Anreize, Rücklagen zu bilden und gezielt zu wachsen.

Das geplante Investitionsprogramm verknüpft steuerliche Vorteile mit pragmatischer Umsetzung und setzt damit ein klares Signal für Investitionen in Entwicklung und Zukunftssicherung.

DFKP-Tipp

Planen Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte frühzeitig unter Berücksichtigung der neuen steuerlichen Fördermöglichkeiten ab 2026. Nutzen Sie die Forschungszulage gezielt zur Finanzierung von Innovationsvorhaben und beziehen Sie die künftigen Steuerentlastungen durch die Körperschaftsteuersenkung strategisch in Ihre Investitionsplanung ein.

Förderzeitraum und Voraussetzungen zur Nutzung

Wenn es um die konkrete Umsetzung geht, spielt der richtige Investitionszeitraum eine zentrale Rolle. Förderfähig sind Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 begonnen oder abgeschlossen werden. Auch rückwirkende Maßnahmen können berücksichtigt werden, sofern sie innerhalb dieses Zeitraums vertraglich fixiert wurden oder faktisch begonnen haben.

Voraussetzung ist, dass es sich um die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter oder ähnlicher Anlagewerte im Sinne der steuerlichen Abschreibung handelt. Unternehmen können dabei ein Wahlrecht nutzen, ob sie linear oder degressiv abschreiben – geregelt in § 7 Abs. 2 EStG. Diese Abschreibungsvoraussetzungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, gezielt steuerliche Vorteile einzuplanen und ihre Liquidität zu schonen.

Besonderheiten für KMU und Selbstständige

Der Investitionsbooster bietet je nach Unternehmensform unterschiedliche Hebel, um steuerliche Vorteile direkt für die eigene Wachstumsstrategie zu nutzen.

Vorteile für Einzelunternehmer und Selbstständige

Gerade für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Verbindung von Steuerersparnis und Kapitalbindung besonders wirksam:

  • Höhere Liquidität im Betrieb: Durch die degressive AfA und weitere steuerliche Entlastungen bleibt mehr Liquidität im Unternehmen. Das ist ein entscheidender Vorteil für Reinvestitionen und verbessert die Planbarkeit.
  • Gestaltbare Investitionen: Der Investitionsbooster unterstützt Selbstständige dabei, Anschaffungen steuerlich vorausschauend zu planen. Klare Vorgaben und vereinfachte Nachweise sorgen für mehr Tempo bei der Umsetzung.

Besonderheiten für KMU und Mittelständler

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, profitieren Sie zusätzlich von organisatorischen Erleichterungen:

  • Bürokratieabbau: Der spürbare Abbau administrativer Hürden entlastet vor allem bei Anträgen für Investitionen in Ausstattung, IT oder Betriebsabläufe. Viele Mittelständler setzen deshalb auf vereinfachte Verfahren mit weniger Nachweisdruck.
  • Einfachere Förderung: Die Förderung kleiner Unternehmen ermöglicht eine schnellere Umsetzung von Projekten und bietet mehr Planungssicherheit durch erweiterte Abschreibungsoptionen.

Wirtschaftlicher und politischer Kontext

Der Investitionsbooster ist Teil einer umfassenden Wirtschaftsstrategie der Bundesregierung, die auf nachhaltiges Wachstum und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland abzielt. Die politische Weichenstellung legt den Fokus klar auf digitale Infrastruktur, Klimaschutz und steuerliche Investitionsanreize. Diese Wachstumspolitik wird durch ein hohes Investitionsvolumen im Bundeshaushalt 2025 gestützt, wobei Mittel verstärkt in Bildung, Technologieentwicklung und nachhaltige Digitalisierung fließen. Im Unterschied zu früheren Konjunkturpaketen geht es dabei nicht nur um kurzfristige Stabilisierung, sondern um eine langfristige Stärkung des Mittelstands durch gezielte Kapitalbildung und mehr Innovationskraft.

Häufig gestellte Fragen zum Investitionsbooster 2025

Der Investitionsbooster 2025 eröffnet Unternehmen mehrere steuerliche Hebel. Dazu zählen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter bereits im ersten Jahr sowie eine Sonderabschreibung von 75 Prozent für vollelektrische Firmenfahrzeuge. Ergänzend wird die steuerliche Forschungsförderung auf bis zu 12 Millionen Euro ausgeweitet. Zudem ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent vorgesehen. Diese kombinierten Maßnahmen verschaffen Unternehmen spürbare Liquiditätsvorteile und erweiterten Investitionsspielraum, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Betriebe.


Der Investitionsbooster steht Unternehmen aller Größen offen – vom Einzelunternehmen bis zur Kapitalgesellschaft. Besonders profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige sowie technologieorientierte Betriebe.
Der Fokus liegt auf Investitionen in digitale Infrastruktur, Maschinen, Fahrzeuge und Forschungsprojekte. Auch neu gegründete Unternehmen oder Betriebe im Transformationsprozess können durch die Förderung im Rahmen des Investitionsboosters erhebliche Vorteile realisieren.


Förderfähig sind Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter, etwa IT-Ausstattung, Maschinen oder Elektrofahrzeuge. Der Investitionsbooster gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 begonnen oder vertraglich fixiert wurden. Unternehmen können zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen. Wichtig: Die einzelnen Maßnahmen müssen steuerlich korrekt angesetzt und dokumentiert werden. Die Voraussetzungen für den Investitionsbooster sind unter anderem in § 7 Abs. 2 EStG geregelt.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben

Besteht bei Ihnen derzeit Finanzierungsbedarf? Über die DFKP-Plattform erhalten Sie Zugang zu mehr als 200 Banken und Finanzierern. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Finanzierungskonzept. Stellen Sie Ihre Anfrage über unser Onlineformular und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich umgehend bei Ihnen.

Zur Finanzierung