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Unternehmergesellschaft: Gründung, Haftung und Vorteile einfach erklärt

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Wenig Startkapital, aber eine klare Geschäftsidee: Genau in dieser Konstellation gewinnt die Unternehmergesellschaft für viele Gründer an Attraktivität. Sie ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Selbstständigkeit bei überschaubarem Risiko. Wer jedoch eine Unternehmergesellschaft gründen möchte, sollte die zentralen Regeln, Pflichten und Unterschiede zur GmbH kennen. Als sogenannte UG verbindet diese Rechtsform eine schlanke Gründung mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Gerade bei Themen wie der Haftung der Unternehmergesellschaft, den Rücklagen oder der Finanzierung kommt es auf das richtige Verständnis an, um Fehler von Anfang an zu vermeiden. In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick: Sie erfahren, wie die Gründung abläuft, welche Voraussetzungen gelten und worauf es im laufenden Betrieb wirklich ankommt.

  • Haftungsbeschränkt gründen mit minimalem Kapital: Die UG ermöglicht den Start bereits ab 1 Euro Stammkapital und schützt grundsätzlich Ihr Privatvermögen. Sie ist ideal für Gründer mit begrenzten Mitteln, aber klaren Wachstumszielen. Entscheidend ist jedoch eine realistische Planung von Kapital und Liquidität, um frühe Engpässe zu vermeiden.
  • Klare Pflichten und Rücklagenaufbau beachten: Trotz niedrigem Einstieg unterliegt die UG strengen gesetzlichen Vorgaben wie doppelter Buchführung, Offenlegungspflichten und der verpflichtenden Rücklagenbildung von 25 % des Jahresüberschusses. Diese Ansparpflicht stärkt langfristig die Eigenkapitalbasis und ebnet den Weg zur späteren GmbH.
  • Finanzierung und Bonität strategisch steuern: Aufgrund des geringen Stammkapitals prüfen Banken Geschäftsmodell, Cashflow und Kapitaldienstfähigkeit besonders kritisch. Wer Eigenkapital systematisch aufbaut, Kennzahlen im Blick behält und seine Finanzierungsstruktur früh plant, verbessert nachhaltig Rating, Kreditfähigkeit und Wachstumsperspektiven.

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)? Grundlagen und Einordnung

Wenn Sie mit geringem Startkapital gründen möchten, stoßen Sie schnell auf die Unternehmergesellschaft, kurz UG. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als Sonderform der GmbH. Innerhalb des deutschen Rechtsform-Systems richtet sie sich gezielt an Gründer, die eine haftungsbeschränkte Struktur benötigen, ohne hohe Einlagen leisten zu müssen. Umgangssprachlich wird sie daher auch als Mini GmbH bezeichnet.

Ein zentraler Vorteil liegt im niedrigen Einstiegs-Kapital. Die Gründung ist bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro möglich. Das erleichtert insbesondere kleinen Unternehmen, Startups oder Solo-Gründern den Markteintritt. Gleichzeitig gelten klare rechtliche Rahmenbedingungen, da die UG auf dem GmbH-Gesetz basiert und damit einer etablierten Systematik folgt.

Voraussetzung für die volle Rechtsfähigkeit ist die Eintragung in das Handelsregister. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt die UG als juristische Person. Die Gesellschaft kann dann selbst Verträge schließen, Vermögen aufbauen und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.

Neben der klassischen UG existiert die gemeinnützige Variante, die gUG. Sie eignet sich für soziale oder gesellschaftliche Projekte und verbindet unternehmerisches Handeln mit steuerlichen Begünstigungen.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmergesellschaft

Die rechtliche Grundlage der UG bildet § 5a GmbHG. In wesentlichen Punkten entspricht sie der GmbH. Das betrifft insbesondere Haftung, Organisationsstruktur und Publizitäts-Pflichten. Der entscheidende Unterschied liegt im geringeren Stammkapital.

Für die Gründung benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Beide Funktionen können von derselben Person übernommen werden. Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten.

Bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags stehen zwei Wege offen. Sie können einen individuellen Vertrag erstellen oder bei einfachen Strukturen ein Musterprotokoll verwenden. Eine strukturierte Übersicht zum Ablauf bietet die Erklärung zur Rechtsform der UG sowie die Darstellung der IHK zur Gründung einer UG. Eine sorgfältige Vorbereitung der einzelnen Schritte beschleunigt den Prozess und reduziert formale Risiken.

Die UG ist oft der klügste erste Schritt für Gründer, die rechtliche Sicherheit wollen, ohne ihr gesamtes Erspartes einzusetzen. Haftungsbeschränkung und niedriges Startkapital ist eine Kombination, die viele Türen öffnet.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

Unternehmergesellschaft gründen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft folgt einem klar strukturierten Ablauf. Zunächst erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag. Dieser wird notariell beurkundet und bildet die rechtliche Grundlage Ihrer UG. Im Anschluss eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft und zahlen das vereinbarte Stammkapital vollständig in bar ein. Sacheinlagen sind bei der UG nicht zulässig. Erst danach erfolgt die Anmeldung zum Handelsregister.

Die Dauer der Gründung hängt von der Terminverfügbarkeit beim Notar und der Bearbeitungszeit des Registergerichts ab. Bei vollständigen und korrekt vorbereiteten Unterlagen ist der Prozess häufig innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Formale Fehler können jedoch zu Verzögerungen führen.

Bis zur Eintragung firmieren Sie als „UG (haftungsbeschränkt) i. G.“. In dieser Phase handeln Sie bereits im Namen der Gesellschaft. Gleichzeitig besteht eine persönliche Haftung der handelnden Personen, solange die Eintragung noch nicht erfolgt ist.

Nach dem Handelsregistereintrag ist die UG rechtlich entstanden. Im nächsten Schritt folgen die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Ablauf der UG-Gründung im Detail

Der Gründungsprozess baut systematisch aufeinander auf. Mit dem Gesellschaftsvertrag definieren Sie zentrale Regelungen wie Unternehmensgegenstand, Geschäftsführung und Geschäftsanteile. Der Notar beurkundet den Vertrag und bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor. Bei einfachen Strukturen kann ein Musterprotokoll eine effiziente Alternative sein.

Anschließend richten Sie das Geschäftskonto ein und zahlen das Stammkapital vollständig ein. Die Bank bestätigt die Einzahlung. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung beim Registergericht.

Mit der Eintragung in das Handelsregister wird die UG zur juristischen Person. Ab diesem Zeitpunkt haftet grundsätzlich nur noch das Gesellschaftsvermögen. Ihr Unternehmen kann nun Verträge abschließen und operativ tätig werden.

Im letzten Schritt erfüllen Sie die weiteren gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, die Gewerbeanmeldung sowie die Anmeldung bei der zuständigen IHK oder HWK, der Berufsgenossenschaft und dem Transparenzregister. Eine strukturierte Umsetzung dieser Schritte schafft eine rechtssichere Basis für den Geschäftsbetrieb.

Voraussetzungen für die Unternehmergesellschaft

Damit Ihre UG rechtssicher starten kann, müssen zentrale personelle und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Beide Rollen können von derselben Person übernommen werden. Wichtig ist eine klare Regelung der Vertretungsbefugnisse und Zuständigkeiten im Gesellschaftsvertrag. Diese Gründungsanforderungen gelten unabhängig davon, ob Sie allein oder mit mehreren Beteiligten gründen.

Ein weiterer Kernpunkt ist das Stammkapital der UG. Es muss vollständig als Bareinlage auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, bevor die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt. Sacheinlagen sind gesetzlich ausgeschlossen. Auch wenn das Mindestkapital nur 1 Euro beträgt, sollte die Kapitalausstattung realistisch geplant werden. Eine solide Liquiditätsbasis sichert Ihre operative Handlungsfähigkeit in der Startphase.

Ebenso erforderlich ist ein Firmensitz in Deutschland. Sie benötigen eine ladungsfähige Geschäftsadresse, unter der Behörden und Finanzamt Ihr Unternehmen erreichen können. Im Vergleich zu den Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH sind die formalen Hürden bei der UG geringer, insbesondere im Hinblick auf das Stammkapital. Die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Anforderungen bleiben jedoch vergleichbar.

Unternehmergesellschaft: Haftung, Chancen und Risiken

Im Geschäftsalltag zeigt sich, wie die Haftungsstruktur Ihrer UG wirkt. Grundsätzlich ist die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Für Verbindlichkeiten haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt, sofern die Kapitalaufbringung ordnungsgemäß erfolgt ist und die gesetzlichen Kapitalerhaltungsregeln eingehalten werden. Diese Trennung reduziert das persönliche Risiko und schafft eine klare rechtliche Struktur.

Die Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Als Geschäftsführer unterliegen Sie umfangreichen gesetzlichen Pflichten. Bei Pflichtverletzungen haften Sie persönlich. Das betrifft insbesondere die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags nach § 15a InsO sowie Verstöße gegen Buchführungs- und Sorgfaltspflichten. Auch eine Vermischung privater und geschäftlicher Mittel kann zu persönlicher Haftung führen.

Neben der rechtlichen Haftung is die wirtschaftliche Stabilität entscheidend. Eine sehr geringe Kapitalausstattung erhöht nicht automatisch die persönliche Haftung, kann jedoch das Liquiditätsrisiko steigern. Engpässe in der Startphase wirken sich direkt auf Zahlungsfähigkeit und Bonität aus. Eine realistische Kapitalplanung, saubere Buchführung und ein konsequentes Liquiditätsmanagement sichern die Vorteile der haftungsbeschränkten UG nachhaltig ab.

DFKP-Tipp

Nutzen Sie die Haftungsbeschränkung Ihrer UG aktiv als unternehmerischen Schutzschild, aber sorgen Sie von Anfang an für eine solide Kapitalplanung und eine saubere Trennung der Finanzen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Liquiditätssituation, um Engpässe frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Steuern, Buchhaltung und Pflichten der UG

Im laufenden Geschäftsbetrieb unterliegt Ihre UG klar definierten steuerlichen Pflichten. Dazu zählen die Körperschaftsteuer sowie der darauf erhobene Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Sofern Ihre Leistungen nicht steuerfrei sind, fällt zusätzlich Umsatzsteuer an, die regelmäßig gegenüber dem Finanzamt anzumelden und abzuführen ist. Einen strukturierten Überblick über die Steuern einer Unternehmergesellschaft sollten Sie frühzeitig einholen, um Steuerzahlungen realistisch in Ihrer Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist Ihre UG zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zum Geschäftsjahresende erstellen Sie einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser ist elektronisch beim Bundesanzeiger offenzulegen. Die Einhaltung von Fristen und formalen Anforderungen ist wesentlich, um Ordnungsgelder zu vermeiden. In der Praxis übernimmt ein Steuerberater häufig die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung des Abschlusses.

Ein zentrales Merkmal der UG ist die gesetzliche Rücklagenbildung. Sie müssen 25 Prozent des Jahresüberschusses abzüglich eines etwaigen Verlustvortrags in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Pflicht besteht so lange, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Die Rücklagen stärken schrittweise die Eigenkapitalbasis Ihrer Gesellschaft und verbessern langfristig Stabilität und Bonität.

Finanzierung einer Unternehmergesellschaft: Möglichkeiten und Herausforderungen

In der Finanzierungspraxis zeigt sich schnell die Besonderheit der UG. Das geringe Stammkapital beeinflusst die Bonitätsbewertung durch Banken und Kreditgeber. Entscheidend sind dabei Eigenkapitalquote, Ertragskraft und Liquidität. Je geringer die Kapitalbasis, desto genauer prüfen Finanzierer Geschäftsmodell, Cashflow und Sicherheiten. Rechtsform, Kapitalstruktur und Rating stehen in engem Zusammenhang.

Für eine tragfähige Unternehmensfinanzierung kombinieren viele UGs mehrere Bausteine. Eigenkapital stärkt die Haftungsbasis und verbessert die Verhandlungsposition. Fremdkapital wie Investitionskredite, Kontokorrentlinien oder Leasing schafft finanziellen Spielraum. Eine strukturierte Einordnung zu Eigenkapital und Fremdkapital bei KMU zeigt, wie diese Instrumente sinnvoll zusammenspielen. Ergänzend können öffentliche Förderprogramme die Finanzierungskosten senken, insbesondere in der Gründungsphase.

Zentral bleibt die Liquiditätsplanung. Nur wenn Zahlungsströme realistisch prognostiziert werden, sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit. Eine ausgewogene Kapitalstruktur reduziert Risiken und erhöht die Planbarkeit. Gerade bei der UG ist eine früh definierte und regelmäßig überprüfte Finanzstrategie entscheidend.

Bonität und Kreditfähigkeit der UG verbessern

Im Finanzierungsgespräch steht Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Kreditgeber analysieren stabile Umsätze, nachhaltige Ertragskraft und ausreichendes Eigenkapital. Maßgeblich ist zudem die Kapitaldienstfähigkeit. Sie zeigt, ob Ihr Unternehmen Zins und Tilgung dauerhaft aus dem operativen Cashflow tragen kann.

Viele Banken erwarten eine belastbare Unternehmenshistorie von 12 bis 24 Monaten. Ebenso wichtig sind vollständige Unterlagen. Dazu zählen betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenlisten sowie aktuelle Kontoauszüge. Einen Überblick über typische Anforderungen finden Sie bei den Voraussetzungen für einen Firmenkredit. Eine strukturierte Aufbereitung beschleunigt die Kreditprüfung und verbessert Ihr Rating.

Sie können Ihre Bonität aktiv steuern. Ein stabiler operativer Cashflow, transparente Kostenstrukturen und konsequente Rücklagenbildung stärken Ihre Eigenkapitalbasis. Kennzahlen wie die Kapitaldienstfähigkeit oder der DSCR geben Finanzierern Orientierung. Wie Sie diese Kennzahl gezielt verbessern, wird im Beitrag über die Kapitaldienstfähigkeit für KMU praxisnah erläutert. Ergänzend helfen konkrete Maßnahmen, um die Verbesserung Ihrer Unternehmensbonität strukturiert anzugehen und Ihr Rating nachhaltig zu stabilisieren.

Eine UG mit geringem Stammkapital zu finanzieren ist möglich, aber es braucht eine klare Strategie. Banken schauen heute sehr genau auf Cashflow und Kapitaldienstfähigkeit, nicht nur auf die Rechtsform. Wer seine Zahlen kennt und transparent präsentiert, hat deutlich bessere Karten.

Benedikt Matzinger Geschäftsführer Finanzierungsberatung

Unternehmergesellschaft vs GmbH: Die wichtigsten Unterschiede

Bei der Wahl zwischen Unternehmergesellschaft und GmbH steht zunächst das Stammkapital im Fokus. Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Bei der GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Diese Kapitalanforderung beeinflusst Ihre Eigenkapitalbasis, Ihre Liquiditätsplanung und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung.

Ein weiterer zentraler Unterschied betrifft die Gewinnverwendung. Die UG ist verpflichtet, 25 Prozent des Jahresüberschusses abzüglich eines etwaigen Verlustvortrags in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Diese Regelung gilt so lange, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dadurch wächst das Eigenkapital schrittweise, gleichzeitig stehen kurzfristig weniger Mittel zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei der GmbH besteht keine vergleichbare gesetzliche Ansparpflicht.

Auch im Außenauftritt ergeben sich Unterschiede. Die höhere Kapitalausstattung der GmbH wirkt sich häufig positiv auf die Bonitätsbewertung durch Banken und Geschäftspartner aus. Eine stärkere Eigenkapitalbasis kann Finanzierungsgespräche erleichtern und die Verhandlungsposition verbessern. Für Ihre Rechtsformwahl sollten Sie daher nicht nur die Einstiegshürde betrachten, sondern auch Ihre Wachstumsstrategie, Ihren Kapitalbedarf und Ihre langfristige Finanzierungsstruktur berücksichtigen.

Wachstum und Umwandlung: Von der UG zur GmbH

Mit zunehmendem Geschäftserfolg rückt die Weiterentwicklung Ihrer Rechtsform in den Fokus. Erreicht Ihre UG durch gesetzliche Rücklagen und thesaurierte Gewinne eine solide Eigenkapitalbasis, kann die Umwandlung in eine GmbH strategisch sinnvoll sein. Voraussetzung ist eine formale Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 Euro sowie ein notariell beurkundeter Formwechsel mit Eintragung im Handelsregister. Eine automatische Umwandlung erfolgt nicht.

Die gesetzliche Rücklagenpflicht unterstützt diesen Prozess. Sie stellen 25 Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklage ein und stärken damit schrittweise Ihre Eigenkapitalquote. Erst durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss kann diese Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden. Auf diese Weise entwickeln Sie Ihre Gesellschaft strukturiert weiter und erhöhen ihre finanzielle Substanz.

Auch aus Finanzierungssicht ist der Schritt relevant. Eine GmbH verfügt über eine höhere formale Kapitalbasis, was sich positiv auf Bonität, Rating und Verhandlungsposition auswirken kann. Kreditgeber bewerten insbesondere Eigenkapitalquote, Ertragskraft und Kapitaldienstfähigkeit. Mit der Umwandlung schaffen Sie daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine finanzstrategische Grundlage für weiteres Wachstum und größere Finanzierungsvorhaben.

Typische Fehler bei der UG-Gründung und wie Sie diese vermeiden

Gerade in der Anfangsphase entscheiden oft kleine Details über den nachhaltigen Erfolg Ihrer Gründung. Ein häufiger Fehler betrifft das Stammkapital. Ein sehr niedriger Betrag wirkt zunächst attraktiv, reicht jedoch in der Praxis häufig nicht aus, um Anlaufkosten wie Miete, Software, Marketing oder erste Personalkosten zu decken. Die Folge sind frühe Liquiditätsengpässe. Planen Sie daher realistisch und berücksichtigen Sie einen ausreichenden Liquiditätspuffer für die ersten Monate.

Ebenso kritisch ist eine unzureichende Unternehmensplanung. Steuerzahlungen, Sozialabgaben, Buchhaltungskosten und feste Vertragsverpflichtungen müssen von Beginn an einkalkuliert werden. Fehlende Struktur führt schnell zu Fristversäumnissen, Nachzahlungen oder organisatorischen Risiken. Klare Prozesse und eine saubere Finanzplanung schaffen Transparenz und sichern Ihre operative Handlungsfähigkeit.

Ein weiterer typischer Fehler liegt in einer fehlenden Investitions- und Finanzierungsstrategie. Ohne klar definierten Kapitalbedarf, belastbare Umsatzplanung und realistische Cashflow-Prognosen geraten viele UGs früh unter Druck. Prüfen Sie daher, wie Investitionen finanziert werden sollen und ob Ihr Geschäftsmodell eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit erwarten lässt. Der gezielte Aufbau von Eigenkapital über Gewinne, wie er im Zuge der Selbstfinanzierung von KMU erfolgt, stärkt Ihre Eigenkapitalquote und reduziert die Abhängigkeit von externen Kapitalgebern. So schaffen Sie eine stabile Grundlage für Wachstum und Finanzierungsgespräche.

DFKP-Tipp

Kalkulieren Sie Ihren tatsächlichen Kapitalbedarf vor der Gründung sorgfältig und planen Sie einen Liquiditätspuffer von mindestens drei bis sechs Monaten ein. Definieren Sie von Beginn an klare Prozesse für Buchhaltung, Steuerzahlungen und Vertragsverpflichtungen, um kostspielige Versäumnisse zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft und eine Sonderform der GmbH. Sie kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Damit richtet sie sich vor allem an Gründer mit begrenztem Startkapital, die dennoch eine klare Trennung zwischen Privatvermögen und Unternehmensvermögen wünschen. Ob die UG auch für Freiberufler sinnvoll ist, hängt von Haftungsrisiken, Wachstumsplänen und Finanzierungsbedarf ab.


Für die Gründung erstellen Sie zunächst einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wird. Anschließend eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das vereinbarte Stammkapital vollständig als Bareinlage ein. Der Notar meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an. Mit der Eintragung entsteht die UG als juristische Person. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die volle Rechtsfähigkeit. Danach folgen Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt.


Die Haftung der UG ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt, sofern Sie Ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Als Geschäftsführer haften Sie persönlich bei Pflichtverletzungen, etwa bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder Verstößen gegen Buchführungs- und Sorgfaltspflichten.


Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Sofern keine Steuerbefreiung greift, fällt zusätzlich Umsatzsteuer an. Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen und veröffentlichen.Zudem schreibt § 5a GmbHG eine gesetzliche Rücklage vor. Sie müssen 25 Prozent des Jahresüberschusses abzüglich eines Verlustvortrags einbehalten, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Regel stärkt schrittweise die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft.


Der wesentliche Unterschied liegt im Stammkapital. Die UG kann mit 1 Euro gegründet werden, während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, von dem bei Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Darüber hinaus ist die UG zur Bildung gesetzlicher Rücklagen verpflichtet, bis sie das Niveau einer GmbH erreicht. Die GmbH unterliegt keiner vergleichbaren Ansparpflicht. In der Praxis wirkt die höhere Kapitalbasis der GmbH häufig positiv auf Bonität, Rating und Finanzierungsgespräche.

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