Ob Bauprojekt, technisches Gewerk oder Spezialmontage – überall dort, wo Aufträge abgeschlossen, aber Mängel auftreten können, stellt sich eine zentrale Frage: Wer haftet und wie bleibt Ihr Unternehmen dabei liquide? Eine Gewährleistungsbürgschaft gibt mittelständischen Firmen eine klare Antwort. Statt Kapital beim Auftraggeber zu binden, sichern Sie Ihre Mängelhaftung professionell über eine Bank oder eine Versicherung ab. Mit der passenden Bürgschaftslösung helfen wir Ihnen, Liquidität zu schonen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und jederzeit flexibel zu bleiben.
Eine Gewährleistungsbürgschaft kommt ins Spiel, wenn Auftraggeber sicherstellen möchten, dass eventuelle Mängel nach Projektabschluss finanziell abgesichert sind. In diesem Fall übernimmt eine Bank oder Versicherung die vertraglich vereinbarte Haftung – und stellt die benötigte Sicherheit anstelle Ihres Unternehmens bereit.
Die Laufzeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre und richtet sich nach der vereinbarten Gewährleistungsfrist, z.B. gemäß BGB oder VOB. Die Bürgschaft beginnt mit der Projektabnahme und ist oft Bestandteil eines bestehenden Avalkredits.
Für viele Unternehmen ist sie Teil eines eingerichteten Bürgschaftsrahmens und sichert die Mängelhaftung ab – ohne die eigene Liquidität zu belasten. So bleiben Sie finanziell flexibel und professionell aufgestellt gegenüber Ihren Auftraggebern.
Besonders bei handwerklichen oder baunahen Projekten wünschen sich Auftraggeber zusätzliche Sicherheit. Gewährleistungsbürgschaften begleiten deshalb häufig Bauverträge – vom Rohbau eines Bürogebäudes bis zum Innenausbau von Gewerbeflächen. Sie entlasten Ihr Unternehmen, indem sie den vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt ersetzen und so Kapital freihalten.
Auch in der Industrie ist diese Absicherungsform fest etabliert. Typische Beispiele sind technische Bauleistungen wie der Einbau von Förderstrecken, CNC-Maschinen oder Automatisierungslösungen. In solchen Projekten treten Mängel oft erst im laufenden Betrieb auf. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft sichern Sie Ihre Liquidität und bleiben flexibel.
Unabhängig von Branche oder Projektform gilt: Gewährleistungsbürgschaften schaffen langfristiges Vertrauen, da sie Mängelansprüche rechtlich absichern. Gleichzeitig halten sie Ihre finanziellen Mittel verfügbar und ermöglichen es Ihnen, neue Aufträge anzunehmen, ohne unnötige Kapitalbindung durch den klassischen Sicherheitseinbehalt.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und zeigen Ihnen mögliche Lösungen für Ihr individuelles Vorhaben auf. Stellen Sie Ihre Anfrage und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Jetzt unverbindlich anfragenNach der Bauabnahme beginnt für Unternehmen im Baugewerbe meist die fünfjährige Gewährleistungsfrist (nach BGB). Um Liquidität zu sichern, wird der klassische Sicherheitseinbehalt häufig durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt. Diese schützt Auftraggeber vor den finanziellen Folgen von Mängelansprüchen, ohne dass dem Auftragnehmer Kapital entzogen wird.
In der Praxis fordern viele Auftraggeber gemäß VOB/B eine Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent der Bausumme. Sie wird in der Regel mit der offiziellen Abnahme aktiviert und erfüllt alle gängigen Anforderungen an die Mängelabsicherung. Für Unternehmen bedeutet das: Es wird kein Kapital gebunden, obwohl Sicherheit geboten ist.
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist besonders bei längeren Projekten hilfreich und verschafft gerade mittelständischen Betrieben finanzielle Bewegungsfreiheit. Ohne Sicherheitseinbehalt bleibt Spielraum für neue Aufträge oder ungeplante Investitionen – bei vollständiger Vertragserfüllung.
Ist ein Projekt abgeschlossen und die Schlussrechnung gestellt, verlangen viele Auftraggeber dennoch eine Sicherheit für mögliche Mängel. Diese Form der Gewährleistungsbürgschaft schützt die Ansprüche des Auftraggebers über die eigentliche Projektlaufzeit hinaus. Besonders im Baugewerbe ist das üblich: Zwar bestätigt die Bauabnahme die erbrachte Leistung, doch sie bedeutet noch keine Haftungsentlassung. Mängel können auch nachträglich auftreten – etwa bei dauerhaft belasteten technischen Systemen oder baulichen Konstruktionen.
Für Sie als Unternehmer heißt das: Auch nach Projektende sollten Sie finanzielle Reserven einplanen, um die laufenden Bürgschaftskosten über Jahre hinweg tragen zu können. Meist geht es um rund fünf Prozent der Auftragssumme – ein Betrag, der Ihre Liquidität belasten kann, wenn er nicht von Anfang an berücksichtigt wird. Eine vorausschauende Kalkulation hilft, die finanzielle Stabilität zu sichern und für Folgeprojekte handlungsfähig zu bleiben.
Die rechtliche Grundlage jeder Gewährleistungsbürgschaft findet sich in § 765 BGB. Dort ist geregelt, dass ein Bürge für die Forderungen eines Dritten einsteht – etwa wenn ein Auftragnehmer seinen Gewährleistungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen und erhält die vertraglich vereinbarte Sicherheit direkt vom Bürgen.
Für Sie als Unternehmer heißt das: Wenn Ihre Bank oder Versicherung eine Bürgschaft übernimmt, haftet sie für vertraglich zugesicherte Leistungen. Diese Verpflichtung wird in einer sogenannten Avalvereinbarung zwischen Ihnen und dem Bürgschaftsgeber festgehalten. Darin sind Eckpunkte wie der Bürgschaftsbetrag (meist fünf Prozent der Auftragssumme), Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Art der Bürgschaft geregelt.
Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Formulierung legen, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt. In diesem Fall verzichtet der Bürge auf eigene Einwendungen und haftet unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber – ohne dass dieser zuvor Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen muss. Das kann Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Bürgschaftsgeber deutlich erhöhen.
Gerade für mittelständische Unternehmen ist es wichtig, die vertraglichen Details im Vorfeld genau zu prüfen. Achten Sie auf transparente Fristen, klar geregelte Kündigungsmöglichkeiten und eine ausgewogene Verteilung des Haftungsrisikos. Nur so stellen Sie sicher, dass die Bürgschaft Ihre Liquidität schützt, ohne neue Unsicherheiten zu schaffen.
Wenn Ihre Liquidität im Projektgeschäft zählt, verschafft Ihnen eine Gewährleistungsbürgschaft einen klaren Vorteil. Statt Kapital über Jahre hinweg als Sicherheit beim Auftraggeber zu binden, bleibt es in Ihrem Unternehmen und steht sofort zur Verfügung. Das reduziert die Kapitalbindung und schafft mehr finanziellen Spielraum für laufende Kosten, Investitionen oder neue Projekte.
Besonders für kleinere Unternehmen ist dieser Liquiditätsvorteil entscheidend. Die Bürgschaft verhindert, dass Mittel unnötig blockiert werden, und stärkt gleichzeitig Ihre Position bei Banken: Eine geringere Kreditinanspruchnahme verbessert Ihre Bonität und damit Ihre Verhandlungsbasis bei zukünftigen Finanzierungen. Gleichzeitig vereinfacht sich Ihr Forderungsmanagement, da Sicherheitseinbehalte nicht separat verwaltet werden müssen.
So gewinnen Sie an Planungssicherheit, halten Ihre Liquidität frei und bleiben flexibel – ohne auf die notwendige Absicherung zu verzichten.
Ihr fester, persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie während des kompletten Prozesses.
Aus unternehmerischer Sicht zählt vor allem die Frage: Was kostet die Absicherung konkret? Die jährliche Avalprovision – also das Entgelt für die Bürgschaft – liegt meist zwischen 0,5 % und 3,0 % des Bürgschaftsbetrags. Die genaue Höhe hängt von Anbieter, Projektumfang und Risikoeinschätzung ab. Diese Bandbreite ist marktüblich und bildet den finanziellen Rahmen für Ihr Vorhaben.
Die Kosten werden zudem von Faktoren wie Vertragslaufzeit, Firmengröße und Bonität beeinflusst. Eine schwächere Bewertung kann zu einem Bonitätszuschlag führen, der den Gesamtbetrag erhöht. Banken und Versicherer berechnen außerdem häufig Mindestgebühren oder Zusatzkosten für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde.
Eine frühzeitige Kalkulation ist deshalb sinnvoll. Beispiel: Bei einem Bürgschaftsbetrag von 100.000 € und einem Satz von 1 % liegen die jährlichen Kosten bei 1.000 €. Eine gute Bonität senkt diesen Betrag. Je besser Ihre Bewertung, desto günstiger fällt die Avalprovision aus.
Ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt in Bürgschaftsverträgen ist die Wahl der richtigen Bemessungsgrundlage. Ob sich die Bürgschaft auf den Brutto- oder Nettobetrag bezieht, beeinflusst nicht nur die Höhe der Avalprovision, sondern auch die steuerliche Bewertung und bilanzielle Erfassung Ihrer Rückstellungen. Häufig wird die Bruttosumme zugrunde gelegt, weil sie die Umsatzsteuer einschließt und vom Auftraggeber so vorgegeben wird. Für die interne Finanzplanung ist der Nettobetrag jedoch oft transparenter, insbesondere bei der Bilanzierung.
Wenn von „5 % der Vergütungshöhe“ die Rede ist, kann der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobasis spürbare Auswirkungen auf Ihre Kostenstruktur haben. Definieren Sie diese Grundlage im Vertrag klar und eindeutig. Klären Sie bei Projektbeginn mit dem Auftraggeber, worauf sich die Bürgschaft bezieht, und beziehen Sie frühzeitig Ihren Steuerberater ein. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten und mögliche steuerliche Nachteile.
Wenn es schnell gehen muss und Ihre Liquidität geschont werden soll, sorgt die DFKP für eine zügige und zuverlässige Bürgschaftsvermittlung. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir individuell, ob Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer Bonität und der geplanten Laufzeit eine Zusage auch ohne zusätzliche Sicherheiten erhalten kann.
Über unser Netzwerk aus mehr als 200 Finanzierungspartnern identifizieren wir die für Sie passende Lösung. Statt starrer Bankprozesse erhalten Sie Zugang zu maßgeschneiderten Bürgschaften, die genau auf Ihr Projekt und Ihre Branche abgestimmt sind. Dabei achten wir nicht nur auf faire Konditionen, sondern auch auf Geschwindigkeit und Transparenz – entscheidend für unternehmerischen Erfolg im Projektgeschäft.
Während des gesamten Prozesses haben Sie einen festen Ansprechpartner. Unsere Stärke liegt in der Kombination aus persönlicher Expertise und digital unterstützter Abwicklung. Gerade für wachstumsorientierte Mittelständler ergeben sich daraus klare Vorteile: mehr Verlässlichkeit, besserer Überblick und schnelle Reaktion auf finanzielle Anforderungen. Neben der Gewährleistungsbürgschaft beraten wir Sie gern auch zu Alternativen wie Mietkautionsbürgschaften oder weiteren flexiblen Finanzierungslösungen – individuell abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Unternehmensstruktur.
Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Ihr fester, persönlicher Ansprechpartner meldet sich umgehend bei Ihnen und findet die optimale Lösung für Ihr individuelles Vorhaben.
Jetzt Anfrage stellenJe besser Ihre Finanzkennzahlen, desto günstiger fällt die Bürgschaft aus – sowohl bei der Avalprovision als auch bei der Bearbeitungszeit. Ihre Bonität ist einer der wichtigsten Faktoren: Eine gute Bonitätsbewertung kann die Finanzierungskosten deutlich senken. Dafür greifen viele Anbieter auf externe Prüfer wie die Creditreform zurück und bewerten zusätzlich interne Kennzahlen wie Kapitalstruktur und Zahlungsverhalten.
Sorgfältig gepflegte Bilanzkennzahlen erhöhen die Chance auf schnelle Entscheidungen und attraktive Konditionen. Eine transparente wirtschaftliche Darstellung signalisiert, dass Ihr Unternehmen solide aufgestellt ist. Im Rahmen unserer Unternehmensbonitätsanalyse identifizieren wir Ihre Stärken und zeigen, an welchen Stellschrauben Sie drehen können, um den Zugang zu Bürgschaften zu verbessern.
Auch Ihre Liquiditätsplanung ist entscheidend. Eine klar strukturierte Planung der Zahlungsflüsse überzeugt nicht nur Auftraggeber, sondern auch Finanzierungspartner. Wichtige Kennzahlen wie Selbstfinanzierungsquote oder Liquiditätsgrad fließen direkt in die Entscheidung über die Bürgschaftszusage ein. Wir unterstützen Sie dabei, die finanzielle Lage Ihres Unternehmens zielgerichtet aufzubereiten – und erstellen auf Wunsch gemeinsam Unterlagen, die Ihre Liquidität fundiert belegen.
Um eine Finanzierung über die DFKP zu erhalten, sollte Ihr Unternehmen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Für Ihre Finanzierungsanfrage benötigen wir im ersten Schritt nur wenige Angaben:
Optional können Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt benötigte Unterlagen (abhängig von der Finanzierungsart) und weitere Angaben über einen kurzen Fragebogen zukommen lassen. Alternativ kümmern wir uns im persönlichen DFKP-Unternehmergespräch darum.
Die Konditionen hängen von der Bonität Ihres Unternehmens sowie der gewünschten Laufzeit der Finanzierung ab. Die aktuelle Bonität Ihres Unternehmens und der damit korrespondierende Zins werden vom Finanzierer während des Kreditprozesses ermittelt und immer individuell vergeben („Rating“). Wir sind jedoch in der Lage, Ihnen bereits während des Unternehmergesprächs mithilfe der DFKP-Plattform eine Konditionsschätzung mitzuteilen. Diese erhalten Sie zudem in Ihrem individuellen DFKP-Angebot.
Die Bürgschaftssumme des Bürgschaftsrahmens deckt eventuelle Ansprüche Ihres Auftraggebers bzw. Geschäftspartners auf Kosten, Zinsen und Schadensersatz bereits ab.
Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen die Risikoprüfung und die Gewährung der Bürgschaft durch den Anbieter üblicherweise zwischen 2-5 Werktagen.
In der Regel werden Bürgschaften ‚blanko‘ vergeben, sodass die Stellung von Sicherheiten nicht notwendig ist.
Grundsätzlich werden Bürgschaftsrahmen zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Die Laufzeit der daraus abgeleiteten jeweiligen Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Fristen des abzusichernden Vorhabens. So endet eine Mietkautionsbürgschaft mit der Beendigung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses, bei einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt der Anspruch nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist des Projekts.
Für Ihre Bürgschaftsanfrage benötigen wir die folgenden Dokumente:
Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.
Wir informieren Sie im Unternehmergespräch bzw. auch schriftlich im Nachgang über eine einmalige Abschlussgebühr, die wir lediglich im Erfolgsfall erheben. Darüber hinaus fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Bis zur Auszahlung und der dann fälligen Abschlussgebühr gehen wir als DFKP in „Vorleistung“.
Wir arbeiten mit den wichtigsten deutschen KMU-Finanzierern zusammen. Darunter befinden sich bundesweit aktive Universalbanken, Regionalbanken, Genossenschaftsbanken, Neofinanzierer, Schwarmfinanzierer, Online-Marktplätze, Einkaufsfinanzierer, Leasing- und Factoringgesellschaften.
Unsere höchste Priorität ist der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Diese werden auf deutschen Servern gespeichert, SSL-verschlüsselt und nur mit den betreffenden Finanzierern geteilt. Diese wiederum entbinden Sie zugunsten der DFKP von etwaigen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere dem Bankgeheimnis. Darüber hinaus werden zu keinem Zeitpunkt Informationen zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen an Dritte übermittelt oder veröffentlicht. Unser Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist nach der international führenden und weltweit anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 27001:2017 vom TÜV Saarland zertifiziert.
Nein, die Deutsche Firmenkredit Partner ist ein unabhängiger Finanzierungsberater für kleine und mittlere Unternehmen. Um ihnen passgenaue Finanzierungen zu marktführenden Konditionen bieten zu können, holen wir für sie gezielt passende Angebote über unser Netzwerk aus mehr als 200 Banken und Finanzierern ein und begleiten unsere Kunden bis zum Vertragsabschluss und gerne auch darüber hinaus.
Benedikt Matzinger