Sichern Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen professionell und zuverlässig ab.
Wenn es um größere Projekte oder Bauvorhaben geht, steht für Unternehmen viel auf dem Spiel. Um sich bei möglichen Leistungsstörungen abzusichern, fordern Auftraggeber häufig eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff und wann lohnt sich der Einsatz? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie eine Vertragserfüllungsbürgschaft funktioniert, welche Kosten entstehen können und welche Rolle sie bei Bauprojekten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) spielt. Besonders für mittelständische Unternehmen bietet sie praktische Vorteile – etwa bessere Liquidität und mehr Planungssicherheit.
Gegen einen Jahresbeitrag stellt Ihnen Ihr Bürgschaftsanbieter einen individuellen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können Sie Bürgschaftsurkunden anfordern, um gegenüber Auftraggebern, Banken oder Geschäftspartnern die Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen abzusichern. Die Bürgschaft ersetzt damit Sicherheitsleistungen wie Einbehalte oder Kautionen. Kommt es zu einer Nichterfüllung Ihrer Pflichten, springt der Bürge ein und leistet Zahlung an den begünstigten Gläubiger – beispielsweise Ihren Auftraggeber. Nach vollständiger Vertragserfüllung gibt der Gläubiger die Bürgschaftsurkunde an Sie zurück und die Bürgschaft erlischt.
Vertragserfüllungsbürgschaft beantragenWenn ein Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, hilft eine Vertragserfüllungsbürgschaft dabei, den wirtschaftlichen Schaden für den Auftraggeber zu begrenzen. In einem solchen Fall sichert der Bürge – in der Regel ein Kreditinstitut oder spezialisierter Anbieter – die vertraglich zugesicherten Leistungen finanziell ab. Das bedeutet: Nicht der Auftragnehmer selbst, sondern der Bürge haftet gegenüber dem Auftraggeber für den entstandenen Schaden. Der Auftraggeber erhält dadurch zusätzliche Sicherheit während der Ausführungsphase des Projekts oder Auftrags.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird vor allem im geschäftlichen Umfeld eingesetzt – typischerweise im Bauwesen, bei Lieferverträgen oder in Entwicklungsprojekten. Der Auftragnehmer beantragt die Bürgschaft meist bei seiner Hausbank oder einem spezialisierten Bürgschaftsanbieter. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt. Diese gilt für die Laufzeit der konkreten Projektausführung. Wichtig: Mängel, die erst nach Projektabschluss auftreten, sind nicht von der Vertragserfüllungsbürgschaft gedeckt. Dafür ist eine separate Gewährleistungsbürgschaft erforderlich.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft hat sich insbesondere im Bauwesen als bewährtes Instrument etabliert, um Auftraggeber während der Ausführungsphase eines Projekts umfassend abzusichern. Bei Bauverträgen nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist es üblich, dass der Auftragnehmer diese Bürgschaft bereits vor Beginn der Bauarbeiten stellt. Sie schützt den Auftraggeber zuverlässig vor Risiken wie Bauverzögerungen, mangelhafter Ausführung oder einem vorzeitigen Abbruch der Arbeiten.
Vertragserfüllungsbürgschaft beantragenDie Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in der Regel nach dem Netto-Auftragswert und beträgt meist zwischen 5 und 10 %. Bei einem Bauvertrag mit einem Volumen von 1 Million Euro liegt die Bürgschaftssumme somit zwischen 50.000 und 100.000 Euro – abgesichert durch eine Bank oder einen Versicherer. Im Gegenzug kann häufig auf andere Sicherheiten wie Einbehalte oder Rücklagen verzichtet werden. Auch Vorschusszahlungen lassen sich so leichter realisieren, was die Liquidität Ihres Unternehmens während der Bauphase deutlich verbessert.
Bei umfangreicheren Projekten ist es verbreitet, die Vertragserfüllungsbürgschaft mit einer separaten Gewährleistungsbürgschaft zu kombinieren. Wichtig dabei ist eine klare vertragliche Abgrenzung beider Bürgschaftsarten. Eine saubere Regelung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Die Kombination verschiedener Bürgschaften kann Ihnen zudem zusätzliche Flexibilität bieten – vorausgesetzt, die jeweiligen Bedingungen sind eindeutig definiert. Insgesamt leistet die Vertragserfüllungsbürgschaft einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung und zur Stabilität in der Projektabwicklung.
Gerne beraten wir Sie in einem individuellen DFKP-Unternehmergespräch. Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder füllen Sie unser Antragsformular aus:
Vertragserfüllungsbürgschaft beantragenBanken und Versicherer stellen Avale in Form von Bürgschaften oder Garantien aus. Damit können Sie gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten oder auch Banken zusätzliche Sicherheiten bereitstellen ohne Ihre bestehende Kreditlinie bei der Hausbank zu belasten. So erschließen Sie neue finanzielle Spielräume oder können gebundene Mittel freisetzen. Unsere spezialisierten Berater unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Bürgschaftslösung zu finden.
Die Kautionen für Ihre Mietobjekte binden unnötig viel Kapital? Schonen Sie Ihre Liquidität mit einer Mietkautionsbürgschaft – diese lässt sich in der Regel sogar steuerlich geltend machen. Besonders interessant: Eine Mietkautionsbürgschaft kann auch nachträglich für bestehende Gewerbemietverträge genutzt werden, um bereits hinterlegte Kautionen freizusetzen und Liquidität kurzfristig zurückzugewinnen.
Wenn Ihr Auftraggeber lange Gewährleistungsfristen verlangt, kann das Ihre Liquidität belasten. Eine praktikable Lösung ist die Gewährleistungs- oder Mängelbürgschaft: Sie ersetzt den vertraglich einbehaltenen Sicherheitseinbehalt, der zur Absicherung möglicher Mängel nach Projektabschluss dient. So steht Ihnen dieser Betrag früher zur Verfügung und Sie schaffen zusätzlichen finanziellen Spielraum für Ihr Unternehmen.
Die Vorfinanzierung von Großaufträgen mit längerer Projektdauer kann eine erhebliche Liquiditätsbelastung darstellen. Um diese abzufedern, sind Anzahlungen oder Abschlagszahlungen üblich. Bevor Ihr Auftraggeber jedoch eine Zahlung leistet, fordert er in der Regel eine Absicherung. Mit einer Anzahlungsbürgschaft können Sie diese Sicherheit bieten und gleichzeitig die benötigte Liquidität erhalten, ohne Ihre Kreditlinie zu belasten.
Wer sich um öffentliche Bauaufträge bewirbt, kommt an ihr kaum vorbei: Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist bei Ausschreibungen im Baubereich in der Regel verpflichtend. Öffentliche Auftraggeber fordern diese Form der Absicherung, um sich gegen wirtschaftliche Risiken wie Leistungsstörungen oder Zahlungsausfälle abzusichern – meist geregelt durch die VOB/B.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ersetzt häufig den klassischen Sicherheitseinbehalt und greift, wenn Leistungen verspätet, mangelhaft oder gar nicht erbracht werden. Für den Auftraggeber bedeutet das mehr Planungssicherheit, für Sie als Bauunternehmen mehr Liquidität, da Rückstellungen oder Einbehalte entfallen können.
Kommt es während des Projekts zu einer Insolvenz oder werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen. So lassen sich beispielsweise Mehrkosten für einen Ersatzausführenden oder die Fertigstellung zuverlässig abdecken.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, worin sich Vertrags- und Gewährleistungsbürgschaft unterscheiden. Der wichtigste Unterschied: Die Vertragserfüllungsbürgschaft greift während der aktiven Projektphase, also bis zur Abnahme Ihrer Leistung. Erst danach, bei offiziellem Projektabschluss, kommt die Gewährleistungsbürgschaft zum Einsatz, um etwaige Mängelansprüche des Auftraggebers abzusichern.
Beide Bürgschaftsformen können sich auf dasselbe Projekt beziehen, müssen jedoch rechtlich klar voneinander abgegrenzt werden. Sie decken unterschiedliche Risiken ab und gelten in verschiedenen Phasen des Projekts. Ohne eindeutige Trennung kann es im Ernstfall zu Verzögerungen beim Zugriff auf die jeweilige Sicherheit kommen, mit potenziell finanziellen Folgen für beide Seiten.
Auch Banken und Kreditversicherer bewerten beide Bürgschaften separat, da sie jeweils ein eigenes Risikoprofil darstellen. Entscheidend ist dabei, ob es um die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistung oder um deren Nachbesserung nach Projektabschluss geht.
Damit sich Ihr persönlicher Berater optimal auf Sie vorbereiten kann, benötigen wir im ersten Schritt wenige Angaben zu Ihrem Finanzierungsvorhaben und Unternehmen. Füllen Sie einfach unser kurzes Online-Formular aus und nennen den Wunschtermin für Ihr telefonisches Unternehmergespräch. Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Im kostenfreien DFKP-Unternehmergespräch erhalten Sie eine fundierte Analyse Ihres Vorhabens inklusive Abschätzung der möglichen Bürgschaftssumme auf Basis der Finanzkennzahlen Ihres Unternehmens. Ihr Berater zeigt Ihnen anschließend anbieterunabhängig Ihre Optionen auf. Am Ende des Telefonats erhalten Sie Ihr individuelles DFKP-Angebot samt Konditionsschätzung sowie einer Unterlagen-Anforderungsliste.
Im Anschluss übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bequem und sicher per E-Mail. Diese werden durch unsere Berater auf Vollständigkeit geprüft und anschließend aufbereitet und gezielt weitergeleitet. Unsere Checklisten helfen Ihnen, in jeder Phase des Prozesses den Überblick zu behalten. So reduzieren Sie das Risiko einer Absage durch die Bürgschaftsanbieter und minimieren gleichzeitig Ihren administrativen Aufwand. Wir garantieren Ihnen zudem absolute Diskretion in Bezug auf Ihre Daten: Keine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung.
Wir begleiten Sie zielgerichtet bis zur Einrichtung Ihres Bürgschaftsrahmens beim für Sie optimal passenden Anbieter. Bei positiver Entscheidung von Seiten des Anbieters dauert es in der Regel 2-5 Tage bis zur Einrichtung des Bürgschaftsrahmens.
Wer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch nehmen möchte, sollte die finanziellen Auswirkungen von Anfang an realistisch kalkulieren. Die jährliche Bürgschaftsgebühr liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 3 % der vereinbarten Bürgschaftssumme. Die konkrete Avalprovision hängt unter anderem von der Laufzeit der Bürgschaft, dem abgesicherten Betrag und insbesondere von Ihrer Bonität ab. Eine transparente Kostenstruktur schafft Planungssicherheit und hilft, versteckte Gebühren oder Aufschläge zu vermeiden.
Je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung kann es zu deutlichen Kostenunterschieden kommen. Bei schwächerer Bonität steigen nicht nur die Gebühren, häufig werden auch zusätzliche Sicherheiten gefordert. So liegen die jährlichen Kosten bei einer Bürgschaft über 100.000 Euro typischerweise zwischen 500 und 3.000 Euro. Eine gute Unternehmensbonität kann diese Belastung deutlich senken. Ein objektiver Anbietervergleich lohnt sich daher – besonders, wenn Sie langfristig wirtschaftlich und planungssicher arbeiten möchten.
Wie schnell und zu welchen Konditionen eine Vertragserfüllungsbürgschaft bewilligt wird, hängt maßgeblich von der finanziellen Situation Ihres Unternehmens ab. Ihre Bonität entscheidet dabei über zwei zentrale Aspekte: ob die Bürgschaft gewährt wird und zu welchen Kosten. Zur Bonitätsbewertung greifen Banken und Bürgschaftsgeber auf moderne Scoring-Modelle zurück. Diese analysieren unter anderem Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Umsatzentwicklung, um die Ausfallwahrscheinlichkeit Ihres Unternehmens einzuschätzen.
Bürgschaft beantragenJe besser Ihr Scoring-Ergebnis ausfällt, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen. Unternehmen mit starker Bonität zahlen häufig weniger als 1 % Avalprovision, bei schwächeren Ratings kann der Satz jedoch schnell auf bis zu 3 % steigen. Das Rating beeinflusst außerdem, ob zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind – und wirkt sich damit direkt auf Ihre Finanzplanung aus.
Weitere Informationen und hilfreiche Tipps, wie Sie die Bonität Ihres Unternehmens verbessern können finden Sie hier
Um eine Finanzierung über die DFKP zu erhalten, sollte Ihr Unternehmen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Für Ihre Finanzierungsanfrage benötigen wir im ersten Schritt nur wenige Angaben:
Optional können Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt benötigte Unterlagen (abhängig von der Finanzierungsart) und weitere Angaben über einen kurzen Fragebogen zukommen lassen. Alternativ kümmern wir uns im persönlichen DFKP-Unternehmergespräch darum.
Die Konditionen hängen von der Bonität Ihres Unternehmens sowie der gewünschten Laufzeit der Finanzierung ab. Die aktuelle Bonität Ihres Unternehmens und der damit korrespondierende Zins werden vom Finanzierer während des Kreditprozesses ermittelt und immer individuell vergeben („Rating“). Wir sind jedoch in der Lage, Ihnen bereits während des Unternehmergesprächs mithilfe der DFKP-Plattform eine Konditionsschätzung mitzuteilen. Diese erhalten Sie zudem in Ihrem individuellen DFKP-Angebot.
Die Bürgschaftssumme des Bürgschaftsrahmens deckt eventuelle Ansprüche Ihres Auftraggebers bzw. Geschäftspartners auf Kosten, Zinsen und Schadensersatz bereits ab.
Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen die Risikoprüfung und die Gewährung der Bürgschaft durch den Anbieter üblicherweise zwischen 2-5 Werktagen.
In der Regel werden Bürgschaften ‚blanko‘ vergeben, sodass die Stellung von Sicherheiten nicht notwendig ist.
Grundsätzlich werden Bürgschaftsrahmen zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Die Laufzeit der daraus abgeleiteten jeweiligen Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Fristen des abzusichernden Vorhabens. So endet eine Mietkautionsbürgschaft mit der Beendigung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses, bei einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt der Anspruch nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist des Projekts.
Für Ihre Bürgschaftsanfrage benötigen wir die folgenden Dokumente:
Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.
Wir informieren Sie im Unternehmergespräch bzw. auch schriftlich im Nachgang über eine einmalige Abschlussgebühr, die wir lediglich im Erfolgsfall erheben. Darüber hinaus fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Bis zur Auszahlung und der dann fälligen Abschlussgebühr gehen wir als DFKP in „Vorleistung“.
Wir arbeiten mit den wichtigsten deutschen KMU-Finanzierern zusammen. Darunter befinden sich bundesweit aktive Universalbanken, Regionalbanken, Genossenschaftsbanken, Neofinanzierer, Schwarmfinanzierer, Online-Marktplätze, Einkaufsfinanzierer, Leasing- und Factoringgesellschaften.
Unsere höchste Priorität ist der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Diese werden auf deutschen Servern gespeichert, SSL-verschlüsselt und nur mit den betreffenden Finanzierern geteilt. Diese wiederum entbinden Sie zugunsten der DFKP von etwaigen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere dem Bankgeheimnis. Darüber hinaus werden zu keinem Zeitpunkt Informationen zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen an Dritte übermittelt oder veröffentlicht. Unser Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist nach der international führenden und weltweit anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 27001:2017 vom TÜV Saarland zertifiziert.
Nein, die Deutsche Firmenkredit Partner ist ein unabhängiger Finanzierungsberater für kleine und mittlere Unternehmen. Um ihnen passgenaue Finanzierungen zu marktführenden Konditionen bieten zu können, holen wir für sie gezielt passende Angebote über unser Netzwerk aus mehr als 200 Banken und Finanzierern ein und begleiten unsere Kunden bis zum Vertragsabschluss und gerne auch darüber hinaus.
Benedikt Matzinger
Geschäftsführer Finanzierungsberatung
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