ERP-Förderkredit KMU

Hausbankunabhängig über die DFKP beantragen

Kreditbetrag: bis 25 Mio. EUR Dauer: 4 Min.

Informationen, Konditionen und Beantragung

Der ERP-Förderkredit KMU (366) wird von der KfW vergeben, um kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei ihrer Geschäftstätigkeit und Weiterentwicklung zu fördern. Darüber hinaus profitieren junge Unternehmen (<5 Jahre) sowie Vorhaben in Regionalfördergebieten von vergünstigten Zinssätzen.

 

Sie können das Kreditprogramm über uns unabhängig von Ihrer Hausbank beantragen.

 

Die Konditionen im Überblick:

Volumen: bis 25 Mio. Euro
Laufzeit: min. 2 Jahre, max. 20 Jahre, davon max. 3 Jahre tilgungsfrei

Zinssatz: 1,26% – 9,65% p.a., abhängig von Laufzeit, Unternehmensstandort, Unternehmensbonität und Kreditbesicherung
Sicherheiten: bankübliche, bei 50% Haftungsübernahme durch die KfW

Verwendungszwecke: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahmen und Beteiligungen

 

Wollen Sie den ERP-Förderkredit KMU für einen Mandanten beantragen? Weitere Informationen erhalten Sie hier.

FAQs zum ERP-Förderkredit KMU

Um den ERP-Förderkredit KMU über die DFKP zu erhalten, sollte Ihr Unternehmen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Jahresumsatz: über 250.000 Euro
  • Unternehmensalter: über 24 Monate, bei Vorlage von Jahresabschlüssen zwei vollständiger Geschäftsjahre
  • Unternehmenssitz: Deutschland
  • Bonitätsbewertung: Creditreform-Index unter 300

Es können maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben beantragt werden.

Der Zinssatz ist abhängig von der Laufzeit des Kredits, der Bonität Ihres Unternehmens und der Werthaltigkeit der angebotenen Besicherung. Liegt Ihr Unternehmen oder das zu finanzierende Vorhaben in einem Regionalfördergebiet und/oder liegt die erste Umsatzerzielung Ihres Unternehmens nicht länger als fünf Jahre zurück, gelten reduzierte Zinssätze.

 

Die jeweils tagesaktuellen Zinssätze sind der Konditionsübersicht der KfW zu entnehmen (Programm-Kennnummer: 366).

Die Mindestlaufzeit des Kredites beträgt zwei Jahre. Darüber hinaus werden abhängig vom Verwendungszweck folgende Laufzeitvarianten angeboten:

 

Investitionen
• bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

 

Betriebsmittel
• bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit

 

Warenlager
• bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit

 

Übernahmen und Beteiligungen
• bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte
Kreditlaufzeit
• bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

 

Ihr Unternehmen profitiert beim ERP-Förderkredit KMU von reduzierten Zinssätzen, falls die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Maßgeblich für die Ableitung der Konditionen ist das Datum der ersten Umsatzerzielung.

Ihr Unternehmen profitiert beim ERP-Förderkredit KMU von reduzierten Zinssätzen, falls der Unternehmensstandort oder der Ort des Vorhabens in einem Regionalfördergebiet liegt. Die KfW weist aktuell folgende Städte und Landkreise als Regionalfördergebiete aus:

 

Ahrweiler

Altenburger Land

Altenkirchen (Westerwald)

Altmarkkreis Salzwedel

Ammerland

Anhalt-Bitterfeld

Aurich
Bad Kreuznach
Barnim
Bautzen
Berlin, Stadt
Bernkastel-Wittlich
Bielefeld, Stadt
Birkenfeld
Bochum, Stadt
Bottrop, Stadt
Brandenburg an der Havel, Stadt
Bremen, Stadt
Bremerhaven, Stadt
Burgenlandkreis
Börde
Cham
Chemnitz, Stadt
Cloppenburg
Cochem-Zell
Cottbus, Stadt
Cuxhaven
Dahme-Spreewald
Delmenhorst, Stadt
Dessau-Roßlau, Stadt
Diepholz
Dithmarschen
Donnersbergkreis
Dortmund, Stadt
Dresden, Stadt
Duisburg, Stadt
Düren
Eichsfeld
Elbe-Elster
Emden, Stadt
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfurt, Stadt
Erzgebirgskreis
Essen, Stadt
Euskirchen
Flensburg, Stadt
Frankfurt (Oder), Stadt
Freyung-Grafenau
Friesland
Gelsenkirchen, Stadt
Gera, Stadt
Goslar
Gotha
Greiz
Görlitz
Göttingen
Hagen, Stadt der FernUniversität
Halle (Saale), Stadt
Hameln-Pyrmont
Hamm, Stadt
Harz
Havelland
Heidekreis
Heinsberg
Helmstedt
Herford
Herne, Stadt
Hildburghausen
Hochsauerlandkreis
Hof
Holzminden
Höxter
Ilm-Kreis
Jena, Stadt
Jerichower Land
Kaiserslautern
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
Kiel, Landeshauptstadt
Kleve
Kronach
Kusel
Kyffhäuserkreis
Landkreis Rostock
Leer
Leipzig
Leipzig, Stadt
Lippe
Ludwigslust-Parchim
Lübeck, Hansestadt
Lüchow-Dannenberg
Magdeburg, Landeshauptstadt
Mansfeld-Südharz
Mecklenburgische Seenplatte
Meißen
Merzig-Wadern
Mittelsachsen
Märkisch-Oderland
Märkischer Kreis
Mönchengladbach, Stadt
Mülheim an der Ruhr, Stadt
Neumünster, Stadt
Neunkirchen
Neustadt an der Waldnaab
Nienburg (Weser)
Nordfriesland
Nordhausen
Nordsachsen
Nordwestmecklenburg
Northeim
Oberbergischer Kreis
Oberhausen, Stadt
Oberhavel
Oberspreewald-Lausitz
Odenwaldkreis
Oder-Spree
Oldenburg
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Osnabrück
Osnabrück, Stadt
Osterholz
Ostholstein
Ostprignitz-Ruppin
Paderborn
Pinneberg (ausschließlich Helgoland; nicht aber der restliche, räumlich abgetrennte Kreis Pinneberg)
Pirmasens, kreisfreie Stadt
Plön
Potsdam, Stadt
Potsdam-Mittelmark
Prignitz
Recklinghausen
Regen
Regionalverband Saarbrücken
Remscheid, Stadt
Rendsburg-Eckernförde
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rostock
Rotenburg (Wümme)
Saale-Holzland-Kreis
Saale-Orla-Kreis
Saalekreis
Saalfeld-Rudolstadt
Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Salzlandkreis
Schaumburg
Schleswig-Flensburg
Schmalkalden-Meiningen
Schwandorf
Schwerin
Solingen, Klingenstadt
Sonneberg
Spree-Neiße
St. Wendel
Steinburg
Stendal
Städteregion Aachen
Suhl, Stadt
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sömmerda
Südwestpfalz
Teltow-Fläming
Tirschenreuth
Trier, kreisfreie Stadt
Uckermark
Uelzen
Unna
Unstrut-Hainich-Kreis
Viersen
Vogelsbergkreis
Vogtlandkreis
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Vulkaneifel
Waldeck-Frankenberg
Wartburgkreis
Weiden in der Oberpfalz
Weimar, Stadt
Weimarer Land
Werra-Meißner-Kreis
Wesel
Wesermarsch
Wilhelmshaven, Stadt
Wittenberg
Wittmund
Worms, kreisfreie Stadt
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Wuppertal, Stadt
Zweibrücken, kreisfreie Stadt
Zwickau

Während der (optionalen) tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf den ausbezahlten Kredit, anschließend wird der Kredit vierteljährlich in gleichen Raten zurückgezahlt (Ausnahme: Bei zweijähriger Laufzeit wird das Darlehen endfällig zurückgezahlt). Sondertilgungen können gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Grundsätzlich werden sämtliche unternehmerische Tätigkeiten gefördert. Diese lassen sich in folgende Kategorien aufteilen:

 

Anschaffungen und Investitionen

Anlagen und Maschinen

Grundstücke und Gebäude

Baukosten

Einrichtungs­gegenstände

Firmenfahrzeuge

Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

Software

 

Laufende Kosten / Betriebsmittel

Liquide Mittel

Personalkosten

Mieten

Marketingkosten

Beratungskosten

 

Material- und Warenlager

 

Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen. Dies gilt ebenso für Projekte und Verwendungszwecke, die verbotene oder gefährliche Materialien und Substanzen beinhalten, sowie natur- und umweltschädigende Vorhaben (z.B. Förderung und Energiegewinnung mit Kohle, Öl und Uran).

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Krediten oder Zuschüssen) zulässig.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.