Welche Laufzeiten werden angeboten?

, 05.03.2024

Grundsätzlich werden Bürgschaftsrahmen zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Die Laufzeit der daraus abgeleiteten jeweiligen Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Fristen des abzusichernden Vorhabens. So endet eine Mietkautionsbürgschaft mit der Beendigung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses, bei einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt der Anspruch nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist des Projekts.