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KfW-Sonderprogramm: Erneute Verlängerung & Anhebung der Kredithöchstbeträge

Aufgrund der aktuellen Zuspitzung der COVID-19-Pandemie wird das KfW-Sonderprogramm von der Bundesregierung erneut verlängert. Die Antragstellung für die KfW-Förderkredite Unternehmerkredit und Schnellkredit ist nun bis zum 30. April 2022 möglich. Damit einhergehend erfolgt eine weitere Anhebung der Kredithöchstbeträge; gültig ab dem 01. Januar 2022:

KfW-Unternehmerkredit: (hier beantragen)

  • Laufzeit bis zu 6 Jahre: bis 100 Mio. Euro (unverändert)
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre: bis 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)

KfW-Schnellkredit: (hier beantragen)

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten: 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).