Einfach erfolgreich finanzieren:

Kreditbetrag: 10.000 – 10 Mio. EUR Dauer: 4 Min.

Informationen zum KfW-Schnellkredit (078)

Der KfW-Schnellkredit (078) war Teil des KfW-Sonderprogramms 2020, das von der Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufgelegt wurde.

 

Nach Ende der Antragstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Schnellkredit nicht mehr abschließbar.

 

Die Konditionen im Überblick:

Volumen: bis 2,3 Mio. Euro

Laufzeit: bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei

Zinssatz (nominal): 4,0% p.a.

Sicherheiten: keine, da Haftungsfreistellung durch die KfW

Flexibilität: Sondertilgung kostenfrei, jederzeit möglich

 

Für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen: Die Bundesregierung und die KfW haben das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 zur Unterstützung betroffener Unternehmen aufgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Für Unternehmensberater, Steuerberater und Finanzmakler: Wollen Sie Finanzierungslösungen für einen Mandanten beantragen? Weitere Informationen erhalten Sie hier.

+++    Nach Ablauf der Antragstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Schnellkredit nicht mehr abschließbar    +++

FAQs zum KfW-Schnellkredit

Nach Ende der Antragsstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Schnellkredit nicht mehr abschließbar. Für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen wird die KfW in Kürze ein weiteres Förderprogramm auflegen. Um bei Verfügbarkeit sofort benachrichtigt zu werden, können Sie sich hier registrieren.

Das beantragende Unternehmen muss

  • seit mindestens Januar 2019 am Markt sein
  • 2019 einen Gewinn erzielt haben (bzw. alternativ im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019)
  • einen Jahresumsatz von min. 500.000 Euro verzeichnen
  • über eine Creditreform-Bonitätsbewertung besser 300 verfügen

Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Dabei erhalten Unternehmen

  • mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 850.000 Euro
  • mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 1,5 Mio. Euro
  • mit mehr als 50 Beschäftigten maximal 2,3 Mio. Euro.

Grundsätzlich ist der Kreditbetrag je Unternehmensgruppe auf maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 begrenzt.

Förderfähige Finanzierungsmaßnahmen sind:

  • Investitionen, also Anschaffungen wir Maschinen und Ausstattung
  • Betriebsmittel, also alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager

Der KfW-Schnellkredit 2020 wird für folgende Finanzierungsanlässe nicht genehmigt:

  • Umschuldungen von gewährten Krediten
  • Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen

Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (KfW-Unternehmerkredit oder ERP-Gründerkredit – Universell) zum KfW-Schnellkredit ist nicht möglich.

Es werden alle Mitarbeiter gezählt, welche zum 31.12.2019 einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen haben. Hierzu zählen auch Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit, Leih- oder Werkvertragsarbeitnehmer zählen nicht mit. Für Nicht-Vollzeitkräfte gelten folgende Umrechnungsfaktoren:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Zur Beantragung des KfW-Schnellkredits werden folgende Dokumente benötigt:

• Jahresabschluss 2019 mit Vorjahresvergleich (bzw. Jahresabschluss 2018)

• Bankenspiegel

• Schufa-Ermächtigung

• KfW-Fragebogen

• Bestätigung des Steuerberaters über die Zahl der Arbeitsplätze

• Personalausweiskopie von allen Geschäftsführern

• Gesellschaftervertrag

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.