Der KfW-Schnellkredit (078) war Teil des KfW-Sonderprogramms 2020, das von der Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufgelegt wurde.
Nach Ende der Antragstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Schnellkredit nicht mehr abschließbar.
Die Konditionen im Überblick:
Volumen: bis 2,3 Mio. Euro
Laufzeit: bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
Zinssatz (nominal): 4,0% p.a.
Sicherheiten: keine, da Haftungsfreistellung durch die KfW
Flexibilität: Sondertilgung kostenfrei, jederzeit möglich
Nach Ende der Antragsstellungsfrist am 30.04.2022 ist der KfW-Schnellkredit nicht mehr abschließbar. Für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen wird die KfW in Kürze ein weiteres Förderprogramm auflegen. Um bei Verfügbarkeit sofort benachrichtigt zu werden, können Sie sich hier registrieren.
Das beantragende Unternehmen muss
Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
Dabei erhalten Unternehmen
Grundsätzlich ist der Kreditbetrag je Unternehmensgruppe auf maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 begrenzt.
Förderfähige Finanzierungsmaßnahmen sind:
Der KfW-Schnellkredit 2020 wird für folgende Finanzierungsanlässe nicht genehmigt:
Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (KfW-Unternehmerkredit oder ERP-Gründerkredit – Universell) zum KfW-Schnellkredit ist nicht möglich.
Es werden alle Mitarbeiter gezählt, welche zum 31.12.2019 einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen haben. Hierzu zählen auch Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit, Leih- oder Werkvertragsarbeitnehmer zählen nicht mit. Für Nicht-Vollzeitkräfte gelten folgende Umrechnungsfaktoren:
Zur Beantragung des KfW-Schnellkredits werden folgende Dokumente benötigt:
• Jahresabschluss 2019 mit Vorjahresvergleich (bzw. Jahresabschluss 2018)
• Bankenspiegel
• Schufa-Ermächtigung
• KfW-Fragebogen
• Bestätigung des Steuerberaters über die Zahl der Arbeitsplätze
• Personalausweiskopie von allen Geschäftsführern
• Gesellschaftervertrag
Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen. Mit unseren Checklisten behalten Sie in jeder Phase des Prozesses den Überblick.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.