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KfW-Sonderprogramm: Verlängerung bis Jahresende & Anhebung der Kredithöchstbeträge

Das KfW-Sonderprogramm wird von der Bundesregierung bis zum Jahresende verlängert. Damit einhergehend erfolgt eine deutliche Anhebung der Kredithöchstbeträge für die KfW-Förderkredite Unternehmerkredit und Schnellkredit; gültig ab dem 01. April:

KfW-Unternehmerkredit: (hier beantragen)

  • Laufzeit bis zu 6 Jahre: bis 100 Mio. Euro (unverändert)
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre: bis 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro)

KfW-Schnellkredit: (hier beantragen)

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro)